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Dienstag, 29. April 2008

Polizei - Strafanzeige

Viele Opfer erzählen uns, daß sie sich von der Polizei (bzw. vom jeweiligen Polizisten vor Ort) nicht ernstgenommen fühlten. Das war überwiegend auch zu einer Zeit, als es noch kein Stalking-Gesetz gab und die Strafverfolgungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt waren.

Inzwischen ist die Sensibilität zu dem Thema gestiegen. Dennoch berichten viele Opfer nach einer Aussage bei der Polizei, dass diese den Aussagen nicht geglaubt hätten bzw. den Leidensdruck unterschätzt hätten.

Diese Einschätzung ist allerdings subjektiv und dazu muss die besondere Situation des Opfers berücksichtigt werden. Ein Polizeibeamter hat die Aufgabe, Straftäter zu verfolgen bzw. strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu verfolgen. Für den Polizeibeamten ist das Stalkingopfer erst einmal nichts anderes als ein Zeuge. Ein Zeuge jedoch muss vor Gericht glaubwürdig sein, damit die Strafverfolgung auch Erfolg hat. Um diese Glaubwürdigkeit zu überprüfen, fragen viele Polizeibeamte genauer nach - auch um sicherzugehen, dass der Zeuge einer Befragung vor Gericht standhält.

Gehen Sie einfach nur davon aus, dass die Polizeibeamten Ihnen schon glauben, aber eben auch die ganze Sache von außen betrachten und prüfen, inwieweit eine Strafverfolgung aufgrund Ihrer Aussagen möglich ist. Psychologisch betrachtet prallen hier zwei Welten aufeinander - auf der einen Seite der Polizeibeamte, der seinen Job macht (wer hat was, wann und wo gemacht?) und auf der anderen Seite das Opfer, welches sich gar nicht in der Rolle eines Zeugen sieht und sich eine ganz andere Hilfe und Schutz erhofft.

Oft haben Opfer auch eine falsche Vorstellung von den vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten. Leider wird aufgrund von Stalking der Täter nicht sofort festgenommen oder schon gar nicht werden zwei Polizeibeamte als Leibwächter mitgeschickt.


Opferschutzbeauftragte der Polizei


Wenn Ihnen der jeweilige Polizeibeamte nicht sensibel genug ist und Sie sich nicht ernst genommen fühlen, so besteht die Möglichkeit, Kontakt mit dem jeweiligen Opferschutzbeauftragten vor Ort aufzunehmen. Diese Opferschutzbeauftragten sind besonders geschult, nehmen sich ggf. mehr Zeit und beraten das Opfer umfassender zu seiner Situation - bedeutet, dass hier nicht die Strafverfolgung im Vordergrund steht, sondern die Opferberatung und -betreuung.


Was die Polizei im Fall von Stalking machen kann

* Gefährdungsanalyse
* Gefärderansprache
* Identitätsfeststellung
* Erkennungsdienstliche Behandlung
* Platzverweis
* Aufenthaltsverbot
* Beratung und Verhaltenshinweise für Stalkingopfer
* Vermittlung an Hilfsorganisationen (z.B. den weissen Ring)

Gefährderansprache oder Täteransprache

Eine Gefährderansprache ist ein Deeskalationsmittel, welches die Polizei einsetzt, um bei bedrohlichen Personen eine Grenzziehung zu vermitteln und sie bestenfalls von ihrem Tun abzubringen. Gerade in Stalkingfällen spricht man dieser Gefährderansprache ein gewisses Erfolgspotential zu, wobei hier leider eindeutige statistische Angaben fehlen.

Praktisch sieht die Gefährderansprache so aus, dass ein entsprechend geschulter Polizeibeamter den Stalker aufsucht, ihm die strafrechtlichen Aspekte seines Handelns verdeutlicht bzw. je nach Stalker-Typ deeskalierend die Situation entschärft.

Es wäre also ratsam, die örtliche Polizei bzw. den Opferschutzbeauftragten gezielt nach einer Täteransprache zu fragen.

Als Autorin dieser Seiten und als Opferbetreuerin interessieren mich konkrete Erfahrungen zu der Gefährderansprache. Kommentare und Erfahrungsberichte zu diesem Thema sind also mehr als willkommen.


Sie können auch die Online - Portale der Polizei zur Erstattung einer Strafanzeige nutzen, in NRW wie auch in Berlin gibt es diese Möglichkeiten.


https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html

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