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Stalking in Berlin: Wollen Sie die nächsten 20 Jahre Stalker sein ? Berliner Stalker werden von der Polizei / von der Amtsanwaltschaft zur Beratung geschickt. Ein interessantes Interview mit dem Psychologen einer Berliner Beratungsstelle.
www.stop-stalking-berlin.de/uploads/media/TAZ-01_02_2012.pdf
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Auf dieser Seite können selbstverständlich nicht alle in Deutschland erscheinenden Artikel zum Thema Stalking eingebunden werden. Beachten Sie deshalb bitte die Wochenschau - Einblendungen am rechten Seitenrand. _________________________________________________________________________________ Presseschau: Stalker verfolgte eine Frau über 10 Jahre - Der Stalker wurde vom Landgericht Bochum zu einer Haftstrafe verurteilt. Laut Feststellung des gerichtlich bestellten Gutachters leidet dieser Stalker an einer indifferenten Schozophrenie und wurde deshalb auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Abteilung einer psychatrischen Behandlungseinrichtung eingewiesen. Lesen Sie dazu den folgenden Artikel. RG/MW ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________
Presseschau: Strafrecht - Das Landgericht Bochum verurteilte am Montag einen Stalker aus Herne (46) zu einer Haftstrafe und weist ihn in die geschlossene psychiatrische Klinik ein. ________________________________________________________________________ Er war der jahrelange Alptraum einer Hernerin. Doch das ist jetzt vorbei. Montag verurteilte das Bochumer Landgericht den notorischen Stalker zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Außerdem ordneten die Richter die Einweisung des Angeklagten in eine geschlossene psychiatrische Klinik an.Nach zehn Jahren der ständigen Verfolgung durch den 46-jährigen Herner ist die Frau mit den Nerven fast völlig am Ende. Sie leidet unter Schlafstörungen, Panikattacken, Depressionen, Tinnitus und Unruhezuständen. Zuletzt ging sie fast nur noch in Begleitung nach draußen. In stetig steigender Frequenz schrieb ihr der Stalker Briefe, mit teils wirrem, teils bedrohlichem Inhalt. „Einer Frau, die seit zehn Jahren versucht, Sie loszuwerden, schreiben Sie, Sie möchten bei ihr einziehen“, führte der Richter dem Mann die absurde Situation vor Augen. Doch mit solchen abstrusen Wünschen ließ es der Herner nicht bewenden. Er lauerte der Frau auf, verfolgte sie, schrieb sogar Briefe an ihren Arbeitgeber. Und als das Stalking-Opfer es endlich schaffte, ein Kontaktverbot vor Gericht durchzusetzen, wurde es nicht besser, sondern eigentlich nur noch schlimmer. ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ Dabei war sie nicht die erste Frau, die der Mann mit seinem Liebeswahn fast in den Abgrund stürzte. Vor zwölf Jahren galt sein krankhaftes Liebeswerben einer anderen, die jetzt im Verfahren ebenfalls als Zeugin gehört worden war. Selbst nach diesen zwölf Jahren sei das für sie noch nicht erledigt, schilderte der Vorsitzende Richter. Grund für diesen Wahn ist eine psychische Erkrankung, wie ein Gutachter im Verfahren festgestellt hat. Der Angeklagte leide an einer so genannten indifferenten Schizophrenie. Eine Chance auf eine schnelle Heilung, so der Sachverständige, gebe es nicht. Außerdem seien weitere und sogar noch schlimmere Straftaten zu befürchten. Der 46-Jährige muss deshalb so lange in der Psychiatrie bleiben, bis er als geheilt gilt. Selbst wenn das die Dauer der Haftstrafe übersteigt. Quelle: derwesten_________________________________________________________________________________ Presseschau: Wenn Stalker das Leben zur Hölle machen - was passieren kann, wenn ein Stalker durchdreht, zeigt der Fall des Stalker von Lechhausen. Der Fall ist auch der Grund dafür, dass eine Verschärfung des Stalking §§ gefordert wird. Lesen Sie dazu den folgenden Beitrag. Antistalkingliga Reinhard Göddemeyer __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________
Der Fall ist kein Einzelfall, auch wenn das Ende ungewöhnlich war. Etwa 200 Frauen pro Jahr wollen am Augsburger Amtsgericht Kontaktverbote gegen andere Personen, meist Männer, erwirken. Vielfach genügt das auch. Hartnäckige Stalker werden zum Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft. In jedem Revier gibt es einen zuständigen Beamten. Doch hinter Gitter kann einen Täter nur ein Gericht bringen. Bis es zur Verhandlung kommt, muss das Opfer versuchen, den Nachstellungen zu entgehen. Merk will nun Opfer, die dem Druck nicht sofort nachgeben und ihre bisherigen Lebensgewohnheiten (etwa den Wohnsitz) beibehalten, besser schützen. Im Gesetz heißt es bisher, dass eine „schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung“ eingetreten sein muss. Die psychischen Belastungen blieben unberücksichtigt, sagt Merk gestern. Nötig sei, auch in derartigen Fällen frühzeitig mit einer so genannten „Deeskalationshaft“ reagieren zu können. „Es gibt Grenzen und eine gewisse Unschärfe in den rechtlichen Bestimmungen“, sagt Kriminaldirektor Marco Böck, im Polizeipräsidium zuständig für die Verbrechensbekämpfung. Bis man einen Stalker in Haft nehmen kann, dauere es, kurzfristige Mittel gebe es faktisch kaum. Die Lebensqualität des Opfers leide aber gewaltig, so Böck. Im Prozess schilderte die Frau, wie ihr Leben durch die Nachstellungen beengt wurde. „Er ist mir jeden Tag in die Arbeit gefolgt. Wenn ich die Arbeit verließ, verfolgte er mich zur Straßenbahnhaltestelle und erwartete mich schon zu Hause.“ Nächtliche Anrufe und Klingeln seien üblich gewesen. Kurzzeitig sei es besser geworden, als das Familiengericht im November 2010 ein Annäherungsverbot aussprach. „Aber nach zwei Wochen ging es weiter.“ „Wie ein Roboter“ vorgegangen Nachbarn berichteten gestern, B. sei bei der Bluttat „wie ein Roboter“ vorgegangen. Er stach nach eigener Aussage auf den 36-Jährigen im Fahrradraum ein. Dem schwer verletzten Opfer folgte B. in gemächlichem Schritt durch den Hof und holte es schließlich ein. „Ich dachte, er stirbt sowieso. Da habe ich ihm die Kehle durchgeschnitten“, so B. Dieser Satz in der Verhandlung ist einer von mehreren, die eine psychische Erkrankung nahelegen. B., ein behäbig wirkender Mann mit längeren schütteren Haaren, der leise spricht und im Gerichtssaal anfangs unsicher wirkt, war schon vor Jahren wegen psychischer Probleme in Behandlung. Unter anderem habe er Stimmen gehört. Seine Ehe, aus der zwei Kinder hervorgingen, zerbrach. Als sich seine neue Lebensgefährtin nach zweieinhalb Jahren im Frühjahr 2010 von ihm trennte (seine psychiatrische Behandlung hatte B. eigenmächtig beendet), wurde diese Beziehung für ihn zur Obsession. Einmal äußerte er offenbar, einen möglichen neuen Lebensgefährten der Frau umzubringen – sein späteres Opfer kannte B. zu diesem Zeitpunkt allerdings wohl noch gar nicht. Zum tödlichen Ende kam es an dem Sonntagabend im August 2011. B. behauptet, er habe nicht vorgehabt, sein Opfer zu töten. Als er die Frau und ihren neuen Freund gesehen habe, sei das aber „wie Feuer“ für ihn gewesen. Er ging wie von Sinnen auf den 36-Jährigen los. Nachbarn beschrieben gestern, wie der Angeklagte nach der Tat seelenruhig zu seinem Auto ging. Die Pfefferspray-Attacke eines Anwohners, der ihn von der Flucht abhalten wollte, nahm er kaum wahr. B. habe, so sagte ein Zeuge, gewirkt, als erfülle er eine Mission. In seiner Wohnung im Herrenbach duschte B., zog sich um und wartete auf die Polizei, wie er sagt. Auf den festnehmenden Beamten wirkte er „leer und stumpf“. Wichtig für das Urteil wird ein Gutachten von Psychiater Dr. Richard Gruber zu B.s Schuldfähigkeit sein. Das entscheidet im Fall eines Schuldspruchs über Gefängnis oder Psychiatrie. Es könnte aber auch eine Strafmilderung möglich machen, wobei das Gericht diese nicht gewähren muss. Quelle: www.augsburger-allgemeine.de/___________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ Presseschau: Einen weiteren interessanten Artikel zum Thema fanden wir in der nwzonline. Hier werden insbesonders unsere Jugendlichen angesprochen. Daß diese sich aber eventuell durch derartige Internet-Aktivitäten auch die eigene Zukunft verbauen wurde unseres Erachtens zu wenig herausgestellt. Und Fotos und Texte, die einmal online sind und in sekundenschnelle durch Twitter und Facebook vervielfältigt werden können kaum jemals zurückgeholt werden. Auch nicht durch ein Urteil irgendeines Gerichtes. Lesen Sie dazu den folgenden Artikel. Rg/MW ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________
Übler Virus grassiert in den Internet-Foren Internet Stephanie Piechl informiert über Cyber-Mobbing – Königsweg ist die Prävention Geschäftsführer des Präventionsrates Edwin Krüger begrüßte Dr. Stephanie Pieschl zum Vortrag in der Nordenhamer Stadtbücherei. Viele Kinder und Jugendliche verfügen über Smartphone und Internet-Zugang. 80 Prozent der Jugendlichen nutzen Facebook. NORDENHAM - Die Begriffe Cyber-Mobbing, Cyber-Bullying und Cyber-Stalking stehen für die Schattenseiten eines Mediums, das sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt hat. Sie bezeichnen unterschiedliche Formen von Diffamierungen und Belästigungen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel, die dramatisch zugenommen haben. Längst hat das Internet auch in den Kinderzimmern Einzug gehalten. Viele Kinder und Jugendliche verfügen über ein Smartphone. ________________________________________________________________________ Neue Dimension In der Nordenhamer Stadtbücherei informierte Dr. Stephanie Pieschl jetzt über dieses neue Phänomen, das in den zahlreichen Internetforen grassiert wie ein übler Virus. Streitereien auf dem Schulhof habe es schon immer gegeben, sagte die Psychologin von der Universität Münster. Das Mobbing im realen Leben habe durch das Internet jedoch eine völlig neue Dimension erreicht. ________________________________________________________________________ Wie die Wissenschaftlerin mitteilte, haben 46 Prozent der Jugendlichen einen eigenen Internetzugang, 80 Prozent nutzen Facebook, fast 30 Prozent besitzen ein modernes Handy, mit dem sich Bilder, Videos und Nachrichten auf die Kommunikationsplattform hochladen lassen. Anders als im realen Leben blieben die Täter oft anonym. Und hinzu komme: Beleidigungen oder üble Fotos und Videos verbreiteten sich in Windeseile und seien kaum mehr zu löschen. ________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ Den Tätern sei oftmals nicht bewusst, was sie mit dieser Art von Mobbing anrichten, sagte Stephanie Pieschl. Oft werden die Opfer selbst zu Tätern, sie rächen und wehren sich auf den beliebten Kommunikationsplattformen wie Facebook und SchülerVZ. Die Hemmschwelle, via Internet andere auszulachen oder zu verhöhnen, sei niedrig. „Ausschlaggebend, um das Kriterium des Mobbings zu erfüllen, ist die Schädigungsabsicht, die Wiederholung und der Umstand seine Machtposition auszunutzen“, erklärte die Referentin weiter. Die Opfer fühlten sich nach ihren Untersuchungen wütend, hilflos, ausgeliefert und emotional belastet. Sie litten unter der Schikane, unter der Verbreitung von Gerüchten und dem Verrat von Geheimnissen. Auch der Ausschluss von bestimmten Gruppen im Internet sei Cyber-Mobbing, betonte die Psychologin. Jeder könne zum Opfer werden, sagte Stephanie Pieschl. ________________________________________________________________________ Beweise sichern Nach ihren Worten erfülle das Vorgehen der Täter in vielen Fällen auch juristisch die Tatbestände der üblen Nachrede und der Beleidigung. Auch das Recht am eigenen Bild werde verletzt. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sollten sich an die Eltern, Lehrer, an die Polizei oder an den Betreiber der Plattform wenden. Wichtig sei es, die Beweise zu sichern und die Schmähtexte nicht sofort zu löschen, riet sie. ________________________________________________________________________ „Der Königsweg gegen Cyber-Mobbing vorzugehen, ist die Prävention“, stellte Stephanie Pieschl klar. Im Elternhaus und in der Schule sollten die Kinder auf den Umgang mit den neuen Medien vorbereitet werden. Es gehe darum, dem Nachwuchs kritische und ethische Medienkompetenz zu vermitteln. Quelle: nwzonline________________________________________________________________________
Grazer Kriminalistin als Stalkerin im Visier der Ermittler
Verleumdung, Amtsmissbrauchs und Stalking: Die Vorwürfe gegen eine Ermittlerin des Landeskriminalamts Steiermark wiegen schwer. Sie soll ihren Ex-Freund und dessen neue Lebensgefährtin hartnäckig und aufdringlich verfolgt haben. Das Paar erstattete schließlich Anzeige, Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung nahmen Ermittlungen auf. Die Verdächtige ist am Mittwoch vom Dienst suspendiert worden.
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Die Sendung ZDF Reporter hat 2 Opfer 6 Monate begleitet und die Fälle am 30.1.2011 im Fernsehen vorgestellt.
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Wenn Liebe zu Terror wird
Geldstrafe und 18 Monate auf Bewährung für geständigen Stalker / Ali J. muss seiner Ex-Freundin künftig fern bleiben
VON PATRICK MENZEL
Bünde/Herford. Am Ende gibt sich der Angeklagte zufrieden. Er betrachtet seine Strafe als Chance und gelobt Besserung. "Ich habe der Familie viel Leid angetan. Dafür möchte ich mich entschuldigen", sagt Ali J*., der seine Ex-Freundin wochenlang verfolgt, beleidigt und bedroht hat (die NW berichtete mehrfach). Gestern verurteilte ihn das Schöffengericht Herford zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.
Verschmähte Liebe ist in den meisten Fällen das Motiv für das, was der Gesetzgeber im Paragrafen 238 des Strafgesetzbuches als "Nachstellung" bezeichnet, was in der Öffentlichkeit aber besser unter dem englischen Begriff "Stalking" bekannt ist. Im Fall des 24-jährigen Bünders hatte es auch eine persönliche Beziehung zwischen Täter und Opfer gegeben, und ausschlaggebend für die unsäglichen Aktionen des Angeklagten war der aus seiner Sicht unbefriedigende Ausgang der dreieinhalbjährigen Beziehung zu Katharina B*..
Über seinen Rechtsanwalt Serdar Gürler ließ J. verlauten, dass er sich aufgrund der örtlichen Nähe zu seiner Ex-Partnerin nicht von ihr habe lösen können. Der Angeklagte und das Opfer wohnten nach ihrer Trennung etwa 100 Meter Luftlinie voneinander entfernt. Er verfolgte, beleidigte und bedrohte Katharina, lauerte ihr am Arbeitsplatz auf, schrieb ihr eine Kurzmitteilung nach der nächsten und terrorisierte sie am Telefon. Ende November erließ das Amtsgericht in Bünde gegen ihn eine Einstweilige Verfügung, wonach er 20 Meter Abstand von der Frau zu halten hatte.
Dennoch kam es in der Zeit zwischen dem 18. November und dem 21. Dezember, dem Tag der vorübergehenden Inhaftierung J.s, zu weiteren Vorfällen. Auf einer Internetseite für Sexkontakte veröffentlichte Ali J. eine Annonce mit den persönlichen Daten seiner Ex-Freundin - inklusive der Telefonnummer ihrer Arbeitsstelle. Später drohte er, die Schwester seiner Ex-Partnerin "zu schnappen" und sie nur im Tausch gegen Katharina freilassen zu wollen. "Unterm Strich kommen wir auf 520 Tathandlungen", rechnete Andreas Stuke, Rechtsanwalt der Nebenklägerin vor.
Ali J. zeigte sich geständig. Die Vorwürfe, mit einem Luftgewehr auf die Jalousien des Elternhauses von Katharina geschossen und die Reifen ihres Autos zerstochen zu haben, wies der 24-Jährige jedoch zurück.
Sowohl Staatsanwältin Beatrice Schäfers als auch Verteidiger Gürler plädierten für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Richterin Alea Blöbaum und die Schöffen schlossen sich diesem Plädoyer an. "Die Einlassung, das weiterhin bestehende Ausbildungsverhältnis und die Tatsache, dass Familie J. inzwischen den Wohnort gewechselt hat, lassen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung zu", fasste die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zusammen.
Der Verurteilte muss außerdem eine Geldstrafe von jeweils 500 Euro an sein Opfer und den Weißen Ring zahlen, sich in psychiatrische Behandlung begeben und allen Angehörigen der Familie B. mindestens 100 Meter fern bleiben. Die Richterin hob den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft auf, redete J. aber noch einmal kräftig ins Gewissen: "Ein Verstoß gegen die Auflagen und Sie sitzen im Knast - ohne Wenn und Aber." (*Namen geändert)
Quelle: NW-News