OLG Hamm stärkt Recht auf Anonymität im Internet
Das Recht auf anonyme Äußerungen im Internet ist vom Grundrecht auf
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) abgedeckt. Das hat das
Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Beschluss (Az.: I-3 U 196/10)
festgestellt. Die Beschränkung des Rechtes auf Äußerungen, die einem
Individuum zuzuordnen sind, sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Im konkreten Fall hatte ein Psychotherapeut geklagt, der sich durch
eine negative Bewertung auf einem Bewertungsportal verunglimpft sah
und auf Entfernung und Schadensersatz klagte. Der Arzt habe das anonym
gepostete Werturteil zu akzeptieren, entschied das Oberlandesgericht.
Eine gewichtige Rolle spiele dabei, dass die Bewertung nur die
berufliche Tätigkeit des Klagenden tangiere und die Privatsphäre nicht
verletzt worden sei.
Die OLG-Richter betonten darüber hinaus grundsätzlich die Bedeutung
der Anonymität im Netz: "Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer
bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen,
dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen
Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern."
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte unlängst die Anonymität
im Netz pauschal infrage gestellt. Wie im realen Leben müssten auch im
Internet Menschen mit ihrem Namen für ihre Taten einstehen, befand
Friedrich
Donnerstag, 20. Oktober 2011
Urteil LG Kiel
Wie man seinen Nachbarn in den Wahnsinn treibt - Warenbestellung im fremden Namen
Der Zustand des Wahnsinns wurde wohl durch die Handlung des böswilligen Nachbarn nicht erreicht, dennoch wurde der Nachbar wegen fahrlässiger Körperverletzung und Betruges vom Landgericht Kiel (Az: V Ns 18/06) verurteilt.
Geschehen war Folgendes: Zwischen zwei Nachbarn herrschte ein recht unfreundliches Verhältnis. Der Eine fühlte sich durch die negativen Äußerungen des Anderen zu seinem Verhalten belästigt. Um dem Nachbarn zu demonstrieren, was eine Belästigung tatsächlich ist, bestellte der böswillige Nachbar bei 35 Unternehmen Waren im Namen seines Nachbarn. Als Liefer- und Rechnungsadresse gab er auch die Anschrift desselben an. Der Nachbar erhielt daraufhin wiederholt Lieferungen unter anderem von örtlichen Apotheken, Pizzadiensten und Getränkemärkten. Mehrmals sollte Heizöl geliefert werden, eine Lkw-Ladung Kies wurde angeliefert und auf dem Grundstück abgekippt, Mitarbeiter des Recyclinghofs wollten seine Couch zur Entsorgung abholen und am frühen Abend klingelte der Sanitär- Notdienst wegen angeblich verstopfter Toiletten. Das Opfer konnte nur mit Mühe und Not den Schaden eindämmen und durch viel Überzeugungsarbeit die Unternehmen von der Nichtbestellung überzeugen. All das führte dazu, dass das Opfer unter Unruhezuständen, Schlafstörungen und Nervosität litt, die am Ende mit Psychopharmaka behandelt werden mussten. Das Landgericht Kiel verurteilte den Nachbarn daraufhin wegen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung. Wer zwecks Belästigung anderer unter deren Namen Warenlieferungen oder Dienstleistungen in Auftrag gibt, handelt im Hinblick auf die Arbeitsleistung der getäuschten Unternehmen - Zustellung der Waren, Angebot der Dienstleistung vor Ort - in betrügerischer Bereicherungsabsicht, so der Leitsatz der Entscheidung.
Der Zustand des Wahnsinns wurde wohl durch die Handlung des böswilligen Nachbarn nicht erreicht, dennoch wurde der Nachbar wegen fahrlässiger Körperverletzung und Betruges vom Landgericht Kiel (Az: V Ns 18/06) verurteilt.
Geschehen war Folgendes: Zwischen zwei Nachbarn herrschte ein recht unfreundliches Verhältnis. Der Eine fühlte sich durch die negativen Äußerungen des Anderen zu seinem Verhalten belästigt. Um dem Nachbarn zu demonstrieren, was eine Belästigung tatsächlich ist, bestellte der böswillige Nachbar bei 35 Unternehmen Waren im Namen seines Nachbarn. Als Liefer- und Rechnungsadresse gab er auch die Anschrift desselben an. Der Nachbar erhielt daraufhin wiederholt Lieferungen unter anderem von örtlichen Apotheken, Pizzadiensten und Getränkemärkten. Mehrmals sollte Heizöl geliefert werden, eine Lkw-Ladung Kies wurde angeliefert und auf dem Grundstück abgekippt, Mitarbeiter des Recyclinghofs wollten seine Couch zur Entsorgung abholen und am frühen Abend klingelte der Sanitär- Notdienst wegen angeblich verstopfter Toiletten. Das Opfer konnte nur mit Mühe und Not den Schaden eindämmen und durch viel Überzeugungsarbeit die Unternehmen von der Nichtbestellung überzeugen. All das führte dazu, dass das Opfer unter Unruhezuständen, Schlafstörungen und Nervosität litt, die am Ende mit Psychopharmaka behandelt werden mussten. Das Landgericht Kiel verurteilte den Nachbarn daraufhin wegen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung. Wer zwecks Belästigung anderer unter deren Namen Warenlieferungen oder Dienstleistungen in Auftrag gibt, handelt im Hinblick auf die Arbeitsleistung der getäuschten Unternehmen - Zustellung der Waren, Angebot der Dienstleistung vor Ort - in betrügerischer Bereicherungsabsicht, so der Leitsatz der Entscheidung.
Dienstag, 6. September 2011
Nach Stalking: Ehepaar zeigt Justiz an
GERICHT
Nach Stalking: Ehepaar zeigt Justiz an
400 obszöne Postkarten bekam ein Salzburger Ehepaar. Doch die angeblichen Verfasser kamen vor Gericht ungeschoren davon. Die Eheleute sehen sich jetzt nicht nur als Stalking-, sondern auch als Justizopfer und erstatteten Anzeige.
Die Opfer klagten ein anderes Ehepaar.
Im Zweifel für Angeklagte entschieden
Jahrelang landeten die Postkarten mit den pornografischen Sprüchen im Postkasten des Ehepaares, insgesamt rund 400 Karten. Dazu gab es nicht bestellte Waren aus einem Erotikkatalog und anonyme Drohanrufe.
Die Opfer glauben die Täter zu kennen, ein anderes Ehepaar, und klagten die. Doch vor Gericht wurden die vermeintlichen Täter freigesprochen. Sie hätten nur freundschaftliche Postkarten verschickt, nicht aber diese obszönen, beteuerten sie.
Die Richter entschieden im Zweifel für die Angeklagten, und das durch mehrere Instanzen.
Anzeigen führten zu nichts
Die Postsendungen haben nun aufgehört. Doch das Ehepaar sieht sich dennoch als Justizopfer und zeigte die zuständigen Richter und die Staatsanwaltschaft an. Doch auch diese Anzeigen führten zu nichts.
35.000 Euro hat das Ehepaar dieser Rechtsstreit schon gekostet, sechsmal hat es versucht, den Pornopostkartenfall neu aufrollen zu lassen - doch vergeblich. Sogar zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ging das Paar, aber auch dort winkte man ab.
Nach Stalking: Ehepaar zeigt Justiz an
400 obszöne Postkarten bekam ein Salzburger Ehepaar. Doch die angeblichen Verfasser kamen vor Gericht ungeschoren davon. Die Eheleute sehen sich jetzt nicht nur als Stalking-, sondern auch als Justizopfer und erstatteten Anzeige.
Die Opfer klagten ein anderes Ehepaar.
Im Zweifel für Angeklagte entschieden
Jahrelang landeten die Postkarten mit den pornografischen Sprüchen im Postkasten des Ehepaares, insgesamt rund 400 Karten. Dazu gab es nicht bestellte Waren aus einem Erotikkatalog und anonyme Drohanrufe.
Die Opfer glauben die Täter zu kennen, ein anderes Ehepaar, und klagten die. Doch vor Gericht wurden die vermeintlichen Täter freigesprochen. Sie hätten nur freundschaftliche Postkarten verschickt, nicht aber diese obszönen, beteuerten sie.
Die Richter entschieden im Zweifel für die Angeklagten, und das durch mehrere Instanzen.
Anzeigen führten zu nichts
Die Postsendungen haben nun aufgehört. Doch das Ehepaar sieht sich dennoch als Justizopfer und zeigte die zuständigen Richter und die Staatsanwaltschaft an. Doch auch diese Anzeigen führten zu nichts.
35.000 Euro hat das Ehepaar dieser Rechtsstreit schon gekostet, sechsmal hat es versucht, den Pornopostkartenfall neu aufrollen zu lassen - doch vergeblich. Sogar zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ging das Paar, aber auch dort winkte man ab.
Mehr Stalking nach Urlaubsflirts und Affären
05.09.2011
Mehr Stalking nach Urlaubsflirts und Affären
Immer mehr Leute haben mit unerwünschten Verfolgern zu kämpfen - mit "Stalking". Besonders gegen Ende des Sommers registriert die Polizei noch mehr Fälle - zum Beispiel nach Urlaubsflirts und Affären.
"Immer mehr weibliche Täter"
Die Zahl der Anzeigen ist bundesweit gestiegen. Auch in Salzburg fühlen sich immer mehr Frauen bedroht, aber auch Männer.
Der Begriff Stalking stammt aus der englischen Jägersprache und bedeutet "beharrliches Verfolgen, Nachtstellen, Nachschleichen". Helmut Greiner vom Bundeskiminalamt betont, die Opfer seien zu 70 bis 80 Prozent weiblich: "Es gibt aber auch immer mehr weibliche Täter."
Mit Schulbeginn und Urlaubsende treten immer häufiger Probleme nach Urlaubsflirts, Affären und "Bekanntschaften" auf, so der Polizist: "Jetzt geht es los. Den Menschen wird zu Hause aufgelauert, per SMS und Telefon wird die Privatsphäre gestört."
Seit 2006 gerichtliche Verfolgung
Stalking sei in allen Berufsgruppen, Altersklassen und Gesellschaftschichten zu beobachten, sagt Greiner.
In Salzburg sind die Anzeigen wegen unerwünschter Kontaktaufnahmen um mehr als 22 Prozent angestiegen, österreichweit um 8,6 Prozent.
Die Polizei rät in jedem Fall zur Anzeige. Stalking wird in Österreich seit 2006 gerichtlich verfolgt. Die Strafdrohung liegt maximal bei einem Jahr Haft.
Mehr Stalking nach Urlaubsflirts und Affären
Immer mehr Leute haben mit unerwünschten Verfolgern zu kämpfen - mit "Stalking". Besonders gegen Ende des Sommers registriert die Polizei noch mehr Fälle - zum Beispiel nach Urlaubsflirts und Affären.
"Immer mehr weibliche Täter"
Die Zahl der Anzeigen ist bundesweit gestiegen. Auch in Salzburg fühlen sich immer mehr Frauen bedroht, aber auch Männer.
Der Begriff Stalking stammt aus der englischen Jägersprache und bedeutet "beharrliches Verfolgen, Nachtstellen, Nachschleichen". Helmut Greiner vom Bundeskiminalamt betont, die Opfer seien zu 70 bis 80 Prozent weiblich: "Es gibt aber auch immer mehr weibliche Täter."
Mit Schulbeginn und Urlaubsende treten immer häufiger Probleme nach Urlaubsflirts, Affären und "Bekanntschaften" auf, so der Polizist: "Jetzt geht es los. Den Menschen wird zu Hause aufgelauert, per SMS und Telefon wird die Privatsphäre gestört."
Seit 2006 gerichtliche Verfolgung
Stalking sei in allen Berufsgruppen, Altersklassen und Gesellschaftschichten zu beobachten, sagt Greiner.
In Salzburg sind die Anzeigen wegen unerwünschter Kontaktaufnahmen um mehr als 22 Prozent angestiegen, österreichweit um 8,6 Prozent.
Die Polizei rät in jedem Fall zur Anzeige. Stalking wird in Österreich seit 2006 gerichtlich verfolgt. Die Strafdrohung liegt maximal bei einem Jahr Haft.
Stalking: Uneinsichtiger Ehemann landet in Zelle
Stalking: Uneinsichtiger Ehemann landet in Zelle
Rheinfelden – In der Zelle des Polizeireviers Rheinfelden landete am Sonntag ein uneinsichtiger Ehemann gleich zwei Mal. Gegen den 37-jährigen Mann musste die Ehefrau nach der Trennung einen Gerichtsbeschluss erwirken, um vor ihm Ruhe zu haben.
Der Mann hielt sich nicht daran und musste gegen 17.30 Uhr von der Polizei in Gewahrsam genommen werden, weil er vor der Haustüre der Ehefrau aufgetaucht war und sich weigerte wegzugehen. Der Gewahrsam wurde auf Anordnung eines Richters wieder aufgehoben. Kurz nach 21 Uhr musste die Polizei den Mann dann erneut in Gewahrsam nehmen, weil er wieder an der Wohnungstüre seiner Frau Sturm klingelte und renitent war. Den Rest der Nacht verbrachte der Mann in der Zelle. Neben der gesalzenen Rechnung für die beiden Polizeieinsätze sieht der Mann einem Strafverfahren entgegen.
Rheinfelden – In der Zelle des Polizeireviers Rheinfelden landete am Sonntag ein uneinsichtiger Ehemann gleich zwei Mal. Gegen den 37-jährigen Mann musste die Ehefrau nach der Trennung einen Gerichtsbeschluss erwirken, um vor ihm Ruhe zu haben.
Der Mann hielt sich nicht daran und musste gegen 17.30 Uhr von der Polizei in Gewahrsam genommen werden, weil er vor der Haustüre der Ehefrau aufgetaucht war und sich weigerte wegzugehen. Der Gewahrsam wurde auf Anordnung eines Richters wieder aufgehoben. Kurz nach 21 Uhr musste die Polizei den Mann dann erneut in Gewahrsam nehmen, weil er wieder an der Wohnungstüre seiner Frau Sturm klingelte und renitent war. Den Rest der Nacht verbrachte der Mann in der Zelle. Neben der gesalzenen Rechnung für die beiden Polizeieinsätze sieht der Mann einem Strafverfahren entgegen.
Montag, 5. September 2011
Stalking-Fall: Nebenkläger legt Berufung ein
Stalking-Fall: Nebenkläger legt Berufung ein
GOSLAR. Das Amtsgericht Goslar und die Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigten in dieser Woche, dass ein Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes beim Landkreis Goslar als Nebenkläger gegen das Urteil in einem Stalking-Prozess Berufung eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft habe auf ein Rechtsmittel verzichtet.
Wie berichtet hatte Anfang August das Schöffengericht eine geständige 39-Jährige freigesprochen, die den Mann in der Zeit von 2005 bis 2009 gestalkt hatte. Der Angeklagten waren in diesem Zusammenhang Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nachstellung, Diebstahl und Sachbeschädigung vorgeworfen worden.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte ausgeführt, dass die Frau seit ihrem 16. Lebensjahr an einer krankhaften seelischen Störung leide. Eine Schuldunfähigkeit konnte der Gutachter nicht ausschließen. Die Anklagevertretung hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung beantragt. Vom geschädigten Nebenkläger war eine „Strafe und Maßregel“ gefordert worden.
GOSLAR. Das Amtsgericht Goslar und die Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigten in dieser Woche, dass ein Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes beim Landkreis Goslar als Nebenkläger gegen das Urteil in einem Stalking-Prozess Berufung eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft habe auf ein Rechtsmittel verzichtet.
Wie berichtet hatte Anfang August das Schöffengericht eine geständige 39-Jährige freigesprochen, die den Mann in der Zeit von 2005 bis 2009 gestalkt hatte. Der Angeklagten waren in diesem Zusammenhang Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nachstellung, Diebstahl und Sachbeschädigung vorgeworfen worden.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte ausgeführt, dass die Frau seit ihrem 16. Lebensjahr an einer krankhaften seelischen Störung leide. Eine Schuldunfähigkeit konnte der Gutachter nicht ausschließen. Die Anklagevertretung hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung beantragt. Vom geschädigten Nebenkläger war eine „Strafe und Maßregel“ gefordert worden.
Donnerstag, 4. August 2011
Urteil gegen Stalker
Ein 25 jähriger Liftmonteuer hatte in Dorsten monatelang seine ehemalige Freundin gestalkt.
Dafür wurde er zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe
Dafür wurde er zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe
Dienstag, 26. Juli 2011
Einstweilige Verfügung gegen Google wegen Blogbeitrag auf blogger.com
Google zur Unterlassung verurteilt
Einstweilige Verfügung gegen Google wegen Blogbeitrag auf blogger.com
Das Landgericht Berlin hat gegen Google (Inc.) am 21.06.2011 (Az.: 27 O 335/11) eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Google verbietet, über den Antragsteller bestimmte beleidigende und ehrverletzende Aussagen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Der Beschluss des Landgerichts Berlin betrifft aber, ausweislich der Begründung, offenbar nicht die Suchmaschine, sondern die ebenfalls zu Google gehörende Plattform blogger.com.
Urteiltext:
Der Antragsgegnerin zu 2) wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen an einem Vorstandsmitglied, untersagt,
über den Antragsteller zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, wonach dieser
a) asozial und/oder in kriminelle Machenschaften verwickelt sei,
b) ein Spitzel sei,
c) in irgendeiner Weise mit Mord in Verbindung zu bringen sei,
d) geisteskrank und schwachsinnig sei,
e) ein russischer Nazi gewesen sei.
2.
Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin zu 2. jeweils die Hälfte.
3.
Der Verfahrenswert wird auf 10,000 Euro festgesetzt.
Gründe
Der Antragsteller hat gegen die Antragsgegnerin zu 2. einen Anspruch auf Unterlassung der angegriffenen Äußerungen aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. §§ 185 ff. StGB, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG. Die in dem Tenor zu 1. enthaltenen beleidigenden und verleumderischen Äußerungen verletzen den Antragsteller in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Auf den Sachverhalt ist deutsches Recht anwendbar, da sich die Persönlichkeitsrechtsverletzung des Antragstellers in Deutschland auswirkt. Die Antragsgegnerin zu 2. ist für die Verbreitung der Äußerungen verantwortlich, da sie trotz der an sie weitergeleiteten Abmahnung vom 25.5.2011 untätig geblieben ist und die Äußerungen auf einer Plattform für Blogger verbreitet werden, die sie Nutzern zur Verfügung gestellt hat. Auf Grund der besonderen Dringlichkeit war im Wege der einstweiligen Verfügung gemäß §§ 935, 936 ZPO zu entscheiden. Bei der Formulierung des Tenors hat die Kammer von ihrem Ermessen gemäß § 938 ZPO Gebrauch gemacht. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 269 Abs. 3 S. 2 ZPO.
Einstweilige Verfügung gegen Google wegen Blogbeitrag auf blogger.com
Das Landgericht Berlin hat gegen Google (Inc.) am 21.06.2011 (Az.: 27 O 335/11) eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Google verbietet, über den Antragsteller bestimmte beleidigende und ehrverletzende Aussagen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Der Beschluss des Landgerichts Berlin betrifft aber, ausweislich der Begründung, offenbar nicht die Suchmaschine, sondern die ebenfalls zu Google gehörende Plattform blogger.com.
Urteiltext:
Der Antragsgegnerin zu 2) wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen an einem Vorstandsmitglied, untersagt,
über den Antragsteller zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, wonach dieser
a) asozial und/oder in kriminelle Machenschaften verwickelt sei,
b) ein Spitzel sei,
c) in irgendeiner Weise mit Mord in Verbindung zu bringen sei,
d) geisteskrank und schwachsinnig sei,
e) ein russischer Nazi gewesen sei.
2.
Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin zu 2. jeweils die Hälfte.
3.
Der Verfahrenswert wird auf 10,000 Euro festgesetzt.
Gründe
Der Antragsteller hat gegen die Antragsgegnerin zu 2. einen Anspruch auf Unterlassung der angegriffenen Äußerungen aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. §§ 185 ff. StGB, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG. Die in dem Tenor zu 1. enthaltenen beleidigenden und verleumderischen Äußerungen verletzen den Antragsteller in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Auf den Sachverhalt ist deutsches Recht anwendbar, da sich die Persönlichkeitsrechtsverletzung des Antragstellers in Deutschland auswirkt. Die Antragsgegnerin zu 2. ist für die Verbreitung der Äußerungen verantwortlich, da sie trotz der an sie weitergeleiteten Abmahnung vom 25.5.2011 untätig geblieben ist und die Äußerungen auf einer Plattform für Blogger verbreitet werden, die sie Nutzern zur Verfügung gestellt hat. Auf Grund der besonderen Dringlichkeit war im Wege der einstweiligen Verfügung gemäß §§ 935, 936 ZPO zu entscheiden. Bei der Formulierung des Tenors hat die Kammer von ihrem Ermessen gemäß § 938 ZPO Gebrauch gemacht. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 269 Abs. 3 S. 2 ZPO.
Freitag, 8. Juli 2011
Der Stalker - Vogel - eine nachtaktive Art ? Abwehrmöglichkeiten !!

Zerkratzte Autos, zerstochene Autoreifen, zugeklebte Türschlösser und Fussspuren vor den Fenstern belegen mitunter sehr deutlich, dass ein Stalker anonym äusserst aktiv ist.
Am anderen Tag nach Feststellung der Stalkerattacke eine Strafanzeige zu erstatten bringt wenig.
Vielleicht wäre es in Ihrem Fall sinnvoll und hilfreich den eigenen Besitz mit einer digitalen Stalkerfalle zu überwachen ?
Kleine digitale Überwachungskameras können da sehr hilfreich sein.

Wildbiologen nutzen deratige Techniken um wilde Tiere aufzuspüren.
Die Cams lösen aus, wenn jemand -egal ob Mensch oder Tier- in den eingestellten Erfassungsbereich der Kamera eintritt.
Ein Schwein wird identifiziert:
Mehr dazu erfahren Sie hier:
Elektronicvertrieb Voelkner
Weitere Links
Infos von Wikipedia zur Kamerafalle
Zitat:
Eine Kamerafalle ist eine fernbediente Kamera, die mit einem Bewegungsmelder, einem Infrarot-Sensor oder einer Lichtschranke ausgestattet ist. Verwendet werden Kamerafallen zur Aufnahme von wild lebenden Tieren sowohl im Rahmen des Jagdwesens als auch in der Feldforschung. Sie sind wichtige Instrumente in Untersuchungen über das Brutverhalten von Vögeln, über seltene und nachtaktive Arten, Größe von Populationen und deren Habitatnutzung. Zu diesem Zweck werden Kamerafallen an Orten angebracht, die Wildtiere mit hoher Wahrscheinlichkeit aufsuchen wie entlang von Wildwechseln. Sobald der Sensor die Anwesenheit eines Tieres erkennt, wird ein Foto ausgelöst, ohne das Wildtier zu stören.[1]
Fotobeweise aus dem Tierreich
Youtube Beispielvideos zu technischen Einsatzmöglichkeiten
Freitag, 17. Juni 2011
Polizeiliche Kriminalstatistik 2010
Polizeilichen Kriminalstatistik 2010
Im Bereich Nachstellung (Stalking) nahm die Zahl der Fälle in NRW um 5,9 Prozent auf 26.848 Fälle zu.
Im Bereich Nachstellung (Stalking) nahm die Zahl der Fälle in NRW um 5,9 Prozent auf 26.848 Fälle zu.
Donnerstag, 16. Juni 2011
Video: Stark gegen Cyber Mobbing
Stark gegen Cyber-Mobbing
Der Schauspieler Dirk Heinrichs, Gründer der Initiative "Sprache gegen Gewalt", hat es sich zur Aufgabe gemacht, Schüler zu mehr Selbstbewusstsein zu verhelfen und sie über die Gefahren des modernen Mobbings aufzuklären. Er besucht seit Ende 2005 Schulklassen und zeigt ihnen in Rollenspielen und Gesprächen, wie man sich gegen Cyber-Mobbing zur Wehr setzt - oder es gar nicht erst so weit kommen lässt
Der Schauspieler Dirk Heinrichs, Gründer der Initiative "Sprache gegen Gewalt", hat es sich zur Aufgabe gemacht, Schüler zu mehr Selbstbewusstsein zu verhelfen und sie über die Gefahren des modernen Mobbings aufzuklären. Er besucht seit Ende 2005 Schulklassen und zeigt ihnen in Rollenspielen und Gesprächen, wie man sich gegen Cyber-Mobbing zur Wehr setzt - oder es gar nicht erst so weit kommen lässt
Liebeskranker Rentner verkraftet Trennung von Pflegerin nicht
Presseschau:
Liebeskranker Rentner verkraftet Trennung von Pflegerin nichthttp://www.blogger.com/img/blank.gif
Alter schützt vor Liebestorheit nicht. Weil er sich in seine Pflegehelferin verliebte, ließ sich Walter B. (77) nach 52 Ehejahren scheiden. Die neue Beziehung zu der Altenpflegerin Hellen K. (48) hielt dann aber nur ein halbes Jahr, bis zum April 2010. Weil er aber die Trennung von der 29 Jahre jüngeren Frau nicht verkraftete, musste sich der Rentner gestern sogar noch wegen Stalking, Körperverletzung und übler Nachrede vor Gericht verantworten. Er hatte die Pflegerin monatelang mit Telefonaten und SMS-Botschaften belästigt. Er lauerte ihr im Bus und auf dem Friedhof, trat ihr auf den Fuß und beleidigte sie.
Quelle / Volltext Welt Online
Liebeskranker Rentner verkraftet Trennung von Pflegerin nichthttp://www.blogger.com/img/blank.gif
Alter schützt vor Liebestorheit nicht. Weil er sich in seine Pflegehelferin verliebte, ließ sich Walter B. (77) nach 52 Ehejahren scheiden. Die neue Beziehung zu der Altenpflegerin Hellen K. (48) hielt dann aber nur ein halbes Jahr, bis zum April 2010. Weil er aber die Trennung von der 29 Jahre jüngeren Frau nicht verkraftete, musste sich der Rentner gestern sogar noch wegen Stalking, Körperverletzung und übler Nachrede vor Gericht verantworten. Er hatte die Pflegerin monatelang mit Telefonaten und SMS-Botschaften belästigt. Er lauerte ihr im Bus und auf dem Friedhof, trat ihr auf den Fuß und beleidigte sie.
Quelle / Volltext Welt Online
„Gemeinsam gegen Mobbing und Gewalt im Netz“
Presseschau:
„Gemeinsam gegen Mobbing und Gewalt im Netz“
Medien-Präventionstag an der Hans-Thoma Schule Tiengen. Aktion des Malteser-Hilfsdiensteshttp://www.blogger.com/img/blank.gif
„Gemeinsam gegen Mobbing und Gewalt im Netz“
Informationsabend in der Hans-Thoma-Schule: Von links: Catarina Katzer, Diözesan- Geschäftsführerin des Malteser Hilfsdienstes in der Erzdiözese Freiburg, Sophie Henckel von Donnersmarck, Rektor Hans- Joachim Sinkwitz und Dirk Heinrichs.
Bild: Rüdiger
Tiengen (die) Ein ganzer Tag stand an der Hans-Thoma Schule Tiengen unter dem Thema „Gegen Gewalt und Mobbing im Netz“. Diese Aktion unter dem Motto „Fit in Fair Play – gemeinsam an Schulen gegen Mobbing und Gewalt“, wurde vom Malteser-Hilfsdienst mit einem bundesweiten Wettbewerb initiiert und mit einem Medien-Präventionstag als Hauptgewinn prämiert.
Quelle / Volltext Südkurier
„Gemeinsam gegen Mobbing und Gewalt im Netz“
Medien-Präventionstag an der Hans-Thoma Schule Tiengen. Aktion des Malteser-Hilfsdiensteshttp://www.blogger.com/img/blank.gif
„Gemeinsam gegen Mobbing und Gewalt im Netz“
Informationsabend in der Hans-Thoma-Schule: Von links: Catarina Katzer, Diözesan- Geschäftsführerin des Malteser Hilfsdienstes in der Erzdiözese Freiburg, Sophie Henckel von Donnersmarck, Rektor Hans- Joachim Sinkwitz und Dirk Heinrichs.
Bild: Rüdiger
Tiengen (die) Ein ganzer Tag stand an der Hans-Thoma Schule Tiengen unter dem Thema „Gegen Gewalt und Mobbing im Netz“. Diese Aktion unter dem Motto „Fit in Fair Play – gemeinsam an Schulen gegen Mobbing und Gewalt“, wurde vom Malteser-Hilfsdienst mit einem bundesweiten Wettbewerb initiiert und mit einem Medien-Präventionstag als Hauptgewinn prämiert.
Quelle / Volltext Südkurier
Cyber-Mobbing verstärkt in Sozialen Netzwerken
Presseschau:
Cyber-Mobbing verstärkt in Sozialen Netzwerkenhttp://www.blogger.com/img/blank.gif
Von Barbara Debinska
Bremen. Peinliche Bilder im Internet, die Jugendliche demütigen, oder Hass-Gruppen gegen einzelne Personen – Cyber-Mobbing hat sich in den vergangenen Jahren verstärkt. Gängige soziale Netzwerke im Internet werden oft als Plattform für Beleidigungen unter Schülern missbraucht. Bremer Medienpädagogen und die Bremer Polizei befassen sich präventiv und beratend mit dem Problem.
Quelle: Weser - Kurier
Cyber-Mobbing verstärkt in Sozialen Netzwerkenhttp://www.blogger.com/img/blank.gif
Von Barbara Debinska
Bremen. Peinliche Bilder im Internet, die Jugendliche demütigen, oder Hass-Gruppen gegen einzelne Personen – Cyber-Mobbing hat sich in den vergangenen Jahren verstärkt. Gängige soziale Netzwerke im Internet werden oft als Plattform für Beleidigungen unter Schülern missbraucht. Bremer Medienpädagogen und die Bremer Polizei befassen sich präventiv und beratend mit dem Problem.
Quelle: Weser - Kurier
Freitag, 4. Februar 2011
Anwalt gesucht ?
Stalking und der Rechtsanwalt
den richtigen Rechtswanwalt bei Stalking zu finden ist die größte Herausforderung, der ich leider nicht gewachsen war. Meiner war eine richtige Tröte.
Ich habe zwar einen Prozess gewonnen, aber schlecht gewonnen, mit einer Kostenregelung von 7 /12 zu 5 /12.
Zum Glück war ich rechtsschutzversichert, der Schaden wurde von der Versicherung getragen.
Aber das hätte gar nicht erst passieren dürfen.
Begehen SIE nicht den selben Fehler. Rufen SIE mich an. Wir reden, ohne Verpflichtung. Sie profitieren von meinen Erfahrungen und meinem Netzwerk!
Yannie van Scharen
den richtigen Rechtswanwalt bei Stalking zu finden ist die größte Herausforderung, der ich leider nicht gewachsen war. Meiner war eine richtige Tröte.
Ich habe zwar einen Prozess gewonnen, aber schlecht gewonnen, mit einer Kostenregelung von 7 /12 zu 5 /12.
Zum Glück war ich rechtsschutzversichert, der Schaden wurde von der Versicherung getragen.
Aber das hätte gar nicht erst passieren dürfen.
Begehen SIE nicht den selben Fehler. Rufen SIE mich an. Wir reden, ohne Verpflichtung. Sie profitieren von meinen Erfahrungen und meinem Netzwerk!
Yannie van Scharen
Dienstag, 1. Februar 2011
Pfiffige Geschäftsidee oder Stalking ?
Rache ist süß ! Mist per Post !
Ein Franzose verschickt Kuhdung im Auftrag seiner Kunden an deren Chefs oder Ex-Partner - launige Zeilen inklusive.
Unter www.Fummier.com macht der Bauer aus Frankreich im wahrtsen Sinne des Wortes aus Mist Geld.
Er nennt sich selbst "Mist-König".
Sein Gewerbe brummt, die Idee kommt offenbar gut an.
Mehr
Buchtipp
Ein Franzose verschickt Kuhdung im Auftrag seiner Kunden an deren Chefs oder Ex-Partner - launige Zeilen inklusive.
Unter www.Fummier.com macht der Bauer aus Frankreich im wahrtsen Sinne des Wortes aus Mist Geld.
Er nennt sich selbst "Mist-König".
Sein Gewerbe brummt, die Idee kommt offenbar gut an.
Mehr
Buchtipp
NEU: Rottenneighbor.com für Deutsche gesperrt
Achtung, NEU: Rottenneighbor.com für Deutsche gesperrt: Rottenneighbor bzw. die Webseite rotttenneighbor.com ist jetzt tatsächlich aus Deutschland offiziell nicht mehr zu erreichen.
mehr darüber: tutsi.de
mehr darüber: tutsi.de
Montag, 31. Januar 2011
Fast 8000 Stalking - Verfahren in NRW im Jahr 2009
Stalking - hohe Aufklärungsquote
Von den 7.659 Stalking-Fällen im Jahr 2009 (+ 2) klärten die Ermittler 88,3 Prozent auf. 81 Prozent der Opfer waren Frauen. In 70 Prozent der Fälle bestand zwischen Tatverdächtigem und Opfer eine Vorbeziehung. "Stalker sind Kriminelle, die andere Menschen in unerträglicher Weise in ihrem Privatleben beeinträchtigen", stellte der Innenminister fest. Die hohe Aufklärungsquote sei das deutliche Zeichen an die Täter, dass die Polizei konsequent gegen Stalker vorgehe.
Die Polizei hilft den Opfern von Nachstellungen. Sie ist oft der erste Kontakt mit einer staatlichen Stelle, die eine akute Gefahrensituation unterbrechen kann. In jeder Polizeibehörde gibt es besonders geschulte Beamtinnen und Beamte für den Opferschutz, die Kontakte zu Hilfsorganisationen herstellen.
Hinweis: Die Kriminalstatistik 2009 finden Sie auf der Homepage des Landeskriminalamtes unter
Zahlen für Bayern: 2812 Fälle in 2009
Von den 7.659 Stalking-Fällen im Jahr 2009 (+ 2) klärten die Ermittler 88,3 Prozent auf. 81 Prozent der Opfer waren Frauen. In 70 Prozent der Fälle bestand zwischen Tatverdächtigem und Opfer eine Vorbeziehung. "Stalker sind Kriminelle, die andere Menschen in unerträglicher Weise in ihrem Privatleben beeinträchtigen", stellte der Innenminister fest. Die hohe Aufklärungsquote sei das deutliche Zeichen an die Täter, dass die Polizei konsequent gegen Stalker vorgehe.
Die Polizei hilft den Opfern von Nachstellungen. Sie ist oft der erste Kontakt mit einer staatlichen Stelle, die eine akute Gefahrensituation unterbrechen kann. In jeder Polizeibehörde gibt es besonders geschulte Beamtinnen und Beamte für den Opferschutz, die Kontakte zu Hilfsorganisationen herstellen.
Hinweis: Die Kriminalstatistik 2009 finden Sie auf der Homepage des Landeskriminalamtes unter
www.lka.nrw.de(Zahlen und Fakten; Kriminalstatistik)
Zahlen für Bayern: 2812 Fälle in 2009
Freitag, 28. Januar 2011

Man stelle sich einmal folgendes vor:
In einer Stadt findet sich über Nacht an jedem Laternemast eine verleumderische Behauptung über die Facharztpraxis Doktor X.
Der Inhalt der Behauptung würde sich sicherlich unaufhaltsam in der Stadt verbreiten, egal ob richtig oder falsch, wahr oder unwahr.
Doktor X würde sicherlich zum Hauptthema innerhalb der Kollegen, auch die Patienten würden sich Ihre Gedanken machen.
Wer hat den Anschlag auf Doktor X wohl verübt ? Wer betreibt hier Rufmord ?
Ein neidischer Kollege ? Ein unzufriedener Patient ? Ein Praxismitarbeiter ?
Natürlich würden diese plakatierten Zettel nicht lange an den Masten hängen bleiben, dafür würde schon die Stadtreinigung sorgen; aber trotzdem wäre der Rufschaden für Doktor X eingetreten und er müsste auch befürchten, dass die Aktion jederzeit wiederholt wird.
Dann aber vielleicht zusätzlich im Internet.
Wer den Ruf eines anderen zugrunde richten will, findet dazu im Netz mehr als genug Gelegenheit. Ob der Beschuldigte dabei wirklich schuldig ist, ist eine andere Frage.
Wer früher im Mittelalter stahl, betrog oder Ehebruch beging, wurde auf dem Marktplatz an den Pranger gestellt. Dort musste er dann für ein paar Stunden stehen und alle sahen, dass er ein Verbrecher war. Heutzutage gehen wir mit den Menschen, die gegen Gesetze und Regeln der Gesellschaft verstoßen, anders, vermeintlich humaner um. Sie bekommen in der Regel einen fairen Prozess und müssen dann eine Strafe zahlen oder auch mal ins Gefängnis.
Das sehen unsere Gesetze so vor, das nennt man Rechtsstaat.
Weil es aber einige Menschen gibt, denen dieses System augenscheinlich nicht effizient genug ist, haben Pranger nach wie vor Konjunktur – sei es in Form von Klatsch und Tratsch, oder in der modernen und zeitgenössischen Version als Webseite oder Internetforum.
Manche dieser Zeitgenossen machen sich einen Spaß daraus, im Internet Prangerseiten einzurichten und hier Veröffentlichungen in Form von Verleumdungen / Beleidigungen usw. einzutragen oder durch Dritte eintragen zu lassen.
Allerdings muss man auch feststellen, dass es auch in Deutschland amtliche Überlegungen gab und immer noch gibt, für bestimmte Fälle öffentlich einsehbare Auskunftsdateien einzurichten. So kann man heute ja auch bereits öffentlich einsehen, wer im Handelsregister eingetragen ist oder wer ein Insolvenzverfahren laufen hat.
Im Ausland, in USA wie auch in Großbritannien gibt es offizielle Prangerseiten, von Behörden eingerichtete Seiten, die wir nachfolgend kurz vorstellen wollen.
Galerie: Die modernen Prangerseiten im Internet
Viele dieser Pranger werden von den verschiedensten Behörden betrieben.
Der Freier-Pranger der Polizei von Chicago
Die Polizei von Chicago hat schon im Jahr 2005 die abschreckende Kraft der Bloßstellung im Netz für sich entdeckt. Um die illegale Prostitution in der Stadt einzudämmen, richtete sie einen neuen Online-Pranger für Freier ein. Wer seitdem bei einer Prostituierten erwischt und festgenommen wird, erscheint mit Foto, vollem Namen und Wohnanschrift auf der Seite des Chicago Police Department. Die Seite wird täglich aktualisiert, die Bilder bleiben dreißig Tage lang online.
Und Chicagos Bürgermeister Richard Daley droht: „Wenn Sie sich mit einer illegalen Prostituierten einlassen, werden Sie verhaftet und alle werden es erfahren: Ihre Frau, Ihre Kinder, die ganze Familie, Nachbarn und auch Ihr Chef." Ob die öffentliche Schande aber dabei wirklich dazu führt, dass die illegale Prostitution zurückgeht, ist fraglich.
Der Vergewaltiger-Pädophilen-Exibitionisten-Pranger des Justizministeriums der USA
Der wohl prominenteste Internet-Pranger steht auf der Seite des Justizministeriums der USA. Auf der „National Sex Offenders Public Website“ sind all diejenigen US-Bewohner in einer öffentlichen Datenbank erfasst, die wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurden, das heißt in der Regel: Vergewaltigung oder aber Missbrauch Minderjähriger. Wer dort nach registrierten Tätern in seiner Stadt sucht, erhält eine Liste von Namen. Zu jedem Namen sieht er das Foto des Täters, seine aktuelle Adresse, Details zur Verurteilung und eine Liste der physischen Merkmale.
Das sei aber nicht als Strafe für die Verurteilten gedacht, sondern lediglich zum Schutz der Bevölkerung, beteuerte das Ministerium, nachdem die Datenbank 2005 online ging und ein großer Sturm der Entrüstung losbrach. Die Rückfallquote soll bei Sexualstraftätern besonders hoch sein, daher müssten Bürger sich und ihre Kinder gegen Übergriffe schützen können. Dass damit die Persönlichkeitsrechte der Täter massiv verletzt werden und auch reuige Täter nie wieder ein normales Leben führen können, wird in Kauf genommen.
Datenschutz: Das Justizministerium weist zwar darauf hin, dass es illegal sei, jemanden wegen seines Eintrags zu diskriminieren oder zu belästigen. Einem zukünftigen Personalchef oder jemanden, der sich zur Selbstjustiz berufen fühlt, dürfte das sicher allerdings herzlich egal sein. Manche unserer Politiker in Europa möchten das Modell trotzdem importieren.
Der Keinen-Unterhalt-Zahler-Pranger aus Großbritannien
„Wir kämpfen gegen Kinderarmut und stellen sicher, dass Eltern, die von ihren Kindern getrennt leben, auch finanziell zu ihrem Unterhalt beitragen.“ So steht es auf der Webseite der britischen Child Support Agency. Der britischen Agentur stehen dazu viele Mittel zur Verfügung: Lohnpfändung, Zwangsversteigerung, Entzug des Führerscheins, Gefängnis. Das ist auch gut so, denn keinen Unterhalt für sein Kind zu zahlen, ist eine große Sauerei. Nach einem neuen Gesetzesbeschluss darf die Agentur jetzt aber noch einen Schritt weiter gehen – und eine Liste der schwarzen Schafe auf ihrer Webseite veröffentlichen. Über hundert allein erziehende Eltern wurden bereits angeschrieben und gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass die Namen ihrer ehemaligen Partner veröffentlicht werden. Die Liste war dann im Sommer einen Monat lang online, wurde aber wieder aus dem Netz genommen. Nach zahlreichen erschienenen kritischen Artikeln sind der Agentur wohl selbst Zweifel gekommen, ob diese rabiate Methode sinnvoll ist.
Der Pranger für Exhibitionsten
Einer der wenigen wirklich sinnvollen Online-Pranger ist das amerikanische Weblog Hollaback NYC. „If you can’t slap’em, snap’em“ lautet der Schlachtruf von Hollaback, übersetzt in etwa: „Wenn du ihnen schon keine runterhauen kannst, schieß doch ein Foto von ihnen“. Gemeint sind die widerlichen Zeitgenossen, die sich in der U-Bahn entblößen, einen runterholen oder andere Menschen auf sonstige Weise sexuell belästigen. Sie werden dann mit dem Handy abgeschossen. Diese Schnappschüsse werden dann in das Blog hochgeladen und ausführlich kommentiert: Wer, wann, wo, was hat er gemacht?
Herkunft: Inspiriert wurde die Seite von der Geschichte der 15-jährigen New Yorkerin Thao Nguyen, die mit ihrem Handy einen Belästiger in der U-Bahn fotografierte und ihn damit überführte. Danach kamen New Yorkerinnen auf die Idee, das Weblog einzurichten. Wer dann hier einmal in der Hall of Shame landet, wird sich danach hoffentlich zwei Mal überlegen, ob er jungen Frauen im Park zweideutige Angebote macht. Die Bilder werden hauptsächlich, aber nicht nur von Frauen gemacht.
Der Lexikon-Pranger
Auch andere Webseiten, die gar nicht in erster Linie zum Anprangern gedacht sind, lassen sich prima zu diesem Zweck umnutzen.
So zum Beispiel die zahlreichen Wikis im Netz, wie z.B. die Online-Enzyklopädie Wikipedia. Besonders spektakulär ist hier zum Beispiel der Fall des ehemaligen Journalisten und Assistenten von Robert Kennedy John Seigenthaler. Der fühlte sich lange als unbescholtener Rentner, bis er eines Tages rein zufällig seinen Wikipedia-Eintrag fand. Unter anderem wurde dabei darin behauptet, Seigenthaler sei in die Mordanschläge auf John F. Kennedy und dessen Bruder Robert verwickelt gewesen. Außerdem habe er in der Vergangenheit zwischen 1971 und 1984 in der ehemaligen Sowjetunion gelebt.
Erst viele Monate nachdem Seigenthaler sich bei Wikipedia beschwerte, wurde der Artikel korrigiert. Herr Seigenthaler, der sich diesen Rufmord nicht bieten lassen wollte, machte den Vorfall dann im US-Massenblatt USA Today publik. Er deutete auch auf ein grosses Hauptproblem der Wikipedia hin: Keiner muss für die von ihm verfassten oder geänderten Einträge die Verantwortung übernehmen. Theoretisch wie praktisch kann dort jeder jeden anprangern (oder sogar verleumden), der ihm einmal im Strassenverkehr die Vorfahrt genommen hat.
Der Personen - Suchmaschinen-Pranger
Personen - Leute-Suchmaschinen sind gerade der letzte Schrei im Internet.
Die derzeit wohl international bekannteste unter ihnen ist Spock, in Deutschland gibt es Ableger wie z.B. Yasni.de. Diese Dienste durchsuchen alles im Internet, andere Suchmaschinen, soziale Netzwerke wie MySpace, Blogs, Zeitungsartikel, Videoportale und Fotoportale und bündeln die dort zu einer Person gefundenen Daten in einem einzigen Profil.
Für aufgeregte Blogeinträge und Medienberichte hat Spock in der Vergangenheit aber aus einem anderen Grund gesorgt:
Im Gegensatz zu allen anderen Webangeboten können dem Spock-Profil von allen teilnehmenden Internetnutzern Schlagworte und Bilder zugeordnet werden – egal, ob es der betroffenen Person dann passt oder nicht.
So ist das Personen - Profil des ehemaligen amerikanischen Präsidenten Bill Clinton zum Beispiel mit den Begriffen „Sex Scandal“ und „Amtsenthebungsverfahren“ verschlagwortet. Auch die bekannte Dame Britney Spears wird sich über den der Hinweis „Doesn’t always wear underwear“ sicher nicht freuen.
Sehr viel schlimmer kann es aber kommen, wenn das eigene Profil zusätzlich von anonymen Nutzern etwa mit den unpassenden Worten „Kinderschänder“ oder „Mörder“ oder kompromittierenden Bildern versehen wird. Wie genau und ob man solche unliebsamen Informationen wieder entfernen lassen kann, hat Spock noch nicht bekannt gegeben.
Wenn Sie diese modernen Pranger Methoden nun mit dem eingangs erwähnten Beispiel des Doktor X vergleichen so werden Sie feststellen, dass Doktor X (damals) noch gut weggekommen ist. Die Zettel wurden von den Masten entfernt.
Die Veröffentlichungen im Internet lassen sich kaum noch entfernen, sie jagen in Windeseile in sekundenschnelle um den Globus.
Sie werden kopiert, verlinkt, per mail oder RSS versendet, sie werden dann von den Spidern der Suchmaschinen gespidert und im elektronischen Gedächtnis gespeichert. Für immer und ewig !
Yannie van Scharen
Donnerstag, 27. Januar 2011
Was ist Stalking ?
Zum Tonbeitrag

Audio - Podcast 11 Stalking
Was ist Stalking ?
Was ist der § 238 STGB ?
Wie wehre ich mich richtig ?
Wie finde ich einen erfahrenen Rechtsanwalt ?
Wie setze ich Schadensersatzansprüche durch ?
Wie erhalte ich Schmerzensgeld ?
Zum Podcast

Audio - Podcast 11 Stalking
Was ist Stalking ?
Was ist der § 238 STGB ?
Wie wehre ich mich richtig ?
Wie finde ich einen erfahrenen Rechtsanwalt ?
Wie setze ich Schadensersatzansprüche durch ?
Wie erhalte ich Schmerzensgeld ?
Zum Podcast
Für Anwälte
Für 2011 planen wir eine Neuausrichtung des Vereins.
An allen Gerichtsbezirken werden Selbsthilfegruppen organisiert, zur juristischen Betreuung dieser örtlichen Gruppen wird jeweils eine Anwaltskanzlei gesucht, die die Gruppenteilnehmer betreut und notfalls anwaltlich berät.
Die jeweiligen Kanzleien sollten damit einverstanden sein, dass der Verein die Telefonnummer der Kanzlei bzw. des Anwaltes / der Anwältin, die in der Kanzlei für diesen Bereich zuständig ist, auf der Homepage und in den Medien veröffentlicht.
Bei Interesse an einer Zusammenarbeit bitten wir um Ihre Kurzbewerbung per Mail an antistalkingliga@gmx.de zu Händen Yannie van Scharen.
Infotelefon: 0152 - 03565967
An allen Gerichtsbezirken werden Selbsthilfegruppen organisiert, zur juristischen Betreuung dieser örtlichen Gruppen wird jeweils eine Anwaltskanzlei gesucht, die die Gruppenteilnehmer betreut und notfalls anwaltlich berät.
Die jeweiligen Kanzleien sollten damit einverstanden sein, dass der Verein die Telefonnummer der Kanzlei bzw. des Anwaltes / der Anwältin, die in der Kanzlei für diesen Bereich zuständig ist, auf der Homepage und in den Medien veröffentlicht.
Bei Interesse an einer Zusammenarbeit bitten wir um Ihre Kurzbewerbung per Mail an antistalkingliga@gmx.de zu Händen Yannie van Scharen.
Infotelefon: 0152 - 03565967
Selbsthilfegruppe Ruhrgebiet
Die nächste Selbsthilfengruppengründung im Ruhrgebiet steht bevor, Interessenten aus den Bereichen Bochum / Gelsenkirchen / Herne sollten sich melden.
antistalkingliga@gmx.de
Tel: 0152 - 03565967 Yannie van Scharen (0157-74573427 Notfallnummer)
Info: In 2010 gab es in NRW ca. 7500 offizielle Stalking - Verfahren an den Gerichten.
Zur Vertretung der Opfer suchen wir je Gerichtsbezirk eine engagierte Anwalskanzlei, die bereit sein sollte, sich für die Interessen der Opfer einzusetzen. Bei Interesse an einer Zusammenarbeit bitten wir um Kontaktaufnahme per Mail antistalkingliga@gmx.de.
Wie fast alle sozialen Initiativen und Vereine ist auch unsere Liga auf regelmäßige Spendengelder angewiesen.
Wir möchten diesen Bereich der Homepage nutzen, um unseren Spendern zu danken. Zu diesem Zweck werden wir sie unter dem jeweiligen Jahr in einer Spenderliste aufführen, sofern sie es wünschen. Wir freuen uns, wenn die Liste immer länger wird.
Auch du kannst mit einer Spende dazu beitragen, dass der Verein seinen Zielen immer näher kommt. Nutze dazu die folgenden Konten für Deine Spende:
Postbank Dortmund Kto: 49791461 BLZ: 44010046
antistalkingliga@gmx.de
Tel: 0152 - 03565967 Yannie van Scharen (0157-74573427 Notfallnummer)
Info: In 2010 gab es in NRW ca. 7500 offizielle Stalking - Verfahren an den Gerichten.
Zur Vertretung der Opfer suchen wir je Gerichtsbezirk eine engagierte Anwalskanzlei, die bereit sein sollte, sich für die Interessen der Opfer einzusetzen. Bei Interesse an einer Zusammenarbeit bitten wir um Kontaktaufnahme per Mail antistalkingliga@gmx.de.
Wie fast alle sozialen Initiativen und Vereine ist auch unsere Liga auf regelmäßige Spendengelder angewiesen.
Wir möchten diesen Bereich der Homepage nutzen, um unseren Spendern zu danken. Zu diesem Zweck werden wir sie unter dem jeweiligen Jahr in einer Spenderliste aufführen, sofern sie es wünschen. Wir freuen uns, wenn die Liste immer länger wird.
Auch du kannst mit einer Spende dazu beitragen, dass der Verein seinen Zielen immer näher kommt. Nutze dazu die folgenden Konten für Deine Spende:
Postbank Dortmund Kto: 49791461 BLZ: 44010046
Freitag, 14. Januar 2011
Impressum
Landesverband NRW Stalking-Opferhilfe e.V.
Karlstrasse, DE-45739 Oer-Erkenschwick
Postfach 1135
Registergericht AG Düsseldorf Nr. 9997
Finanzamt Dortmund Steuer - Nummer: 315 5790 2089
Vorstand:
Reinhard Göddemeyer
Pressesprecher:
Yannie van Scharen
Kontakt:Telefon:
Yannie van Scharen
o152 - 03565967
Hotline für Anwälte:
Telefon: 0157 - 74573427
Mail: antistalkingliga@gmx.de
Bankverbindung:
Postbank Dortmund Kto: 49791461 BLZ: 44010046
Karlstrasse, DE-45739 Oer-Erkenschwick
Postfach 1135
Registergericht AG Düsseldorf Nr. 9997
Finanzamt Dortmund Steuer - Nummer: 315 5790 2089
Vorstand:
Reinhard Göddemeyer
Pressesprecher:
Yannie van Scharen
Kontakt:Telefon:
Yannie van Scharen
o152 - 03565967
Hotline für Anwälte:
Telefon: 0157 - 74573427
Mail: antistalkingliga@gmx.de
Bankverbindung:
Postbank Dortmund Kto: 49791461 BLZ: 44010046
Donnerstag, 26. Juni 2008
Erster Antistalking - Ratgeber lieferbar

Zum 1.7.2008 wird mit der Auslieferung des ersten Antistalking - Ratgebers begonnen. Der Ratgeber berücksichtigt die aktuellsten Ergebnisse der Stalking - Forschung und bietet mit einer Vielzahl von praxisnahen Tipps in 10 Kapiteln Informationen, Rat und Hilfe zu allen Problemen, die durch Stalking ausgelöst werden.
Kapitel Stalking
Die Autoren haben eine ausführliche Ist - Analyse zum Thema Stalking durchgeführt, die wichtigsten Bücher zum Thema durchgearbeitet, aber vor allem die vielen aus den mit den Opfern geführten Gesprächen gewonnenenen Erfahrungen in den Ratgeber einfliessen lassen.
Dabei wird insbesondere auf Abwehrstrategien eingegangen, es ist ein Ratgeber für Patienten / Opfer, die sich aktiv wehren wollen, die eine Problemlösung suchen.
Kapitel Cyberstalking:
Ihr Online - Ruf ist angekratzt ? Insbesondere für Stalking - Opfer, Privatpersonen wie Firmen, bei denen der Täter das Internet nutzt, um Rufmord zu begehen, finden sich viele Lösungsmöglichkeiten für die damit verbundenen Probleme.
Es wird aufgezeigt, daß man auch die Löschung negativer Interneteintragungen (Texte-Fotos - Videos) erreichen kann.
Der positive Ruf im Internet
Ein wichtiger Teil des Ratgebers befasst sich mit dem Aufbau eines positiven Rufs im Internet, der sogenannten Googlability. Diese wird in unserer digitalen Welt immer wichtiger, weil insbesondere Arbeitgeber und Peronalentscheider die Recherchemöglichkeiten des Internets dazu nutzen, nach negativen Eintragungen der Bewerber zu suchen. Für jugendliche Bewerber kann, sofern über sie im Internet negative Eintragungen zu finden sind, der Weg ins Berufsleben, der Weg zu Arbeit, Verdienst und Wohlstand dadurch verbaut werden.
Für die Eltern von Jugendlichen / Schülern enthält das Buch daher sehr wertvolle Informationen.
Im Monat 7 / 2008 eingehende Bestellungen erhalten den Ratgeber zum ermässigten Subscriptionspreis von 25 EURO.
Ratgeber Stalking – Cyberstalking
Gebundene Ausgabe 1 7/2008
Gebundene Ausgabe
100 Seiten Umfang
Herausgeber:
Landesverband NRW Stalking – Opferhilfe e.V.
Postfach 1135
45739 Oer - Erkenschwick
Hotline: 0157 - 74573427
Demnächst auch als eBook lieferbar.
Bestellungen unter Angabe der Lieferanschrift bitte per email unter antistalkingliga@gmx.de
Geliefert wird gegen Rechnung !
Aus dem Inhalt:
Dabei muss ein Stalking Opfer unserer Meinung nach nicht unbedingt wissen, was Behaviorismus, der Genderaspekt oder die Kohutsche Narzissmustheorie ist. Wer will kann sicherlich tiefer in das Thema eintauchen und Begriffe wie "Evolutionspsychologische Ansätze" oder "Bindungstheorie" oder "Psychodynamische Theorie" nachschlagen, um das Handeln seines Stalkers zu verstehen. Entsprechende Fundstellen, Literaturhinweise und Quellenangaben finden Sie auch in unserem Ratgeber.
Aber wollen Sie Ihren Stalker verstehen oder wollen Sie, daß der Terror einfach aufhört ?
Freitag, 30. Mai 2008
Ab wann brauche ich einen Rechtsanwalt ?
Für diese Frage gilt die folgende Faustformel:
Gefahrenabwägung: Je schwerer, umfangreicher oder auch dreister der Angriff auf Sie ist, desto eher sollen Sie einen Rechtsanwalt einschalten.
Denn dann müssen Sie mit erheblichen weitergehenden Angriffen und erheblicher Gegenwehr rechnen.
Wenn solch ein Fall vorliegt dann sollten Sie das im Frühstadium tun und nicht erst wochenlang mit dem Gegner telefonieren oder gar hin und herschreiben oder sich von ihm hinhalten lassen.
Seien Sie konsequent. Ziehen Sie die Bremse, lassen Sie den eigenen fachlich versierten Rechtsanwalt die weiteren Schritte einleiten.
Es gibt Fälle, in denen meldet sich dann für den Gegner ebenfalls ein Rechtsanwalt.
Direkten Kontakt mit den Gegenanwälten sollten Sie unbedingt vermeiden, stellen sie immer "Waffengleichheit" her, lassen sie Ihren eigenen Anwalt die Sache klären.
Ihr Anwalt kann Ihnen z.B. auch bei der Beweissicherung helfen, er kann auch von betreffenden Webseiten mit beleidigenden Äusserungen Ausdrucke anfertigen oder aber auch den Sachverhalt anwaltlich versichern.
Anwaltliche Aussagen wiegen vor Gericht deutlich schwerer als die von Nicht - Anwälten, weil die Rechtsanwälte eine sogenannte anwaltliche Versicherung abgeben können, die einer eidesstattlichen Versicherung gleichkommt.
Qualifizierte Anwälte benennen wir Ihnen gerne aus unserer Datenbank.
Ihre Redaktion
Gefahrenabwägung: Je schwerer, umfangreicher oder auch dreister der Angriff auf Sie ist, desto eher sollen Sie einen Rechtsanwalt einschalten.
Denn dann müssen Sie mit erheblichen weitergehenden Angriffen und erheblicher Gegenwehr rechnen.
Wenn solch ein Fall vorliegt dann sollten Sie das im Frühstadium tun und nicht erst wochenlang mit dem Gegner telefonieren oder gar hin und herschreiben oder sich von ihm hinhalten lassen.
Seien Sie konsequent. Ziehen Sie die Bremse, lassen Sie den eigenen fachlich versierten Rechtsanwalt die weiteren Schritte einleiten.
Es gibt Fälle, in denen meldet sich dann für den Gegner ebenfalls ein Rechtsanwalt.
Direkten Kontakt mit den Gegenanwälten sollten Sie unbedingt vermeiden, stellen sie immer "Waffengleichheit" her, lassen sie Ihren eigenen Anwalt die Sache klären.
Ihr Anwalt kann Ihnen z.B. auch bei der Beweissicherung helfen, er kann auch von betreffenden Webseiten mit beleidigenden Äusserungen Ausdrucke anfertigen oder aber auch den Sachverhalt anwaltlich versichern.
Anwaltliche Aussagen wiegen vor Gericht deutlich schwerer als die von Nicht - Anwälten, weil die Rechtsanwälte eine sogenannte anwaltliche Versicherung abgeben können, die einer eidesstattlichen Versicherung gleichkommt.
Qualifizierte Anwälte benennen wir Ihnen gerne aus unserer Datenbank.
Ihre Redaktion
Mittwoch, 30. April 2008
Stalking - Mobbing im Intranet
Stalking - Mobbing im Intranet
Wer seine Arbeitskollegen im betriebsinternen Kommunikationssystem Intranet beleidigt und verunglimpft, muss mit einer langfristigen Lese - und Schreibsperre im gesamten Intranetsystem der Firma rechnen.
So urteilte das Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 17 SaGa 1331 / 97
Wer seine Arbeitskollegen im betriebsinternen Kommunikationssystem Intranet beleidigt und verunglimpft, muss mit einer langfristigen Lese - und Schreibsperre im gesamten Intranetsystem der Firma rechnen.
So urteilte das Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 17 SaGa 1331 / 97
Dienstag, 29. April 2008
Stalking Gesetz: § 238 STGB Nachstellung
das neue Stalking Gesetz: § 238 STGB Nachstellung
(1) Wer einen Menschen unbefugt belästigt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder einen anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder eines anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(1) Wer einen Menschen unbefugt belästigt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder einen anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder eines anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Tipps für Stalkingopfer
Die Stalking Forscher haben einige grundsätzliche Verhaltensweisen empfohlen:
Jeder Stalking-Fall ist einzigartig. Dennoch gibt es einige Verhaltensempfehlungen, die für die meisten Stalking-Fälle Gültigkeit haben.
1. Vermeiden Sie jeden Kontakt!
Sagen Sie nur einmal, dass Sie keinen Kontakt wünschen und blocken dann konsequent alle weiteren Versuche ab. Formulieren Sie Ihre Aussage eindeutig und direkt. Z.B die Absage „Ich kann mit dir nicht zusammen sein, ich habe einen Freund.“ wird von der stalkenden Person häufig in dem Sinne umgedeutet, „Hätte sie keinen Freund, hätte sie Interesse an mir!“ und hat so nicht selten eine Fortsetzung des Stalking-Verhaltens zur Folge.
Bleiben Sie im Umgang mit dem Stalker immer bestimmt, aber höflich und ruhig. Aggressivität von Ihrer Seite trägt eher zu einer Eskalation bei, als dass sie beruhigt bzw. das Stalking-Verhalten beendet. Wenn Sie einmal Ihre Entscheidung des Kontaktabbruchs getroffen haben, verhandeln sie nicht darüber und reagieren nicht auf fortgesetzte Anrufe, Ansprachen, Briefe etc., auch wenn es schwer fällt. Für einen Stalker ist in der Regel jede Reaktion, auch eine wütende, ein Erfolg, da dies eine Form von Kontakt zu Ihnen herstellt. Reagieren Sie deshalb, wenn möglich, auch nicht auf exzessive Kontaktversuche. Wenn Sie nach dem 100. Telefonanruf wütend den Hörer abheben und antworten signalisiert dies dem Stalker, dass er lange durchhalten muss, dann aber doch noch zum Erfolg kommt. Dies führt oftmals zu einer Verstärkung des Stalking-Verhaltens.
2.Alarmieren Sie die Polizei
Wenn Sie konkret bedroht werden, alarmieren Sie die Polizei. Werden Sie im Auto verfolgt, so fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
Dokumentieren Sie das unerwünschte Verhalten des Stalkers/der Stalkerin
Die erste Reaktion von Betroffenen, wenn sie wieder einen unerwünschten Brief oder Anruf erhalten, ist oftmals diesen wegzuschmeißen bzw. zu löschen, um Abstand zu gewinnen. Dies ist nachvollziehbar, aber ein Fehler. Behalten Sie alle Zuschriften, speichern Sie - wenn möglich – aufgezeichnete Anrufe auf Ihrem Anrufbeantworter dauerhaft. Dokumentieren Sie mit Zeit- und Ortsangabe und eventuell vorhandenen Zeugen, falls der Stalker Sie persönlich versucht aufzusuchen. Diese Informationen sind zum einen bedeutend für eine eventuelle juristische Würdigung, aber auch für eine Risikoanalyse des Falls.
Informieren Sie Ihr Umfeld über den Stalking-Vorfall
Familie, Nachbarn und Kollegen können Sie warnen und darüber informieren, falls der Stalker versucht Kontakt mit Ihnen oder Ihrem Umfeld aufzunehmen. Auch bietet die Aufklärung eine Möglichkeit, dass der Stalker nicht hinter Ihrem Rücken und gegen Ihren Willen Informationen über Sie erfragt. Nicht zuletzt können mögliche Missverständnisse minimiert werden, wenn beispielsweise am Arbeitsplatz die Mitarbeiter und Vorgesetzten gewarnt sind, dass ungewöhnliche oder merkwürdige Kontaktversuche an Sie auftreten können.
3.Suchen Sie Unterstützung
Das typische Gefühl für Stalking-Betroffene ausgeliefert, ohne Kontrolle und alleine zu sein, lässt sich oft durch soziale Unterstützung zumindest ansatzweise mindern. Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste bezüglich Ihres Stalkers mit (viele Opfer werden etwa von dem falschen Gedanken gequält, eine Mitschuld an dem Stalking zu haben), sprechen Sie darüber. Wenn es beispielsweise zu belastend ist, die Briefe des Stalkers zu lesen, bitten Sie jemanden dies für Sie zu tun und Sie zu warnen, falls dort Besorgnis erregende Inhalte zu finden sind. Weitere Möglichkeiten bestehen darin, Selbsthilfegruppen oder psychotherapeutische Unterstützung aufzusuchen, um Ihre Belastungen abzumildern.
Suchen Sie fachliche Beratung bei Telefonterror
Lassen Sie sich bei Telefonterror von der Polizei oder Ihrer Telefongesellschaft über technische Abwehrmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschluss etc.) beraten. Legen Sie bei einem Anruf den Hörer kommentarlos auf. Schalten Sie einen Anrufbeantworter mit einer neutralen Stimme. Nehmen Sie Ihre Rufnummer aus der Telefonauskunft und aus dem Telefonbuch.
Überlegen Sie, die alte Nummer beizubehalten und sich eine zusätzliche zweite Nummer zuzulegen. Die alte Nummer wird nur noch für den Stalker betrieben, so kommt er nicht auf die Idee, dass es einen anderen Anschluss geben könnte.
4.Beugen Sie weiterer Ausspähung vor
Machen Sie Post und persönliche Dinge unkenntlich, bevor Sie diese in den Müll werfen.
Prüfen Sie im Vorfeld, ob juristische Maßnahmen für Ihre individuelle Situation sinnvoll sein können
Seit 2002 ermöglicht das sogenannte Gewaltschutzgesetz zivilrechtlich gegen Stalking-Verhalten vorzugehen. Gegen die Verletzung eines etwa dadurch verhängten Annäherungsverbotes kann anschließend polizeilich vorgegangen werden. Diese Maßnahmen haben sich bei manchen Stalkern bewährt. In anderen Fällen trug jedoch eine juristisch erwirkte Zurückweisung des Stalkers zu einer Eskalation bei bis hin zu Gewalttätigkeiten. Prüfen Sie deshalb auch aus psychologischer Sicht zunächst die möglichen Konsequenzen dieser zivilrechtlichen Maßnahme.
Forschungen aus den USA und praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass u.a. bei folgenden Faktoren zunächst eine individuelle Evaluation des Falles durchgeführt werden sollte:
* bei bereits vorausgegangener Gewalttätigkeit des Stalkers gegen das Opfer
* bei häufigen früherem Kontakt mit der Polizei wegen Auffälligkeiten
* bei ausgesprochen obsessiver Fixierung auf das Opfer
* wenn sich der Stalker in einer Lebenssituation befindet, in der er nicht mehr viel zu verlieren hat
* wenn antisoziale, psychopathische, narzisstische und Borderline-Persönlichkeitsszüge im klinischen Sinne vorliegen
Jeder Stalking-Fall ist einzigartig. Dennoch gibt es einige Verhaltensempfehlungen, die für die meisten Stalking-Fälle Gültigkeit haben.
1. Vermeiden Sie jeden Kontakt!
Sagen Sie nur einmal, dass Sie keinen Kontakt wünschen und blocken dann konsequent alle weiteren Versuche ab. Formulieren Sie Ihre Aussage eindeutig und direkt. Z.B die Absage „Ich kann mit dir nicht zusammen sein, ich habe einen Freund.“ wird von der stalkenden Person häufig in dem Sinne umgedeutet, „Hätte sie keinen Freund, hätte sie Interesse an mir!“ und hat so nicht selten eine Fortsetzung des Stalking-Verhaltens zur Folge.
Bleiben Sie im Umgang mit dem Stalker immer bestimmt, aber höflich und ruhig. Aggressivität von Ihrer Seite trägt eher zu einer Eskalation bei, als dass sie beruhigt bzw. das Stalking-Verhalten beendet. Wenn Sie einmal Ihre Entscheidung des Kontaktabbruchs getroffen haben, verhandeln sie nicht darüber und reagieren nicht auf fortgesetzte Anrufe, Ansprachen, Briefe etc., auch wenn es schwer fällt. Für einen Stalker ist in der Regel jede Reaktion, auch eine wütende, ein Erfolg, da dies eine Form von Kontakt zu Ihnen herstellt. Reagieren Sie deshalb, wenn möglich, auch nicht auf exzessive Kontaktversuche. Wenn Sie nach dem 100. Telefonanruf wütend den Hörer abheben und antworten signalisiert dies dem Stalker, dass er lange durchhalten muss, dann aber doch noch zum Erfolg kommt. Dies führt oftmals zu einer Verstärkung des Stalking-Verhaltens.
2.Alarmieren Sie die Polizei
Wenn Sie konkret bedroht werden, alarmieren Sie die Polizei. Werden Sie im Auto verfolgt, so fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
Dokumentieren Sie das unerwünschte Verhalten des Stalkers/der Stalkerin
Die erste Reaktion von Betroffenen, wenn sie wieder einen unerwünschten Brief oder Anruf erhalten, ist oftmals diesen wegzuschmeißen bzw. zu löschen, um Abstand zu gewinnen. Dies ist nachvollziehbar, aber ein Fehler. Behalten Sie alle Zuschriften, speichern Sie - wenn möglich – aufgezeichnete Anrufe auf Ihrem Anrufbeantworter dauerhaft. Dokumentieren Sie mit Zeit- und Ortsangabe und eventuell vorhandenen Zeugen, falls der Stalker Sie persönlich versucht aufzusuchen. Diese Informationen sind zum einen bedeutend für eine eventuelle juristische Würdigung, aber auch für eine Risikoanalyse des Falls.
Informieren Sie Ihr Umfeld über den Stalking-Vorfall
Familie, Nachbarn und Kollegen können Sie warnen und darüber informieren, falls der Stalker versucht Kontakt mit Ihnen oder Ihrem Umfeld aufzunehmen. Auch bietet die Aufklärung eine Möglichkeit, dass der Stalker nicht hinter Ihrem Rücken und gegen Ihren Willen Informationen über Sie erfragt. Nicht zuletzt können mögliche Missverständnisse minimiert werden, wenn beispielsweise am Arbeitsplatz die Mitarbeiter und Vorgesetzten gewarnt sind, dass ungewöhnliche oder merkwürdige Kontaktversuche an Sie auftreten können.
3.Suchen Sie Unterstützung
Das typische Gefühl für Stalking-Betroffene ausgeliefert, ohne Kontrolle und alleine zu sein, lässt sich oft durch soziale Unterstützung zumindest ansatzweise mindern. Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste bezüglich Ihres Stalkers mit (viele Opfer werden etwa von dem falschen Gedanken gequält, eine Mitschuld an dem Stalking zu haben), sprechen Sie darüber. Wenn es beispielsweise zu belastend ist, die Briefe des Stalkers zu lesen, bitten Sie jemanden dies für Sie zu tun und Sie zu warnen, falls dort Besorgnis erregende Inhalte zu finden sind. Weitere Möglichkeiten bestehen darin, Selbsthilfegruppen oder psychotherapeutische Unterstützung aufzusuchen, um Ihre Belastungen abzumildern.
Suchen Sie fachliche Beratung bei Telefonterror
Lassen Sie sich bei Telefonterror von der Polizei oder Ihrer Telefongesellschaft über technische Abwehrmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschluss etc.) beraten. Legen Sie bei einem Anruf den Hörer kommentarlos auf. Schalten Sie einen Anrufbeantworter mit einer neutralen Stimme. Nehmen Sie Ihre Rufnummer aus der Telefonauskunft und aus dem Telefonbuch.
Überlegen Sie, die alte Nummer beizubehalten und sich eine zusätzliche zweite Nummer zuzulegen. Die alte Nummer wird nur noch für den Stalker betrieben, so kommt er nicht auf die Idee, dass es einen anderen Anschluss geben könnte.
4.Beugen Sie weiterer Ausspähung vor
Machen Sie Post und persönliche Dinge unkenntlich, bevor Sie diese in den Müll werfen.
Prüfen Sie im Vorfeld, ob juristische Maßnahmen für Ihre individuelle Situation sinnvoll sein können
Seit 2002 ermöglicht das sogenannte Gewaltschutzgesetz zivilrechtlich gegen Stalking-Verhalten vorzugehen. Gegen die Verletzung eines etwa dadurch verhängten Annäherungsverbotes kann anschließend polizeilich vorgegangen werden. Diese Maßnahmen haben sich bei manchen Stalkern bewährt. In anderen Fällen trug jedoch eine juristisch erwirkte Zurückweisung des Stalkers zu einer Eskalation bei bis hin zu Gewalttätigkeiten. Prüfen Sie deshalb auch aus psychologischer Sicht zunächst die möglichen Konsequenzen dieser zivilrechtlichen Maßnahme.
Forschungen aus den USA und praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass u.a. bei folgenden Faktoren zunächst eine individuelle Evaluation des Falles durchgeführt werden sollte:
* bei bereits vorausgegangener Gewalttätigkeit des Stalkers gegen das Opfer
* bei häufigen früherem Kontakt mit der Polizei wegen Auffälligkeiten
* bei ausgesprochen obsessiver Fixierung auf das Opfer
* wenn sich der Stalker in einer Lebenssituation befindet, in der er nicht mehr viel zu verlieren hat
* wenn antisoziale, psychopathische, narzisstische und Borderline-Persönlichkeitsszüge im klinischen Sinne vorliegen
Prozesskostenhilfeantrag
Prozesskostenhilfeantrag
Prozesskostenhilfe ist die staatliche Hilfe, die man für die Wahrnehmung seiner Rechte in gerichtlichen Verfahren erhalten kann, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten zu tragen.
Im Falle der Gewährung von Prozesskostenhilfe ist man sowohl von der Zahlung der Gerichtskosten als auch von der Bezahlung des eigenen Anwalts befreit; eventuell besteht aber – während des Prozesses oder auch erst später – eine Verpflichtung gegenüber der Staatskasse, die Kosten der Rechtsverfolgung in Raten ganz oder teilweise zu erstatten.
Falls Sie einen Anwalt haben, hilft dieser Ihnen beim Antrag auf Prozesskostenhilfe.
OEG-Antrag (Opferentschädigungsgesetz)
Leistungen nach dem OEG werden für Opfer (versuchte Tötungsdelikte, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Raub) auf Antrag erbracht für Heilbehandlungskosten.
Sachschäden werden nicht bezahlt. Formloser Antrag per Fax reicht. Er muss nur Erreichbarkeit des Opfers (Anschrift und Telefon) und den Satz enthalten "Ich bitte um Leistungen nach dem OEG und um Übersendung von Antragsunterlagen!"
Wichtig: Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Tat gestellt werden. Dann gilt der Versorgungszeitraum rückwirkend bis zum Tatdatum. Wird der Antrag später nach der Jahresfrist gestellt, gilt der Versorgungszeitraum ab Antragstellung.
Der Weisse Ring hilft Opfern bei Ausfüllen des Antrages und hat auch die Anträge parat.
Der Antrag muss an den jeweils zuständige Landschaftsverband (Versorgungsamt) gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich nach dem zuständigen Landschaftsverband in Ihrer Nähe.
OEG-Antrag Landschaftsverband Köln
OEG-Antrag Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Rechtliches
Je nach Einzelfall sollte im Stalkingfall ein Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt werden.
Das OEG setzt einen vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriff voraus und dieser ist ggf. nachzuweisen.
Das Landessozialgericht Niedersachsen / Bremen hat in dem Urteil vom 22.06.2006 (L 13 VG 7/05) entschieden, dass in Fällen von mehreren Taten, die eine Körperverletzung darstellten und für die einzeln keine OEG-Leistungen zu erwarten waren, der gesamte Sachverhalt zu Grunde gelegt werden muss. Das LSG verwies in diesem Fall auf §4 des Gewaltschutzgesetztes. Beim Stalking wird die Schwelle zum kriminellen Unrecht oft deutlich überschritten. Dies gilt besonders für Beschimpfungen, Beleidigungen, Bedrohungen, körperliche Angriffe oder sexuelle Belästigungen.
Nach diesem Urteil sollten solche Stalkingfälle nur in ihrer Gesamtheit betrachtet werden, statt jeden einzelnen Vorfall einzeln zu bewerten.
Prozesskostenhilfe ist die staatliche Hilfe, die man für die Wahrnehmung seiner Rechte in gerichtlichen Verfahren erhalten kann, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten zu tragen.
Im Falle der Gewährung von Prozesskostenhilfe ist man sowohl von der Zahlung der Gerichtskosten als auch von der Bezahlung des eigenen Anwalts befreit; eventuell besteht aber – während des Prozesses oder auch erst später – eine Verpflichtung gegenüber der Staatskasse, die Kosten der Rechtsverfolgung in Raten ganz oder teilweise zu erstatten.
Falls Sie einen Anwalt haben, hilft dieser Ihnen beim Antrag auf Prozesskostenhilfe.
OEG-Antrag (Opferentschädigungsgesetz)
Leistungen nach dem OEG werden für Opfer (versuchte Tötungsdelikte, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Raub) auf Antrag erbracht für Heilbehandlungskosten.
Sachschäden werden nicht bezahlt. Formloser Antrag per Fax reicht. Er muss nur Erreichbarkeit des Opfers (Anschrift und Telefon) und den Satz enthalten "Ich bitte um Leistungen nach dem OEG und um Übersendung von Antragsunterlagen!"
Wichtig: Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Tat gestellt werden. Dann gilt der Versorgungszeitraum rückwirkend bis zum Tatdatum. Wird der Antrag später nach der Jahresfrist gestellt, gilt der Versorgungszeitraum ab Antragstellung.
Der Weisse Ring hilft Opfern bei Ausfüllen des Antrages und hat auch die Anträge parat.
Der Antrag muss an den jeweils zuständige Landschaftsverband (Versorgungsamt) gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich nach dem zuständigen Landschaftsverband in Ihrer Nähe.
OEG-Antrag Landschaftsverband Köln
OEG-Antrag Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Rechtliches
Je nach Einzelfall sollte im Stalkingfall ein Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt werden.
Das OEG setzt einen vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriff voraus und dieser ist ggf. nachzuweisen.
Das Landessozialgericht Niedersachsen / Bremen hat in dem Urteil vom 22.06.2006 (L 13 VG 7/05) entschieden, dass in Fällen von mehreren Taten, die eine Körperverletzung darstellten und für die einzeln keine OEG-Leistungen zu erwarten waren, der gesamte Sachverhalt zu Grunde gelegt werden muss. Das LSG verwies in diesem Fall auf §4 des Gewaltschutzgesetztes. Beim Stalking wird die Schwelle zum kriminellen Unrecht oft deutlich überschritten. Dies gilt besonders für Beschimpfungen, Beleidigungen, Bedrohungen, körperliche Angriffe oder sexuelle Belästigungen.
Nach diesem Urteil sollten solche Stalkingfälle nur in ihrer Gesamtheit betrachtet werden, statt jeden einzelnen Vorfall einzeln zu bewerten.
Morddrohungen / Gefahrenanalyse
Bei ca. jedem 5. Stalkingfall kommt es zu körperlicher Gewalt und ca. jeder 400.ste Fall unter Ex-Partnern endet mit der Tötung des Opfers.
Stalkingfälle, bei denen eine derartige Eskalation zu befürchten ist, gehören selbstverständlich in die fachkundigen Hände der Polizei und Staatsanwaltschaft. Bitte achten Sie als Opfer auf Hinweise in Briefen, sms, eMails, Nachrichten auf Anrufbeantwortern usw., um diese Hinweise auf Eskalation zu erkennen.
Stalkingfälle entwickeln über die Zeit hinweg (Monate bis Jahre) eine gewisse Dynamik. Die Risikoanalyse bzgl. des Täters und der Stalkingtätigkeiten müssen immer für den jeweiligen Einzelfall von erfahrenen und entsprechend geschulten Polizeibeamten durchgeführt werden.
Risikofaktoren
* Kränkungspotential des Täters
* psychische Krankheiten des Täters (Auffälligkeiten, depressive Störungen)
* Suchterkrankungen (Alkohol- oder Drogenkonsum)
* Zugehörigkeit zu gewaltbereiten Gruppen
* Gewalttätiges Verhalten in der Beziehung
* Gab es Stalking in früheren Beziehungen?
* Herkunft
* soziale Umgebung
* häusliche Gewalt
* Waffenzugang, Waffenschein
* Kenntnis über die Gewohnheiten des Opfers
* Machtansprüche, Kontrollzwang gegenüber dem Partner
* Verlustängste
* ständige Drohungen und Grenzüberschreitungen
Der Konflikt wird verschärft, wenn folgende Punkte gegeben sind:
* Extremste Eifersucht, extremes Kontrollverhalten
* Keine Angst vor Konsequenzen
* Drohung gegenüber Dritten
* Soziale oder kulturelle Desintegration
* Suizidandrohung
* Selbstwertbelastende Ereignisse
* Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust der Wohnung
* ausgeprägtes Minderwertigkeitsgefühl
* Anstehender Gerichtstermin (Scheidung, Sorgerecht)
* Streit um das Sorgerecht gemeinsamer Kinder
* Wahnvorstellungen
Hinweise
Frauen töten, um zu trennen, Männer töten, um zu halten.
Die folgenden Zitate sind reale Zitate und stammen aus Briefen, sms, eMails usw. von Stalkern. Ich bedanke mich für die Zuschriften, Hinweise und Kommentare von (ehemaligen) Stalkingopfern.
Achten Sie auf folgende Hinweise oder Drohungen:
"Letzte Aussprache"
Auf eine solche "letzte Aussprache" sollten Sie sich nie und nimmer einlassen. Wenn ein Stalker von einer letzten Aussprache redet, dann meint er die auch. Erreicht der Stalker hier nicht sein Ziel, wird es die letzte Aussprache Ihres Lebens.
"...bis dass der Tod uns scheidet..."
Eindeutiger kann eine Morddrohung gar nicht sein. Auch wenn der Stalker nun behaupten wird, er hätte hier nur zitiert: eine Morddrohung ist es trotzdem.
Nach dem Motto: "Wenn ich dich nicht haben kann, dann soll dich auch kein anderer haben."
"...du läßt mir keine andere Wahl..."
Hier versucht der Stalker, dem Opfer eine Schuld an seinem Verhalten einzureden.
Fühlen Sie sich bloß nicht für irgendetwas verantwortlich, was der Stalker macht. Für alles ist der Mensch immer noch selbst verantwortlich.
"... ich werde alles dafür tun, damit die Kinder Frieden finden werden..."
"... du kannst dich schon mal von den Kindern verabschieden..."
Hier werden ganz offensichtlich Morddrohungen gegen die Kinder ausgesprochen. Nach dem Motto: "Wenn ich die Kinder nicht haben kann, sollst du sie auch nicht haben."
"...ich stelle dir hiermit ein Ultimatum..."
"...es ist fünf vor 12..."
"...du hast eine Frist von 48 Stunden..."
Hier versucht der Stalker wieder einmal, das Opfer unter Zeitdruck zu setzen. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Fristen setzt nur das Gericht. Und diese Fristen werden Ihnen schriftlich vom Gericht zugestellt. Der Täter hat hier keine Fristen zu setzen.
Sie haben alle Zeit der Welt, Ihre Entscheidungen zu treffen. Und wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, sich von Ihrem Ex zu trennen, so gibt es keinen Grund, diese Entscheidung zu überdenken.
Viele Stalker versuchen hier einen Druck aufzubauen, den es in Wirklichkeit nicht gibt. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt beraten, wenn Sie sich unsicher fühlen. In diesem Stadium der Eskalationsphase zum Ex zurückzukehren wäre sehr wahrscheinlich tödlich.
"...das war dein endgültiges Todesurteil..."
Sehr eindeutig eine Morddrohung. Wer urteilt und wer führt das Todesurteil aus? Da es ja sonst niemand für ihn macht, muss es der Stalker wohl oder übel selbst tun. Sorry für die Ironie.
"...die Kinder werden in ein Heim kommen..."
Auch hier wird wieder der absolute Besitzanspruch deutlich. Wenn der Stalker die Kinder nicht bekommt, dann soll das Opfer sie auch nicht haben. Wie es hier den Kindern geht, ist dem Stalker egal.
"...du hast einen tödlichen Fehler begangen..."
In diesem Fall hat das Opfer es gewagt, den Täter zu verlassen. Tödlich wäre es nur, zum Täter zurückzugehen.
Die Analyse etlicher Stalker-Briefe, eMails und sms usw. hat ergeben, dass solche (Mord-)Drohungen genau wie hier zitiert vorkommen.
Viele solcher Drohbriefe enden auch mit Liebesbeteuerungen; manchmal werden die Drohungen teilweise zurückgenommen ("Ich würde dir nie etwas antun, aber du läßt mir keine Wahl") und oft werden solche Drohungen "durch die Blume" formuliert mit Hinweisen, die nur das Opfer versteht, oder die man streng genommen als Zitate interpretieren kann ("...bis dass der Tod uns scheidet...").
Stalkingfälle, bei denen eine derartige Eskalation zu befürchten ist, gehören selbstverständlich in die fachkundigen Hände der Polizei und Staatsanwaltschaft. Bitte achten Sie als Opfer auf Hinweise in Briefen, sms, eMails, Nachrichten auf Anrufbeantwortern usw., um diese Hinweise auf Eskalation zu erkennen.
Stalkingfälle entwickeln über die Zeit hinweg (Monate bis Jahre) eine gewisse Dynamik. Die Risikoanalyse bzgl. des Täters und der Stalkingtätigkeiten müssen immer für den jeweiligen Einzelfall von erfahrenen und entsprechend geschulten Polizeibeamten durchgeführt werden.
Risikofaktoren
* Kränkungspotential des Täters
* psychische Krankheiten des Täters (Auffälligkeiten, depressive Störungen)
* Suchterkrankungen (Alkohol- oder Drogenkonsum)
* Zugehörigkeit zu gewaltbereiten Gruppen
* Gewalttätiges Verhalten in der Beziehung
* Gab es Stalking in früheren Beziehungen?
* Herkunft
* soziale Umgebung
* häusliche Gewalt
* Waffenzugang, Waffenschein
* Kenntnis über die Gewohnheiten des Opfers
* Machtansprüche, Kontrollzwang gegenüber dem Partner
* Verlustängste
* ständige Drohungen und Grenzüberschreitungen
Der Konflikt wird verschärft, wenn folgende Punkte gegeben sind:
* Extremste Eifersucht, extremes Kontrollverhalten
* Keine Angst vor Konsequenzen
* Drohung gegenüber Dritten
* Soziale oder kulturelle Desintegration
* Suizidandrohung
* Selbstwertbelastende Ereignisse
* Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust der Wohnung
* ausgeprägtes Minderwertigkeitsgefühl
* Anstehender Gerichtstermin (Scheidung, Sorgerecht)
* Streit um das Sorgerecht gemeinsamer Kinder
* Wahnvorstellungen
Hinweise
Frauen töten, um zu trennen, Männer töten, um zu halten.
Die folgenden Zitate sind reale Zitate und stammen aus Briefen, sms, eMails usw. von Stalkern. Ich bedanke mich für die Zuschriften, Hinweise und Kommentare von (ehemaligen) Stalkingopfern.
Achten Sie auf folgende Hinweise oder Drohungen:
"Letzte Aussprache"
Auf eine solche "letzte Aussprache" sollten Sie sich nie und nimmer einlassen. Wenn ein Stalker von einer letzten Aussprache redet, dann meint er die auch. Erreicht der Stalker hier nicht sein Ziel, wird es die letzte Aussprache Ihres Lebens.
"...bis dass der Tod uns scheidet..."
Eindeutiger kann eine Morddrohung gar nicht sein. Auch wenn der Stalker nun behaupten wird, er hätte hier nur zitiert: eine Morddrohung ist es trotzdem.
Nach dem Motto: "Wenn ich dich nicht haben kann, dann soll dich auch kein anderer haben."
"...du läßt mir keine andere Wahl..."
Hier versucht der Stalker, dem Opfer eine Schuld an seinem Verhalten einzureden.
Fühlen Sie sich bloß nicht für irgendetwas verantwortlich, was der Stalker macht. Für alles ist der Mensch immer noch selbst verantwortlich.
"... ich werde alles dafür tun, damit die Kinder Frieden finden werden..."
"... du kannst dich schon mal von den Kindern verabschieden..."
Hier werden ganz offensichtlich Morddrohungen gegen die Kinder ausgesprochen. Nach dem Motto: "Wenn ich die Kinder nicht haben kann, sollst du sie auch nicht haben."
"...ich stelle dir hiermit ein Ultimatum..."
"...es ist fünf vor 12..."
"...du hast eine Frist von 48 Stunden..."
Hier versucht der Stalker wieder einmal, das Opfer unter Zeitdruck zu setzen. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Fristen setzt nur das Gericht. Und diese Fristen werden Ihnen schriftlich vom Gericht zugestellt. Der Täter hat hier keine Fristen zu setzen.
Sie haben alle Zeit der Welt, Ihre Entscheidungen zu treffen. Und wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, sich von Ihrem Ex zu trennen, so gibt es keinen Grund, diese Entscheidung zu überdenken.
Viele Stalker versuchen hier einen Druck aufzubauen, den es in Wirklichkeit nicht gibt. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt beraten, wenn Sie sich unsicher fühlen. In diesem Stadium der Eskalationsphase zum Ex zurückzukehren wäre sehr wahrscheinlich tödlich.
"...das war dein endgültiges Todesurteil..."
Sehr eindeutig eine Morddrohung. Wer urteilt und wer führt das Todesurteil aus? Da es ja sonst niemand für ihn macht, muss es der Stalker wohl oder übel selbst tun. Sorry für die Ironie.
"...die Kinder werden in ein Heim kommen..."
Auch hier wird wieder der absolute Besitzanspruch deutlich. Wenn der Stalker die Kinder nicht bekommt, dann soll das Opfer sie auch nicht haben. Wie es hier den Kindern geht, ist dem Stalker egal.
"...du hast einen tödlichen Fehler begangen..."
In diesem Fall hat das Opfer es gewagt, den Täter zu verlassen. Tödlich wäre es nur, zum Täter zurückzugehen.
Die Analyse etlicher Stalker-Briefe, eMails und sms usw. hat ergeben, dass solche (Mord-)Drohungen genau wie hier zitiert vorkommen.
Viele solcher Drohbriefe enden auch mit Liebesbeteuerungen; manchmal werden die Drohungen teilweise zurückgenommen ("Ich würde dir nie etwas antun, aber du läßt mir keine Wahl") und oft werden solche Drohungen "durch die Blume" formuliert mit Hinweisen, die nur das Opfer versteht, oder die man streng genommen als Zitate interpretieren kann ("...bis dass der Tod uns scheidet...").
Psychoterror und die Folgen
Psychoterror und die Folgen wie Krankschreibung / Arbeitsunfähigkeit
Posttraumatische Belastungsstörungen
Quelle: pixelio.de - Psychoterror
Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist eine mögliche Folgereaktion auf ein extrem belastendes Ereignis, welches außerhalb der normalen Erlebniswelt der meisten Menschen liegt.
Ein extrem belastendes Ereignis kann z.B. Krieg, eine Naturkatastrophe, ein Unfall, sexuelle Übergriffe, Gewaltandrohung, Mobbing, Stalking oder eine sonstige Katastrophe sein, oft gepaart mit Todesangst und extremer Hilflosigkeit.
Die Betroffenen haben die Erfahrung von Todesbedrohung, Lebensgefahr oder Körperverletzung gemacht bzw. die Bedrohung der eigenen körperlichen Unversehrtheit oder einer anderen Person erlebt.
Diese Erfahrungen waren so schwerwiegend, dass die meisten Menschen mit ihrer Verarbeitung überfordert sind. Das traumatische Ereignis war geprägt von völliger Hilflosigkeit und dem Gefühl des Ausgeliefertsein, dadurch wurde das Selbst- und Weltverständnis stark erschüttert.
Wenn das belastende Ereignis von Menschenhand ausgeführt wurde, wie es bei Gewalttaten der Fall ist, ist der Verlust des Vertrauens in Mitmenschen in der Regel schwerwiegender und langfristiger.
Viele Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen entwickeln eine Suchterkrankung; sie nehmen Suchtmittel quasi zur Selbstbetäubung und Selbstmedikation.
Um eine posttraumatische Belastungsstörung nach einem Stalkingfall so gut es geht zu verhindern, sollte man möglichst aktiv alles unternehmen, um diese Situation zu verhindern, den Täter anzuzeigen und sich auch die kleinen Erfolge bewusst machen. Es ist wichtig, sich nicht vollkommen hilflos und ausgeliefert zu fühlen.
Stalking kann über Monate und Jahre gehen, was ziemlich zermürbend sein kann. Machen Sie sich bewusst, dass Sie keine Schuld am Stalking trifft und dass es theoretisch jeden Menschen treffen kann. Ein Austausch mit anderen Stalkingopfern kann auch hilfreich sein, um die eigene Situation und das Gefühl des Nicht-verstanden-werdens zu relativieren und natürlich auch, um Trost und Beistand unter Gleichgesinnten zu finden.
Sollten die Hilflosigkeit und Angst übermächtig werden, so sollten Sie selbstverständlich psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, damit aus einer vorübergehenden Angststörung keine dauerhafte Beeinträchtigung oder posttraumatische Belastungsstörung wird.
Albträume
Ein Albtraum ist ein Traum, der von Emotionen wie Angst und Panik beim Träumenden begleitet wird. Der Traum kann dabei bedrohliche, aber durchaus auch banale Situationen enthalten.
Träume ganz allgemein finden meist in der REM-Schlaf-Phase statt, einer Phase, in der die Muskeln des gesamten Körpers gelähmt sind und sich nur die Augen hin und her bewegen. Die Lähmung des Körpers ist dabei ganz wichtig, damit der Schlafende nicht einfach aufsteht und das Geträumte nachspielt. Die Träume sind wichtig für die psychische und physische Gesundheit eines Menschen und bedienen sich mit Bildern aus dem realen Leben, den sogenannten "Tagesresten".
In einer akuten Stalkingsituation ist es also erst einmal völlig normal, dass man das täglich Erlebte irgendwie in seine Träume einbaut. Da man ja auch in der Stalkingsituation Angst empfindet und verfolgt und bedroht wird, ist es ebenfalls nicht verwunderlich, dass man diese Dinge in den Träumen wiedererlebt.
So gesehen ist es erst einmal völlig normal, wenn man mit Angst- und Panikgefühlen vom Verfolgtwerden träumt, also einen Albtraum hat. Unerträglich werden Albträume, wenn sie ständig wiederkehren und den Schlaf nachhaltig stören bzw. sich zu einer Schlafstörung auswachsen.
Wenn Sie unter Albträumen leiden, so sollte man lieber nicht zu Schlafmitteln greifen, sondern sich mit seinen (Alb-)Träumen beschäftigen. Immer wiederkehrende Träume wollen einem etwas erzählen. Sie sind ein Tor zum Unterbewußtsein.
Jeder kann lernen, seine Träume zu beeinflussen. Man nennt das auch Klarträumen. Das bedeutet aber auch, dass man sich etwas intensiver mit seinen Träumen beschäftigen muss. Ein Traumtagebuch kann helfen, dass die Träume nicht gleich nach dem Aufwachen verlorengehen. Vor dem Einschlafen kann man sich sagen "Ich werde meine Träume behalten" und ein Tagebuch mit Stift auf den Nachttisch legen. Wichtig ist die sofortige Notiz des Traums, denn fünf Minuten später ist die Erinnerung möglicherweise schon weg.
Macht man dies eine Weile, so wird man erkennen, dass die Träume eine ganz eigene Symbolik haben, die sich beim Schreiben auflöst, so dass man den Hintergrund des Traums bzw. die Botschaft, erkennen kann.
Hatte man einen Albtraum und kann sich an diesen erinnern, so geht man folgendermaßen vor, um für den nächsten Albtraum (der kommt sicher wieder!) gewappnet zu sein.
Machen Sie sich klar, dass es Ihre Träume sind, sie kommen aus Ihrem Unterbewusstsein, das heißt aber auch: Sie haben die Macht! In Ihren Traumwelten sind Sie der Gott!
Machen Sie sich klar, dass Sie in Ihren Träumen allmächtig sind! Sie können fliegen, sie können unter Wasser atmen, Sie können sich weit weg an einen anderen Ort wünschen!
Visualisieren den Albtraum nochmals und lassen den Traum in Ihrer Vorstellung anders ausgehen. Wenn Sie verfolgt werden, stellen Sie sich vor, wie Sie sich umdrehen und den Verfolger fragen, was er will! Wenn Sie von völlig absurden Sachen träumen wie z.B. von einem Menschen mit zwei Gesichtern oder grüner Haut, so fragen Sie ihn einfach danach, warum er zwei Gesichter hat oder eine grüne Haut. Ihr Unterbewußtsein wird sich diese visualisierten Verhaltensmuster merken und wenn Sie einen ähnlichen Traum erleben, so werden Sie ihn entsprechend weiterträumen. Auf diese Weise wird sich der Albtraum in einen normalen Traum verwandeln, bzw. (mit etwas Übung) in einen Klartraum.
Bei einem Klartraum wissen Sie genau, dass Sie träumen und können den Traum dann entsprechend steuern.
Mein Rat bei Albträumen ist also:
Traumtagebuch führen, Träume in der realen Welt visualisieren und keine Schlafmittel nehmen, die das Traumerleben beeinträchtigen könnten!
Die Kunst ist natürlich dabei, zu erkennen, ob man träumt. Dafür braucht man natürlich etwas Übung, aber an ein paar Dingen kann man einen Traum zuverlässig erkennen.
Völlige Absurdität, übermenschliche Kräfte, das Lesen oder Schreiben ein und desselben Textes im Traum ist nur einmal möglich. Wenn man einen Verfolgungstraum hat, so erleben Träumende häufig, dass sie weglaufen wollen und nicht von der Stelle kommen. Das liegt an den Lähmungen während der REM-Schlaf-Phase, aber das ist damit natürlich DAS Erkennungsmerkmal schlechthin, dass es sich um einen Traum handelt. Probieren Sie's aus: drehen Sie sich um und stellen Sie sich Ihrem Verfolger; es lohnt sich!
Zwangsstörungen
Zwänge entstehen, wenn die aus der Stalkingsituation notwendigen Handlungen zu einer dauerhaften und beeinträchtigenden Störung werden.
Während der Stalkingsituation scheint es völlig sinnvoll zu sein, zu kontrollieren, ob man sein Handy dabeihat, die Tür einbruchssicher verriegelt und die Alarmanlage angestellt hat. Wird ein solches Kontrollverhalten jedoch übermäßig betrieben bzw. fühlt man sich ständig unwohl und kontrolliert wiederholt, so drohen diese Sicherheitsmaßnahmen zu einem Zwang zu werden.
Es gibt verschiedene Zwänge, z.B. den
Reinlichkeitszwang, wie z.B. der Waschzwang
Kontrollzwang = ständige Überprüfung von bestimmten Dingen, wie Herdplatten, Türschlössern, Gashähnen, Aschenbechern, wichtigen Papieren
Ordnungszwang = Es wird versucht, in der Umgebung immerzu Symmetrie, Ordnung oder ein Gleichgewicht herzustellen, in dem Dinge wie Bücher oder Nahrungsmittel nach strengen Regeln perfekt geordnet sind.
Berührzwang = Zwang, Dinge anzufassen oder gerade nicht anzufassen
Zählzwang = alle Dinge, die im Alltag auftauchen werden gezählt
verbale Zwänge = Ausdrücke, Sätze oder Melodien werden immer wieder wiederholt
Die Zwänge sind ein Ausdruck dafür, dass der Mensch alles Mögliche unternimmt, um irgendwie wieder Macht über sein Leben zu bekommen und sich wieder sicher zu fühlen.
Hat man den Eindruck, dass die Sicherheitsmaßnahmen übertrieben angewendet werden oder einen großen Zeitrahmen des Tages in Anspruch nehmen, so ist daraus aller Wahrscheinlichkeit nach ein Zwang geworden, den man ggf. behandeln lassen sollte. Erst recht dann, wenn die Stalkingsituation gar nicht mehr besteht und die in dieser Situation erlernten Handlungen eigentlich übertrieben und nicht mehr notwendig sind.
Wenn es sich noch nicht um einen "richtigen" Zwang handelt, sondern eher um eine Angewohnheit, so prüfen Sie kritisch, welche Handlungen in welcher Situation wirklich sinnvoll sind.
Beispiel: Ein Stalkingopfer zählt die Stufen im Treppenhaus, um bei Flucht notfalls auch im Dunkeln durch das Treppenhaus fliehen zu können. Das mag in der eigentlichen Situation auch ganz hilfreich und sinnvoll sein. Problematisch wird dieses Verhalten nur, wenn das Stalkingopfer jedesmal die Stufen zählt, so, als ob über Nacht neue Stufen hinzugekommen wären.
Ein weiteres Beispiel: Ein Stalkingopfer ist es gewohnt, jeden Abend vor dem Schlafengehen alle Türen abzuschließen. Problematisch wird dieses Verhalten, wenn das Opfer mehrmals in der Nacht wach wird, aufsteht und die Türen kontrolliert.
Abkapselung, Isolation, Vereinsamung
Gerade Stalkingopfer, die verfolgt, bedroht oder körperlich angegriffen werden, drohen sich abzukapseln, sich nur noch zu Hause (bzw. an einem vermeintlich sicheren Ort) aufzuhalten, soziale Kontakte abzubrechen und zu vereinsamen.
Dieses Verhalten ist eine völlig normale Reaktion auf das Verfolgungs- und Bedrohungsszenario, welches oft in der Öffentlichkeit, auf öffentlichen Straßen und Wegen und in öffentlichen Gebäuden ausgeübt wird.
Das Stalkingopfer gerät somit in immer größere soziale Isolation.
Der Begriff soziale Isolation beschreibt die Lebenssituation von Menschen, die in stark unterdurchschnittlichem Ausmaß gesellschaftliche, soziale Kontakte zu anderen Menschen unterhalten. Je nachdem, wie weit das durchschnittliche Maß an Kontakten unterschritten wird, das innerhalb der demographischen Bezugsgruppe einer Person als üblich gilt, kann soziale Isolation einen erheblichen psychischen Krankheitswert besitzen.
Das Dumme an der Stalkingsituation ist, dass dieses isolierende Verhalten in erster Konsequenz verstärkt wird: innerhalb der geschlossenen vier Wände treten Verfolgungs- oder Bedrohungsszenarien kaum oder gar nicht auf. Somit "lernt" das Opfer, sich nur noch zu Hause wohl und sicher zu fühlen.
Bedenklich wird dieses Verhalten, wenn gute Freunde und gute Bekannte aus dem Leben völlig ausgegrenzt werden, wenn soziale Kontakte ganz abbrechen und das Vermeidungsverhalten erhebliche Auswirkungen auf den Alltag hat, z.B. indem man die Dinge des täglichen Bedarfs nicht mehr decken oder erledigen kann.
Hier sollte man darüber nachdenken, wieviel Macht man dem Stalker damit über sein Leben gibt. Öffentlichkeit kann auch schützen und das Opfer stärken. Machen Sie alles, was Ihr Selbstbewußtsein stärkt und suchen Sie sich Hilfe und Begleitung.
Wirtschaftlicher Schaden
Den wirtschaftlichen Schaden eines Stalkingfalls trägt das Stalkingopfer nicht allein. Durch Krankheit und Ausfall der Arbeitsfähigkeit entsteht auch ein volkswirtschaftlicher Schaden, den die Allgemeinheit zu tragen hat. Die Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit nach einem Stalkingfall beträgt durchschnittlich 61 Tage pro Opferfall.
Stalkingopfer zu sein ist teuer. Technische Sicherheitsvorkehrungen, Alarmanlagen, Sicherheitsschlösser und ein Wohnortswechsel kosten viel Geld. Besonders tragisch ist die Situation, wenn aufgrund des Stalkings der Arbeitsplatz verloren wird.
Posttraumatische Belastungsstörungen
Quelle: pixelio.de - Psychoterror
Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist eine mögliche Folgereaktion auf ein extrem belastendes Ereignis, welches außerhalb der normalen Erlebniswelt der meisten Menschen liegt.
Ein extrem belastendes Ereignis kann z.B. Krieg, eine Naturkatastrophe, ein Unfall, sexuelle Übergriffe, Gewaltandrohung, Mobbing, Stalking oder eine sonstige Katastrophe sein, oft gepaart mit Todesangst und extremer Hilflosigkeit.
Die Betroffenen haben die Erfahrung von Todesbedrohung, Lebensgefahr oder Körperverletzung gemacht bzw. die Bedrohung der eigenen körperlichen Unversehrtheit oder einer anderen Person erlebt.
Diese Erfahrungen waren so schwerwiegend, dass die meisten Menschen mit ihrer Verarbeitung überfordert sind. Das traumatische Ereignis war geprägt von völliger Hilflosigkeit und dem Gefühl des Ausgeliefertsein, dadurch wurde das Selbst- und Weltverständnis stark erschüttert.
Wenn das belastende Ereignis von Menschenhand ausgeführt wurde, wie es bei Gewalttaten der Fall ist, ist der Verlust des Vertrauens in Mitmenschen in der Regel schwerwiegender und langfristiger.
Viele Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen entwickeln eine Suchterkrankung; sie nehmen Suchtmittel quasi zur Selbstbetäubung und Selbstmedikation.
Um eine posttraumatische Belastungsstörung nach einem Stalkingfall so gut es geht zu verhindern, sollte man möglichst aktiv alles unternehmen, um diese Situation zu verhindern, den Täter anzuzeigen und sich auch die kleinen Erfolge bewusst machen. Es ist wichtig, sich nicht vollkommen hilflos und ausgeliefert zu fühlen.
Stalking kann über Monate und Jahre gehen, was ziemlich zermürbend sein kann. Machen Sie sich bewusst, dass Sie keine Schuld am Stalking trifft und dass es theoretisch jeden Menschen treffen kann. Ein Austausch mit anderen Stalkingopfern kann auch hilfreich sein, um die eigene Situation und das Gefühl des Nicht-verstanden-werdens zu relativieren und natürlich auch, um Trost und Beistand unter Gleichgesinnten zu finden.
Sollten die Hilflosigkeit und Angst übermächtig werden, so sollten Sie selbstverständlich psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, damit aus einer vorübergehenden Angststörung keine dauerhafte Beeinträchtigung oder posttraumatische Belastungsstörung wird.
Albträume
Ein Albtraum ist ein Traum, der von Emotionen wie Angst und Panik beim Träumenden begleitet wird. Der Traum kann dabei bedrohliche, aber durchaus auch banale Situationen enthalten.
Träume ganz allgemein finden meist in der REM-Schlaf-Phase statt, einer Phase, in der die Muskeln des gesamten Körpers gelähmt sind und sich nur die Augen hin und her bewegen. Die Lähmung des Körpers ist dabei ganz wichtig, damit der Schlafende nicht einfach aufsteht und das Geträumte nachspielt. Die Träume sind wichtig für die psychische und physische Gesundheit eines Menschen und bedienen sich mit Bildern aus dem realen Leben, den sogenannten "Tagesresten".
In einer akuten Stalkingsituation ist es also erst einmal völlig normal, dass man das täglich Erlebte irgendwie in seine Träume einbaut. Da man ja auch in der Stalkingsituation Angst empfindet und verfolgt und bedroht wird, ist es ebenfalls nicht verwunderlich, dass man diese Dinge in den Träumen wiedererlebt.
So gesehen ist es erst einmal völlig normal, wenn man mit Angst- und Panikgefühlen vom Verfolgtwerden träumt, also einen Albtraum hat. Unerträglich werden Albträume, wenn sie ständig wiederkehren und den Schlaf nachhaltig stören bzw. sich zu einer Schlafstörung auswachsen.
Wenn Sie unter Albträumen leiden, so sollte man lieber nicht zu Schlafmitteln greifen, sondern sich mit seinen (Alb-)Träumen beschäftigen. Immer wiederkehrende Träume wollen einem etwas erzählen. Sie sind ein Tor zum Unterbewußtsein.
Jeder kann lernen, seine Träume zu beeinflussen. Man nennt das auch Klarträumen. Das bedeutet aber auch, dass man sich etwas intensiver mit seinen Träumen beschäftigen muss. Ein Traumtagebuch kann helfen, dass die Träume nicht gleich nach dem Aufwachen verlorengehen. Vor dem Einschlafen kann man sich sagen "Ich werde meine Träume behalten" und ein Tagebuch mit Stift auf den Nachttisch legen. Wichtig ist die sofortige Notiz des Traums, denn fünf Minuten später ist die Erinnerung möglicherweise schon weg.
Macht man dies eine Weile, so wird man erkennen, dass die Träume eine ganz eigene Symbolik haben, die sich beim Schreiben auflöst, so dass man den Hintergrund des Traums bzw. die Botschaft, erkennen kann.
Hatte man einen Albtraum und kann sich an diesen erinnern, so geht man folgendermaßen vor, um für den nächsten Albtraum (der kommt sicher wieder!) gewappnet zu sein.
Machen Sie sich klar, dass es Ihre Träume sind, sie kommen aus Ihrem Unterbewusstsein, das heißt aber auch: Sie haben die Macht! In Ihren Traumwelten sind Sie der Gott!
Machen Sie sich klar, dass Sie in Ihren Träumen allmächtig sind! Sie können fliegen, sie können unter Wasser atmen, Sie können sich weit weg an einen anderen Ort wünschen!
Visualisieren den Albtraum nochmals und lassen den Traum in Ihrer Vorstellung anders ausgehen. Wenn Sie verfolgt werden, stellen Sie sich vor, wie Sie sich umdrehen und den Verfolger fragen, was er will! Wenn Sie von völlig absurden Sachen träumen wie z.B. von einem Menschen mit zwei Gesichtern oder grüner Haut, so fragen Sie ihn einfach danach, warum er zwei Gesichter hat oder eine grüne Haut. Ihr Unterbewußtsein wird sich diese visualisierten Verhaltensmuster merken und wenn Sie einen ähnlichen Traum erleben, so werden Sie ihn entsprechend weiterträumen. Auf diese Weise wird sich der Albtraum in einen normalen Traum verwandeln, bzw. (mit etwas Übung) in einen Klartraum.
Bei einem Klartraum wissen Sie genau, dass Sie träumen und können den Traum dann entsprechend steuern.
Mein Rat bei Albträumen ist also:
Traumtagebuch führen, Träume in der realen Welt visualisieren und keine Schlafmittel nehmen, die das Traumerleben beeinträchtigen könnten!
Die Kunst ist natürlich dabei, zu erkennen, ob man träumt. Dafür braucht man natürlich etwas Übung, aber an ein paar Dingen kann man einen Traum zuverlässig erkennen.
Völlige Absurdität, übermenschliche Kräfte, das Lesen oder Schreiben ein und desselben Textes im Traum ist nur einmal möglich. Wenn man einen Verfolgungstraum hat, so erleben Träumende häufig, dass sie weglaufen wollen und nicht von der Stelle kommen. Das liegt an den Lähmungen während der REM-Schlaf-Phase, aber das ist damit natürlich DAS Erkennungsmerkmal schlechthin, dass es sich um einen Traum handelt. Probieren Sie's aus: drehen Sie sich um und stellen Sie sich Ihrem Verfolger; es lohnt sich!
Zwangsstörungen
Zwänge entstehen, wenn die aus der Stalkingsituation notwendigen Handlungen zu einer dauerhaften und beeinträchtigenden Störung werden.
Während der Stalkingsituation scheint es völlig sinnvoll zu sein, zu kontrollieren, ob man sein Handy dabeihat, die Tür einbruchssicher verriegelt und die Alarmanlage angestellt hat. Wird ein solches Kontrollverhalten jedoch übermäßig betrieben bzw. fühlt man sich ständig unwohl und kontrolliert wiederholt, so drohen diese Sicherheitsmaßnahmen zu einem Zwang zu werden.
Es gibt verschiedene Zwänge, z.B. den
Reinlichkeitszwang, wie z.B. der Waschzwang
Kontrollzwang = ständige Überprüfung von bestimmten Dingen, wie Herdplatten, Türschlössern, Gashähnen, Aschenbechern, wichtigen Papieren
Ordnungszwang = Es wird versucht, in der Umgebung immerzu Symmetrie, Ordnung oder ein Gleichgewicht herzustellen, in dem Dinge wie Bücher oder Nahrungsmittel nach strengen Regeln perfekt geordnet sind.
Berührzwang = Zwang, Dinge anzufassen oder gerade nicht anzufassen
Zählzwang = alle Dinge, die im Alltag auftauchen werden gezählt
verbale Zwänge = Ausdrücke, Sätze oder Melodien werden immer wieder wiederholt
Die Zwänge sind ein Ausdruck dafür, dass der Mensch alles Mögliche unternimmt, um irgendwie wieder Macht über sein Leben zu bekommen und sich wieder sicher zu fühlen.
Hat man den Eindruck, dass die Sicherheitsmaßnahmen übertrieben angewendet werden oder einen großen Zeitrahmen des Tages in Anspruch nehmen, so ist daraus aller Wahrscheinlichkeit nach ein Zwang geworden, den man ggf. behandeln lassen sollte. Erst recht dann, wenn die Stalkingsituation gar nicht mehr besteht und die in dieser Situation erlernten Handlungen eigentlich übertrieben und nicht mehr notwendig sind.
Wenn es sich noch nicht um einen "richtigen" Zwang handelt, sondern eher um eine Angewohnheit, so prüfen Sie kritisch, welche Handlungen in welcher Situation wirklich sinnvoll sind.
Beispiel: Ein Stalkingopfer zählt die Stufen im Treppenhaus, um bei Flucht notfalls auch im Dunkeln durch das Treppenhaus fliehen zu können. Das mag in der eigentlichen Situation auch ganz hilfreich und sinnvoll sein. Problematisch wird dieses Verhalten nur, wenn das Stalkingopfer jedesmal die Stufen zählt, so, als ob über Nacht neue Stufen hinzugekommen wären.
Ein weiteres Beispiel: Ein Stalkingopfer ist es gewohnt, jeden Abend vor dem Schlafengehen alle Türen abzuschließen. Problematisch wird dieses Verhalten, wenn das Opfer mehrmals in der Nacht wach wird, aufsteht und die Türen kontrolliert.
Abkapselung, Isolation, Vereinsamung
Gerade Stalkingopfer, die verfolgt, bedroht oder körperlich angegriffen werden, drohen sich abzukapseln, sich nur noch zu Hause (bzw. an einem vermeintlich sicheren Ort) aufzuhalten, soziale Kontakte abzubrechen und zu vereinsamen.
Dieses Verhalten ist eine völlig normale Reaktion auf das Verfolgungs- und Bedrohungsszenario, welches oft in der Öffentlichkeit, auf öffentlichen Straßen und Wegen und in öffentlichen Gebäuden ausgeübt wird.
Das Stalkingopfer gerät somit in immer größere soziale Isolation.
Der Begriff soziale Isolation beschreibt die Lebenssituation von Menschen, die in stark unterdurchschnittlichem Ausmaß gesellschaftliche, soziale Kontakte zu anderen Menschen unterhalten. Je nachdem, wie weit das durchschnittliche Maß an Kontakten unterschritten wird, das innerhalb der demographischen Bezugsgruppe einer Person als üblich gilt, kann soziale Isolation einen erheblichen psychischen Krankheitswert besitzen.
Das Dumme an der Stalkingsituation ist, dass dieses isolierende Verhalten in erster Konsequenz verstärkt wird: innerhalb der geschlossenen vier Wände treten Verfolgungs- oder Bedrohungsszenarien kaum oder gar nicht auf. Somit "lernt" das Opfer, sich nur noch zu Hause wohl und sicher zu fühlen.
Bedenklich wird dieses Verhalten, wenn gute Freunde und gute Bekannte aus dem Leben völlig ausgegrenzt werden, wenn soziale Kontakte ganz abbrechen und das Vermeidungsverhalten erhebliche Auswirkungen auf den Alltag hat, z.B. indem man die Dinge des täglichen Bedarfs nicht mehr decken oder erledigen kann.
Hier sollte man darüber nachdenken, wieviel Macht man dem Stalker damit über sein Leben gibt. Öffentlichkeit kann auch schützen und das Opfer stärken. Machen Sie alles, was Ihr Selbstbewußtsein stärkt und suchen Sie sich Hilfe und Begleitung.
Wirtschaftlicher Schaden
Den wirtschaftlichen Schaden eines Stalkingfalls trägt das Stalkingopfer nicht allein. Durch Krankheit und Ausfall der Arbeitsfähigkeit entsteht auch ein volkswirtschaftlicher Schaden, den die Allgemeinheit zu tragen hat. Die Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit nach einem Stalkingfall beträgt durchschnittlich 61 Tage pro Opferfall.
Stalkingopfer zu sein ist teuer. Technische Sicherheitsvorkehrungen, Alarmanlagen, Sicherheitsschlösser und ein Wohnortswechsel kosten viel Geld. Besonders tragisch ist die Situation, wenn aufgrund des Stalkings der Arbeitsplatz verloren wird.
Stalkingsituation mit Kindern
quelle: pixelio.de - Stalkingkinder
Besonderheiten gibt es bei einer Stalkingsituation mit Kindern. Bei unseren Beschreibungen gehen wir hier davon aus, dass es sich bei dem Stalker um den Vater der Kinder handelt (statistisch die häufigere Gegebenheit).
Es kommt relativ häufig vor, dass der Vater - der Stalker - seine Sorgerechtsforderungen und sein Umgangsrecht dazu nutzt, um die so gewonnenen Informationen für sein Stalking zu nutzen.
Für uns ist es nach wie vor unbegreiflich, dass eine Stalkingsituation für das Umgangsrecht in der Praxis keinerlei Auswirkungen hat und fordern hier dringend eine Änderung des Umgangsrechts!
Wichtigster Rat von allem: Passen Sie auf sich auf! Achten Sie auf Ihre körperliche und psychische Gesundheit. Denn wenn Ihnen etwas passiert, kommen die Kinder zum Vater!
Das Jugendamt
Das Jugendamt wird bei einer Trennung oder Scheidung dann hinzugezogen, wenn Kinder betroffen sind und sich die Eltern nicht über die Belange der Kinder einigen können. Das Jugendamt hat die Aufgabe, die Interessen der Kinder zu vertreten.
Definition:
Als öffentlicher Jugendhilfeträger ist das örtliche Jugendamt für die Vergabe von Leistungen im Sinne des 2. Kapitels des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) und für die sogenannten "anderen Aufgaben der Jugendhilfe" (Drittes Kapitel SGB VIII) zuständig.
Schutzauftrag:
Der Schutzauftrag des Jugendamtes ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB-VIII). Zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos siehe (§ 8a SGB-VIII).
So weit die Theorie. Leider ist es in der Praxis häufig so, auch wenn das Jugendamt von einem Umgang der Kinder mit dem Stalker abrät (was selten genug passiert), das Umgangsrecht hier im Weg steht. Dieses Umgangsrecht sagt eindeutig aus, dass eine umgangsberechtigte Person zum Umgang berechtigt und verpflichtet ist.
Oft berichten Frauen, dass das Jugendamt vor allem die Interessen der Väter vertritt. Doch das scheint nur so. Das Jugendamt soll die Interessen der Kinder vertreten und geht erst einmal davon aus, dass zu einer gesunden Entwicklung auch beide Elternteile gehören. Die Kinder werden auch vom Jugendamt befragt, wo sie leben möchten und wie sie zu dem jeweiligen Elternteil stehen.
Das Jugendamt hat auch Erfahrung, was vor Gericht durchsetzbar ist und was nicht. Wenn also das Jugendamt einen geschützten Umgang fordert, so ist das schon sehr viel - wahrscheinlich das Maximum in dieser Situation, solange der Stalker noch nicht handgreiflich geworden ist.
Als Tipp für die Stalkingopfer gilt hier:
Reden Sie mit dem Jugendamt und verhalten Sie sich kooperativ. Dokumentieren Sie alles, jede Gefahrensituation für Sie oder die Kinder. Wann, wie und warum schadet die Stalkingsituation den Kindern? Machen Sie deutlich, dass es Ihnen um das Wohl der Kinder geht und stellen Sie nicht Ihre eigene Angst in den Vordergrund. Machen Sie deutlich, dass das Verhalten des Stalkers dem Wohl des Kindes schadet!
Kinder vor Gericht
Ab einem Alter von 5 Jahren werden Kinder beim Gericht gefragt, wie sie die Situation einschätzen, wo sie leben möchten (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht) und wie sie zu den einzelnen Elterteilen stehen.
Die Stalkingsituation an sich ist schon recht traumatisierend für Kinder. Verschlimmert wird die Situation, wenn Kinder vor Gericht eindeutig Stellung beziehen, diese Meinung jedoch in keinster Weise berücksichtigt wird und/oder das Kind zum Umgang gezwungen wird. Häufige Aussage von Stalkingkindern: "Mir wird ja sowieso nicht geglaubt, da kann ich sagen, was ich will!"
Auf der einen Seite ist es positiv, dass Kinder überhaupt gefragt werden, allerdings sollte sich das auch im Ergebnis bzw. im Gerichtsurteil widerspiegeln. Oft wird eine negative Aussage der Kinder so dargestellt, als hätte die Mutter die Kinder beeinflusst.
Gehen Sie also davon aus, dass die Situation an sich sehr frustrierend und belastend für die Kinder sein kann. Umso wichtiger daher, dass die Kinder optimal auf den Gerichtstermin vorbereitet werden.
In der Regel ist es möglich und üblich, dass die Kinder in einem separaten Raum ohne Beisein der Eltern befragt werden. Wirken Sie darauf ein, dass dies auch wirklich so geschieht und dass ggf. eine Bekannte, eine Kinderfrau aus dem Frauenhaus oder eine den Kindern bekannte Sozialarbeiterin die Kinder begleiten darf.
Bereiten Sie die Kinder auf diesen Termin vor: zeigen Sie die Räumlichkeiten, lassen Sie sich von einem Rechtspfleger oder Anwalt den Ablauf erklären.
Erklären Sie den Kindern, dass sie die Wahrheit sagen sollen, unabhängig davon, ob es die Mutter oder den Vater verletzen könnte. Machen Sie die Kinder stark. Seien Sie selbst stark! Die Kinder brauchen nun eine starke Mutter und orientieren sich an Ihrem Verhalten!
Wichtig sind auch Ihre Aussagen vor Gericht. Erläutern Sie die Stalkingsituation und betonen immer wieder, dass es Ihnen nur um das Wohl der Kinder geht. Argumentieren Sie so sachlich wie möglich - so dass eine Beeinflussung der Kinder unwahrscheinlich erscheint.
Der Umgang
Nun soll es also so sein. Das Gericht hat einen Umgang für den Stalker bewilligt. Wenn Sie Glück haben, gibt es einen geschützten Umgang in Begleitung eines Vereins oder eines Sozialarbeiters.
Für den Umgang gilt folgendes:
Sie sind dazu verpflichtet, die Kinder positiv auf den Umgang einzustimmen. Sie dürfen nicht schlecht über den Vater der Kinder reden - er darf nicht schlecht über Sie im Beisein der Kinder reden.
In der Praxis befindet sich das Stalkingopfer in einer vollkommen schizophrenen Situation. Das Opfer selbst soll alles tun, um sich zu schützen, wechselt Wohnort, Telefonnummer, informiert Nachbarn, Verwandte und Bekannte über die bedrohliche Situation. Dasselbe Opfer, welches wirklich alles tut, damit die Stalkingsituation beendet wird, welches Anwälte, Opferschutzorganisationen einschaltet und den Stalker in jeder Situation ignoriert, dasselbe Opfer soll aber den Kindern sagen, dass alles in bester Ordnung ist und dass vom Vater keinerlei Gefahr ausgeht!
Hier sollte unbedingt etwas an dem Umgangsrecht geändert werden, denn in der Praxis funktioniert das nicht! Natürlich bekommen die Kinder mit, dass etwas nicht stimmt!
Daher fordern wir, dass der Umgang so lange ausgesetzt wird, bis die Stalkingsituation beendet ist!
Als Tipp auch hier wieder: suchen Sie sich einen guten Anwalt, der so etwas durchsetzen will! Bis dahin müssen Sie sich kooperativ verhalten - so schwer es auch fällt!
Ist der Umgangstermin vorbei, so ist eine genaue Dokumentation der weiteren Stalkingvorfälle wichtig. Welche Stalkingvorfälle kamen nur deshalb zustande, weil der Stalker über die Kinder oder den Umgang an Informationen gelangte, an die er sonst nicht herangekommen wäre? Diese Informationen sind wieder wichtig für den Anwalt, damit er gegen die Umgangsregelung vorgehen kann.
Manche Stalkingopfer berichten auch, dass der Stalker auf den Umgang verzichtet hat, sobald er in die Pflicht genommen wurde. Wie gesagt, geht es dem Stalker oft nicht um die Kinder, sondern um die Informationen und darum, die Mutter zu bestrafen.
Sobald der Umgang jedoch in Arbeit und Unkosten ausartet, verzichten einige Stalker doch auf den Umgang oder nehmen ihn nur unregelmäßig wahr.
Hier einen Rat zu geben, ist schwierig. Sie kennen den Stalker. Sie müssen entscheiden, ob der Stalker gefährlich für die Kinder sein kann oder nicht. Dabei müssen Sie Ihre eigenen Ängste ausblenden - was nicht möglich sein wird.
Somit wird Ihre Einschätzung immer subjektiv sein. Auf der anderen Seite ist dies genau die Taktik des Stalkers. Er möchte Ihnen Angst einjagen und eine bedrohliche Situation für Sie schaffen, um Sie zu bestrafen. Darunter jedoch sollten die Kinder nicht leiden.
Psychische Belastungen - posttraumatische Belastungsstörungen
Sie und Ihre Kinder befinden sich in einer Ausnahmesituation. Sie werden immer wieder feststellen, dass Sie alles menschenmögliche tun, um Gefahren für Ihre Kinder und Sie selbst abzuwenden und Sie werden dabei immer wieder Enttäuschungen und Hilflosigkeit erleben.
Ihre Kinder werden erleben, dass man vor einem Elternteil Angst haben muss und dass der andere Elternteil nicht helfen kann. Die Kinder werden sich möglicherweise auch schuldig fühlen oder ein schlechtes Gewissen haben. Dem kann man nicht mit sachlicher Logik begegnen. Die Kinder fühlen so, weil sich alle in der Familie schlecht fühlen.
Über einen längeren Zeitraum erlebte Hilflosigkeit kann zu einem Trauma werden. Leidet ein Mensch auch noch Monate und Jahre später nach der traumaauslösenden Situation an den Folgen, so nennt man dies posttraumatische Belastungsstörungen.
Damit es nicht soweit kommt, nehmen Sie Hilfe in Anspruch. Reden Sie mit Freunden, reden Sie mit Opferbetreuern, reden Sie sich das Leid von der Seele. Schauen Sie genau, wie es Ihren Kindern geht und nehmen Sie ggf. psychotherapeutische Hilfe in Anspruch.
Reden Sie ganz viel mit Ihren Kindern über deren Gefühle. Geben Sie ihnen das Gefühl, ernst genommen zu werden.
Feiern Sie auch Ihre Erfolge. Sie haben ein Näherungsverbot durchsetzen können oder ein Hausverbot? Ihre Nachbarn halten zu Ihnen und bieten sich als Zeugen an? Es sind die kleinen Erfolge, die Ihnen zeigen, dass Sie auch aktiv etwas gegen Ihre Stalkingsituation unternehmen können.
Studien zeigen, dass all jene Opfer weniger oder gar nicht unter posttraumatischen Belastungsstörungen leiden, wenn sie selbst aktiv an der Abwendung der traumaauslösenden Situation mitgearbeitet haben.
Bei Ihren Kindern sieht das etwas anders aus. Sie erleben die Situation aus ihrer kindlichen Perspektive. Es kann sein, dass sie sich völlig normal entwickeln - vorausgesetzt, die Stalkingsituation hält nicht über Jahre an - es kann aber auch sein, dass sie erst viel später - während oder nach der Pubertät - auffällig werden. Es ist dann auch für einen Psychologen schwer zu erkennen, inwieweit diese Auffälligkeiten mit der Stalkingsituation zu tun haben.
Auch hier ist es schwierig, einen Rat zu geben. Sorgen Sie dafür, dass es Ihnen gut geht, denn die Kinder brauchen eine starke Mutter und orientieren sich an Ihnen, wie man mit einer solchen Situation umgeht. Seien Sie ein Vorbild für Ihre Kinder und äußern Sie keinen Zweifel daran, dass Sie alle das schon hinbekommen und dass alles gut wird.
Achten Sie auf die Zeichen, die auf ein Trauma hindeuten könnten: Bettnässen, Schlafstörungen, Albträume, Konzentrationsstörungen, Durchfall oder Verstopfung vor oder direkt nach den Umgangsterminen, häufige Tagträumereien ("Wegtreten", dissoziative Störungen), Vermeidungsverhalten, Aggressivität, selbstverletzendes Verhalten usw. In all diesen Fällen sollten Sie die Kinder mal einem Arzt bzw. Psychiater vorstellen.
Kindesentführung
Ist das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch nicht entschieden, so gilt eine Kindesentführung nicht als strafrechtlich relevant. Deshalb ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht so wichtig.
Auch nach einer solchen Regelung drohen und versuchen manche Stalker, ihre eigenen Kinder zu entführen, um die Mutter zu bestrafen.
Manche Stalker treiben sich vor dem Kindergarten oder der Schule herum mit der Begründung, "nur mal ihre Kinder sehen zu wollen". Hier werden die Kinder selbst zu Stalkingopfern.
An dieser Stelle sind folgende Dinge wichtig zu ermitteln und zu dokumentieren:
- Droht der Vater mit der Entführung der Kinder?
- Treibt er sich ständig in der Nähe der Kinder herum?
- Versucht er, die Kinder mit Geschenken o.ä. zu locken?
- Versucht er, Kindergärtnerinnen, Lehrer usw. unter Druck zu setzen?
- Ist der Vater Ausländer bzw. wie wahrscheinlich ist eine Entführung ins Ausland?
Für jede Mutter ist dies ein Horrorszenario. Falls eine solche bedrohliche Situation gegeben ist, sollte jeder ungeschützte Umgang sofort unterbunden werden. Es ist nach einer Drohung gegen die Kinder (dazu gehört auch die Kindesentführung) mit allen rechtlichen Mitteln gegen eine Umgangsregelung vorzugehen. Es ist hier auch keiner Mutter der Welt zuzumuten, angesichts solcher Drohungen, ihre Kinder herauszugeben bzw. positiv auf die Kinder einzuwirken.
Da Stalking inzwischen zum eigenen Straftatbestand erklärt wurde, hoffen wir, dass sich dies auch auf den Umgang mit Kindern auswirkt. Warum darf und soll ein erwachsenes Stalkingopfer alles tun, um dem Stalker aus dem Weg zu gehen, ein Kind darf dies jedoch nicht? Es kann und darf nicht sein, dass Kinder die Folgen dieser "Gesetzeslücke" zu tragen haben.
Als Ratschlag gilt alles bisher gesagte: rechtlich alle Register ziehen, die gesamte Umwelt über die Drohungen und das Stalking informieren und jede Drohung anzeigen!
Selbstverständlich haben solch massive Drohungen Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder: diese werden nicht mehr unbeaufsichtigt nach draußen zum Spielen geschickt, bleiben viel in der Wohnung, können nicht mehr alleine zur Schule gehen.
Hier ist es ganz wichtig, dass Sie Ihre Kinder nicht mit Ihren Ängsten erdrücken und zu sehr einengen! Auf der anderen Seite sind Ihre Ängste natürlich verständlich und berechtigt. Versuchen Sie dennoch den Spagat zwischen größtmöglicher Sicherheit für Ihre Kinder und den Freiräumen, die Kinder brauchen, um sich normal zu entwickeln.
Erziehung im Focus des Stalking
Sie stehen unter ständiger Beobachtung und damit auch Ihre Kinder. Oft zeigt der Stalker die Mutter bei der Polizei oder beim Jugendamt an mit den schlimmsten Horrorgeschichten. Damit erhöht sich natürlich der Druck auf die Mutter, eine ganz besonders gute und nette Mutter sein zu wollen und nimmt ihr damit ihre Natürlichkeit, mit den Kindern so wie früher umzugehen.
Oft steht hier die Drohung des Stalkers im Raum, der Mutter die Kinder wegnehmen zu wollen.
Hier geht es darum, dass der Stalker versucht, andere Leute und Institutionen für sein Stalking einzuspannen. Auch hier hilft nur Aufklärung. Machen Sie den Sachbearbeitern klar, dass sie hier instrumentalisiert werden und dass der Stalker diesen Zirkus nur veranstaltet, um Ihnen zu schaden.
Die Kinder spüren natürlich auch die Veränderung und dass sich die Mutter ganz besonders um die Kinder bemüht. Und Kinder wären keine Kinder, wenn sie das nicht für sich auszunutzen versuchen. Auf der anderen Seite brauchen Kinder aber auch Grenzen.
Manchmal hat das Stalkingopfer Angst, dass die Kinder beim Jugendamt oder vor Gericht gegen die Mutter aussagen, weil diese ihnen nicht jeden Wunsch erfüllt.
Diese Ängste sind jedoch unbegründet. Wenn Sie sich in Fragen der Erziehung während der Stalkingsituation nicht sicher fühlen, so gehen Sie auf das Jugendamt oder auf eine Erziehungsberatungsstelle zu. Es ist vollkommen OK, wenn Sie um Hilfe bitten und sich beraten lassen. Es ist auch für den Sachbearbeiter eines Jugendamtes einfacher, Ihre Situation einzuschätzen, wenn Sie offen und ehrlich mit dieser schwierigen Situation umgehen.
Besonderheiten gibt es bei einer Stalkingsituation mit Kindern. Bei unseren Beschreibungen gehen wir hier davon aus, dass es sich bei dem Stalker um den Vater der Kinder handelt (statistisch die häufigere Gegebenheit).
Es kommt relativ häufig vor, dass der Vater - der Stalker - seine Sorgerechtsforderungen und sein Umgangsrecht dazu nutzt, um die so gewonnenen Informationen für sein Stalking zu nutzen.
Für uns ist es nach wie vor unbegreiflich, dass eine Stalkingsituation für das Umgangsrecht in der Praxis keinerlei Auswirkungen hat und fordern hier dringend eine Änderung des Umgangsrechts!
Wichtigster Rat von allem: Passen Sie auf sich auf! Achten Sie auf Ihre körperliche und psychische Gesundheit. Denn wenn Ihnen etwas passiert, kommen die Kinder zum Vater!
Das Jugendamt
Das Jugendamt wird bei einer Trennung oder Scheidung dann hinzugezogen, wenn Kinder betroffen sind und sich die Eltern nicht über die Belange der Kinder einigen können. Das Jugendamt hat die Aufgabe, die Interessen der Kinder zu vertreten.
Definition:
Als öffentlicher Jugendhilfeträger ist das örtliche Jugendamt für die Vergabe von Leistungen im Sinne des 2. Kapitels des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) und für die sogenannten "anderen Aufgaben der Jugendhilfe" (Drittes Kapitel SGB VIII) zuständig.
Schutzauftrag:
Der Schutzauftrag des Jugendamtes ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB-VIII). Zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos siehe (§ 8a SGB-VIII).
So weit die Theorie. Leider ist es in der Praxis häufig so, auch wenn das Jugendamt von einem Umgang der Kinder mit dem Stalker abrät (was selten genug passiert), das Umgangsrecht hier im Weg steht. Dieses Umgangsrecht sagt eindeutig aus, dass eine umgangsberechtigte Person zum Umgang berechtigt und verpflichtet ist.
Oft berichten Frauen, dass das Jugendamt vor allem die Interessen der Väter vertritt. Doch das scheint nur so. Das Jugendamt soll die Interessen der Kinder vertreten und geht erst einmal davon aus, dass zu einer gesunden Entwicklung auch beide Elternteile gehören. Die Kinder werden auch vom Jugendamt befragt, wo sie leben möchten und wie sie zu dem jeweiligen Elternteil stehen.
Das Jugendamt hat auch Erfahrung, was vor Gericht durchsetzbar ist und was nicht. Wenn also das Jugendamt einen geschützten Umgang fordert, so ist das schon sehr viel - wahrscheinlich das Maximum in dieser Situation, solange der Stalker noch nicht handgreiflich geworden ist.
Als Tipp für die Stalkingopfer gilt hier:
Reden Sie mit dem Jugendamt und verhalten Sie sich kooperativ. Dokumentieren Sie alles, jede Gefahrensituation für Sie oder die Kinder. Wann, wie und warum schadet die Stalkingsituation den Kindern? Machen Sie deutlich, dass es Ihnen um das Wohl der Kinder geht und stellen Sie nicht Ihre eigene Angst in den Vordergrund. Machen Sie deutlich, dass das Verhalten des Stalkers dem Wohl des Kindes schadet!
Kinder vor Gericht
Ab einem Alter von 5 Jahren werden Kinder beim Gericht gefragt, wie sie die Situation einschätzen, wo sie leben möchten (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht) und wie sie zu den einzelnen Elterteilen stehen.
Die Stalkingsituation an sich ist schon recht traumatisierend für Kinder. Verschlimmert wird die Situation, wenn Kinder vor Gericht eindeutig Stellung beziehen, diese Meinung jedoch in keinster Weise berücksichtigt wird und/oder das Kind zum Umgang gezwungen wird. Häufige Aussage von Stalkingkindern: "Mir wird ja sowieso nicht geglaubt, da kann ich sagen, was ich will!"
Auf der einen Seite ist es positiv, dass Kinder überhaupt gefragt werden, allerdings sollte sich das auch im Ergebnis bzw. im Gerichtsurteil widerspiegeln. Oft wird eine negative Aussage der Kinder so dargestellt, als hätte die Mutter die Kinder beeinflusst.
Gehen Sie also davon aus, dass die Situation an sich sehr frustrierend und belastend für die Kinder sein kann. Umso wichtiger daher, dass die Kinder optimal auf den Gerichtstermin vorbereitet werden.
In der Regel ist es möglich und üblich, dass die Kinder in einem separaten Raum ohne Beisein der Eltern befragt werden. Wirken Sie darauf ein, dass dies auch wirklich so geschieht und dass ggf. eine Bekannte, eine Kinderfrau aus dem Frauenhaus oder eine den Kindern bekannte Sozialarbeiterin die Kinder begleiten darf.
Bereiten Sie die Kinder auf diesen Termin vor: zeigen Sie die Räumlichkeiten, lassen Sie sich von einem Rechtspfleger oder Anwalt den Ablauf erklären.
Erklären Sie den Kindern, dass sie die Wahrheit sagen sollen, unabhängig davon, ob es die Mutter oder den Vater verletzen könnte. Machen Sie die Kinder stark. Seien Sie selbst stark! Die Kinder brauchen nun eine starke Mutter und orientieren sich an Ihrem Verhalten!
Wichtig sind auch Ihre Aussagen vor Gericht. Erläutern Sie die Stalkingsituation und betonen immer wieder, dass es Ihnen nur um das Wohl der Kinder geht. Argumentieren Sie so sachlich wie möglich - so dass eine Beeinflussung der Kinder unwahrscheinlich erscheint.
Der Umgang
Nun soll es also so sein. Das Gericht hat einen Umgang für den Stalker bewilligt. Wenn Sie Glück haben, gibt es einen geschützten Umgang in Begleitung eines Vereins oder eines Sozialarbeiters.
Für den Umgang gilt folgendes:
Sie sind dazu verpflichtet, die Kinder positiv auf den Umgang einzustimmen. Sie dürfen nicht schlecht über den Vater der Kinder reden - er darf nicht schlecht über Sie im Beisein der Kinder reden.
In der Praxis befindet sich das Stalkingopfer in einer vollkommen schizophrenen Situation. Das Opfer selbst soll alles tun, um sich zu schützen, wechselt Wohnort, Telefonnummer, informiert Nachbarn, Verwandte und Bekannte über die bedrohliche Situation. Dasselbe Opfer, welches wirklich alles tut, damit die Stalkingsituation beendet wird, welches Anwälte, Opferschutzorganisationen einschaltet und den Stalker in jeder Situation ignoriert, dasselbe Opfer soll aber den Kindern sagen, dass alles in bester Ordnung ist und dass vom Vater keinerlei Gefahr ausgeht!
Hier sollte unbedingt etwas an dem Umgangsrecht geändert werden, denn in der Praxis funktioniert das nicht! Natürlich bekommen die Kinder mit, dass etwas nicht stimmt!
Daher fordern wir, dass der Umgang so lange ausgesetzt wird, bis die Stalkingsituation beendet ist!
Als Tipp auch hier wieder: suchen Sie sich einen guten Anwalt, der so etwas durchsetzen will! Bis dahin müssen Sie sich kooperativ verhalten - so schwer es auch fällt!
Ist der Umgangstermin vorbei, so ist eine genaue Dokumentation der weiteren Stalkingvorfälle wichtig. Welche Stalkingvorfälle kamen nur deshalb zustande, weil der Stalker über die Kinder oder den Umgang an Informationen gelangte, an die er sonst nicht herangekommen wäre? Diese Informationen sind wieder wichtig für den Anwalt, damit er gegen die Umgangsregelung vorgehen kann.
Manche Stalkingopfer berichten auch, dass der Stalker auf den Umgang verzichtet hat, sobald er in die Pflicht genommen wurde. Wie gesagt, geht es dem Stalker oft nicht um die Kinder, sondern um die Informationen und darum, die Mutter zu bestrafen.
Sobald der Umgang jedoch in Arbeit und Unkosten ausartet, verzichten einige Stalker doch auf den Umgang oder nehmen ihn nur unregelmäßig wahr.
Hier einen Rat zu geben, ist schwierig. Sie kennen den Stalker. Sie müssen entscheiden, ob der Stalker gefährlich für die Kinder sein kann oder nicht. Dabei müssen Sie Ihre eigenen Ängste ausblenden - was nicht möglich sein wird.
Somit wird Ihre Einschätzung immer subjektiv sein. Auf der anderen Seite ist dies genau die Taktik des Stalkers. Er möchte Ihnen Angst einjagen und eine bedrohliche Situation für Sie schaffen, um Sie zu bestrafen. Darunter jedoch sollten die Kinder nicht leiden.
Psychische Belastungen - posttraumatische Belastungsstörungen
Sie und Ihre Kinder befinden sich in einer Ausnahmesituation. Sie werden immer wieder feststellen, dass Sie alles menschenmögliche tun, um Gefahren für Ihre Kinder und Sie selbst abzuwenden und Sie werden dabei immer wieder Enttäuschungen und Hilflosigkeit erleben.
Ihre Kinder werden erleben, dass man vor einem Elternteil Angst haben muss und dass der andere Elternteil nicht helfen kann. Die Kinder werden sich möglicherweise auch schuldig fühlen oder ein schlechtes Gewissen haben. Dem kann man nicht mit sachlicher Logik begegnen. Die Kinder fühlen so, weil sich alle in der Familie schlecht fühlen.
Über einen längeren Zeitraum erlebte Hilflosigkeit kann zu einem Trauma werden. Leidet ein Mensch auch noch Monate und Jahre später nach der traumaauslösenden Situation an den Folgen, so nennt man dies posttraumatische Belastungsstörungen.
Damit es nicht soweit kommt, nehmen Sie Hilfe in Anspruch. Reden Sie mit Freunden, reden Sie mit Opferbetreuern, reden Sie sich das Leid von der Seele. Schauen Sie genau, wie es Ihren Kindern geht und nehmen Sie ggf. psychotherapeutische Hilfe in Anspruch.
Reden Sie ganz viel mit Ihren Kindern über deren Gefühle. Geben Sie ihnen das Gefühl, ernst genommen zu werden.
Feiern Sie auch Ihre Erfolge. Sie haben ein Näherungsverbot durchsetzen können oder ein Hausverbot? Ihre Nachbarn halten zu Ihnen und bieten sich als Zeugen an? Es sind die kleinen Erfolge, die Ihnen zeigen, dass Sie auch aktiv etwas gegen Ihre Stalkingsituation unternehmen können.
Studien zeigen, dass all jene Opfer weniger oder gar nicht unter posttraumatischen Belastungsstörungen leiden, wenn sie selbst aktiv an der Abwendung der traumaauslösenden Situation mitgearbeitet haben.
Bei Ihren Kindern sieht das etwas anders aus. Sie erleben die Situation aus ihrer kindlichen Perspektive. Es kann sein, dass sie sich völlig normal entwickeln - vorausgesetzt, die Stalkingsituation hält nicht über Jahre an - es kann aber auch sein, dass sie erst viel später - während oder nach der Pubertät - auffällig werden. Es ist dann auch für einen Psychologen schwer zu erkennen, inwieweit diese Auffälligkeiten mit der Stalkingsituation zu tun haben.
Auch hier ist es schwierig, einen Rat zu geben. Sorgen Sie dafür, dass es Ihnen gut geht, denn die Kinder brauchen eine starke Mutter und orientieren sich an Ihnen, wie man mit einer solchen Situation umgeht. Seien Sie ein Vorbild für Ihre Kinder und äußern Sie keinen Zweifel daran, dass Sie alle das schon hinbekommen und dass alles gut wird.
Achten Sie auf die Zeichen, die auf ein Trauma hindeuten könnten: Bettnässen, Schlafstörungen, Albträume, Konzentrationsstörungen, Durchfall oder Verstopfung vor oder direkt nach den Umgangsterminen, häufige Tagträumereien ("Wegtreten", dissoziative Störungen), Vermeidungsverhalten, Aggressivität, selbstverletzendes Verhalten usw. In all diesen Fällen sollten Sie die Kinder mal einem Arzt bzw. Psychiater vorstellen.
Kindesentführung
Ist das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch nicht entschieden, so gilt eine Kindesentführung nicht als strafrechtlich relevant. Deshalb ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht so wichtig.
Auch nach einer solchen Regelung drohen und versuchen manche Stalker, ihre eigenen Kinder zu entführen, um die Mutter zu bestrafen.
Manche Stalker treiben sich vor dem Kindergarten oder der Schule herum mit der Begründung, "nur mal ihre Kinder sehen zu wollen". Hier werden die Kinder selbst zu Stalkingopfern.
An dieser Stelle sind folgende Dinge wichtig zu ermitteln und zu dokumentieren:
- Droht der Vater mit der Entführung der Kinder?
- Treibt er sich ständig in der Nähe der Kinder herum?
- Versucht er, die Kinder mit Geschenken o.ä. zu locken?
- Versucht er, Kindergärtnerinnen, Lehrer usw. unter Druck zu setzen?
- Ist der Vater Ausländer bzw. wie wahrscheinlich ist eine Entführung ins Ausland?
Für jede Mutter ist dies ein Horrorszenario. Falls eine solche bedrohliche Situation gegeben ist, sollte jeder ungeschützte Umgang sofort unterbunden werden. Es ist nach einer Drohung gegen die Kinder (dazu gehört auch die Kindesentführung) mit allen rechtlichen Mitteln gegen eine Umgangsregelung vorzugehen. Es ist hier auch keiner Mutter der Welt zuzumuten, angesichts solcher Drohungen, ihre Kinder herauszugeben bzw. positiv auf die Kinder einzuwirken.
Da Stalking inzwischen zum eigenen Straftatbestand erklärt wurde, hoffen wir, dass sich dies auch auf den Umgang mit Kindern auswirkt. Warum darf und soll ein erwachsenes Stalkingopfer alles tun, um dem Stalker aus dem Weg zu gehen, ein Kind darf dies jedoch nicht? Es kann und darf nicht sein, dass Kinder die Folgen dieser "Gesetzeslücke" zu tragen haben.
Als Ratschlag gilt alles bisher gesagte: rechtlich alle Register ziehen, die gesamte Umwelt über die Drohungen und das Stalking informieren und jede Drohung anzeigen!
Selbstverständlich haben solch massive Drohungen Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder: diese werden nicht mehr unbeaufsichtigt nach draußen zum Spielen geschickt, bleiben viel in der Wohnung, können nicht mehr alleine zur Schule gehen.
Hier ist es ganz wichtig, dass Sie Ihre Kinder nicht mit Ihren Ängsten erdrücken und zu sehr einengen! Auf der anderen Seite sind Ihre Ängste natürlich verständlich und berechtigt. Versuchen Sie dennoch den Spagat zwischen größtmöglicher Sicherheit für Ihre Kinder und den Freiräumen, die Kinder brauchen, um sich normal zu entwickeln.
Erziehung im Focus des Stalking
Sie stehen unter ständiger Beobachtung und damit auch Ihre Kinder. Oft zeigt der Stalker die Mutter bei der Polizei oder beim Jugendamt an mit den schlimmsten Horrorgeschichten. Damit erhöht sich natürlich der Druck auf die Mutter, eine ganz besonders gute und nette Mutter sein zu wollen und nimmt ihr damit ihre Natürlichkeit, mit den Kindern so wie früher umzugehen.
Oft steht hier die Drohung des Stalkers im Raum, der Mutter die Kinder wegnehmen zu wollen.
Hier geht es darum, dass der Stalker versucht, andere Leute und Institutionen für sein Stalking einzuspannen. Auch hier hilft nur Aufklärung. Machen Sie den Sachbearbeitern klar, dass sie hier instrumentalisiert werden und dass der Stalker diesen Zirkus nur veranstaltet, um Ihnen zu schaden.
Die Kinder spüren natürlich auch die Veränderung und dass sich die Mutter ganz besonders um die Kinder bemüht. Und Kinder wären keine Kinder, wenn sie das nicht für sich auszunutzen versuchen. Auf der anderen Seite brauchen Kinder aber auch Grenzen.
Manchmal hat das Stalkingopfer Angst, dass die Kinder beim Jugendamt oder vor Gericht gegen die Mutter aussagen, weil diese ihnen nicht jeden Wunsch erfüllt.
Diese Ängste sind jedoch unbegründet. Wenn Sie sich in Fragen der Erziehung während der Stalkingsituation nicht sicher fühlen, so gehen Sie auf das Jugendamt oder auf eine Erziehungsberatungsstelle zu. Es ist vollkommen OK, wenn Sie um Hilfe bitten und sich beraten lassen. Es ist auch für den Sachbearbeiter eines Jugendamtes einfacher, Ihre Situation einzuschätzen, wenn Sie offen und ehrlich mit dieser schwierigen Situation umgehen.
Ex - Partner
Die Stalking-Problematik bei Ex-Partnern
Quelle: pixelio.de - Ex-Partner
Fast 80% der Stalker sind Ex-Partner des Opfers. Sind oder waren die beiden verheiratet, ergibt sich durch das Stalking eine ganz besondere Problemsituation für das Opfer, da in der Regel noch - auch vom Gesetz her - wichtige Dinge zu klären sind. Durch Scheidung, Umgangs- und Sorgerecht kann der Stalker immer wieder Kontakte zum Opfer erzwingen, bzw. diese Gesetze für sein Stalking-Verhalten nutzen.
In den folgenden Texten sind wir davon ausgegangen, dass es sich bei dem Opfer um die (Ehe-)Frau (mit oder ohne Kinder) und bei dem Täter um den (Ehe-)Mann handelt. Statistisch gesehen ist dies die häufigste Konstellation.
Ex-Partner ohne Kinder
Für alle Stalkingopfer, die mit dem Stalker noch verheiratet sind gilt: Suchen Sie sich einen sehr guten Scheidungsanwalt (Anwalt für Ehe- und Familienrecht) mit guten Kenntnissen im Opferschutz! Lassen Sie sich ggf. bei der Anwaltssuche von einer Opferschutzorganisation beraten.
Der Hausrat
Folgende Konstellationen sind denkbar:
Fall 1:
Das Opfer hat den Ehemann verlassen und lebt nun bei Freunden, im Frauenhaus oder in einer eigenen Wohnung. Der gesamte Hausrat ist befindet sich noch in der gemeinsamen Wohnung. Der Ehemann belästigt die Frau mit Stalking-Verhalten.
Fall 2:
Nach dem Gewaltschutzgesetz wurde der Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen. Das Hausverbot wurde gerichtlich verlängert und die Frau möchte sich endgültig von dem Mann trennen. Der Ehemann belästigt die Frau mit Stalking-Verhalten.
Zu Fall 1:
Verständlicherweise möchten Sie Ihre persönlichen Sachen abholen (lassen). Der Anwalt soll ein entsprechendes Schreiben schicken und einen Termin zum Abholen der Sachen festsetzen. Falls Sie diesen Termin selbst wahrnehmen möchten, so lassen Sie sich auf jeden Fall von einer Person Ihres Vertrauens begleiten - auch, damit Sie im Zweifelsfall einen Zeugen haben. Bei Gewaltandrohung können Sie sich auch von der Polizei begleiten lassen (mal nett mit der Polizei telefonieren und die Sachlage schildern).
Lässt der Stalker Sie am Termin nicht in die Wohnung und/oder sind die Schlösser ausgetauscht, so haben Sie als (Ehe-)Frau das Recht, die Wohnung zu betreten, also im Zweifelsfall auch einen Schlüsseldienst zu beauftragen. Klären Sie diesen Sachverhalt auf jeden Fall mit Ihrem Anwalt ab. Das gilt auch, wenn einzelne Zimmer oder Schränke abgeschlossen oder für Sie nicht zugänglich sind.
Zu Fall 2:
Innerhalb von 8 Tagen ist eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen beim Gericht zu beantragen. Nutzen Sie die Zeit, um sich in der Zwischenzeit einen guten Anwalt für Familienrecht mit Kenntnissen im Opferschutz zu suchen. Reichen Sie dann die Scheidung ein.
Für beide Fälle gilt nun, ein Stalking-Tagebuch zu führen und einen Anwalt zu beauftragen, nach dem neuen Stalkinggesetz gegen das Stalking vorzugehen.
Die Scheidung
Der Stalker hat ein Interesse daran, die Scheidung so lange es nur irgendwie geht, herauszuzögern. Solange Sie beide noch miteinander verheiratet sind, bietet sich dem Stalker die Gelegenheit, verschiedene "Gründe" für die Kontaktaufnahme vorzuschieben.
Hier gilt es 1. die Scheidung so schnell wie möglich durchzuführen und 2. alle notwendigen Regelungen über einen Anwalt zu treffen. Sämtliche Regelungen, Briefe, Kontakte sollen nur noch über die Adresse des Anwalts gehen.
Es ist wichtig, dass das Gericht von dem Stalking erfährt. Der Anwalt soll in seinen Stellungnahmen das Stalkingverhalten entsprechend nennen und auch beim Scheidungstermin sollten Sie alle Verhaltensweisen, die nach der Trennung stattgefunden haben, aufzählen.
Ein kleiner Hinweis zur Aussage beim Scheidungsprozess. Sie sitzen dort, weil die Ehe zerrüttet ist. Sie sollen aussagen zu den Gründen, warum Sie sich getrennt haben. Dabei interessieren den Richter in der Regel nicht die "Schandtaten", die Sie während der Ehe geduldet haben, sondern all jene, die zur Trennung geführt haben.
Da der Stalker in der Regel einer Scheidung nicht zustimmen wird, müssen Sie glaubhaft machen, dass die Ehe wirklich zerrüttet ist. Ansonsten wird eine Ehe erst nach drei Jahren Trennung auch gegen den Willen des Partners geschieden.
Die Ehe wird geschieden, wenn sie „zerrüttet“ ist . Unter „Zerrüttung“ versteht man das Scheitern der Ehe. Die Zerrüttung ist Ehescheidungsgrund. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.
Bedenken Sie bei allen Anwaltschreiben oder Aussagen vor Gericht, dass Ihre Aussage keinen Zweifel an der Zerrüttung der Ehe läßt.
Noch ein Hinweis zu Ihrer Aussage: Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, zu sagen, Ihr Ex wäre psychisch krank. Psychisch Kranke sind für Ihr Tun nicht verantwortlich und dies könnte die Scheidung behindern bzw. verzögern. Stalker zeigen zwar "krankhaftes" Verhalten, wissen aber genau, was sie tun und planen ihre Taten ganz genau.
Einen Scheidungstermin gibt es frühestens nach einem Trennungsjahr.
Zur Beschleunigung des Scheidungs-Prozedere kann es Sinn machen, den Versorgungsausgleich vom Scheidungsverfahren abzutrennen. Bei Stalking-Verhalten ist generell zu überlegen, ob nicht eine Härtefall-Scheidung beantragt wird.
Die Härtefall-Scheidung
Eine Härtefall-Scheidung kann vor Ablauf des Trennungsjahres ausgesprochen werden. Die Härtefall-Scheidung ist im Gesetz in § 1565 Abs.2 BGB geregelt.
Eine Härtefall-Scheidung muss der Anwalt beantragen und wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
Bei einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr kann die Ehe nach § 1565 Abs. 2 BGB nur geschieden werden, „wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde“.
Solche Härtegründe nach § 1565 Abs. 2 BGB liegen z.B. vor, wenn:
* der Ehegatte den anderen Ehegatten häufig schwer beleidigt oder in der Ehre verletzt
* der Ehegatte den anderen Ehegatten gravierend bedroht
* Heirat wegen der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für die BRD
* Trunksucht oder häufige Alkoholexzesse
* der Ehegatte in der Ehe durch den anderen häufig misshandelt wurde
* Verletzung der ehelichen Treue (Abwägung von Fall zu Fall)
* keine Kenntnis von zahlreichen Vorstrafen des anderen Ehegatten
* Schwangerschaft von einem anderen Mann vor Ablauf des Trennungsjahres
Immer muss es sich aber um einen Umstand handeln, der „in der Person des anderen Ehegatten“ vorliegt. Deshalb kann z.B. nicht derjenige Ehegatte eine schnelle Ehescheidung verlangen, der selbst mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt.
Die ersten beiden Punkte sind bei Stalking-Verhalten eher erfüllt.
Ex-Partner mit Kindern
Das ist die schwierigste Konstellation. Auf der einen Seite belästigt der Mann die Frau mit Stalking, auf der anderen Seite gibt es noch das Sorge- und Umgangsrecht wegen der Kinder. Oft schieben Stalker das Umgangsrecht mit den Kindern nur vor, um so Kontakt zu der Ehefrau aufzunehmen oder um den Kindern Informationen zu entlocken, die er für weiteres Stalking nutzen kann.
Hier gilt es, möglichst schnell Rechtssicherheit zu bekommen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Sorgerecht und das Umgangsrecht muss so schnell wie möglich rechtsverbindlich geregelt werden.
Weitere Informationen dazu gibt es unter Stalking und Kinder.
Das Sorgerecht
Die Eltern haben die Pflicht zur Erziehung der Kinder zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln.
Das Sorgerecht umfasst alle rechtlichen Beziehungen zwischen Elternteilen und Kindern und somit alle Rechte und Pflichten, die mit der Erziehung und Pflege des Kindes einhergehen.
Bei einer Scheidung der Eltern ist die Frage, welcher Elternteil zukünftig diese Aufgaben übernimmt. In Betracht kommt das alleinige Sorgerecht oder ein gemeinsames Sorgerecht von Vater und Mutter.
Das gemeinsame Sorgerecht
Nach dem 1998 reformierten Kindschaftsrecht gilt das gemeinsame Sorgerecht als Normalfall und ermöglicht die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nun auch bei unehelichen Kindern.
Die elterliche Sorge wird von den Eltern im Normalfall gemeinsam ausgeübt.
Im Stalkingfall jedoch ist es für die beiden Eltern nicht mehr möglich, sich über die Belange der Kinder gemeinsam auszutauschen und entsprechend Vereinbarungen zum Wohle der Kinder zu treffen.
Beim gemeinsam ausgeübten Sorgerecht kann der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, bezüglich Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig so entscheiden, wie er es für das Kind am besten hält. Angelegenheiten von "erheblicher Bedeutung" werden jedoch von beiden Elternteilen zusammen entschieden. Solche Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes sind z.B. Entscheidungen wie Schulart, Ausbildungs- und Berufswahl, Verwaltung des Vermögens des Kindes, Aufenthaltsbestimmung, Wohnsitzwechsel.
Bei Stalking hat das gemeinsame Sorgerecht erhebliche Nachteile. So wird das Stalking-Opfer niemals ohne Erlaubnis des Vaters umziehen dürfen, um sich ggf. so dem Stalking zu entziehen. Bei Stalking ist also auf jeden Fall das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
Das alleinige Sorgerecht
Über das alleinige Sorgerecht muss ein Familiengericht entscheiden. Das Gericht wird seine Entscheidung daran ausrichten, was für das Kindeswohl die bessere Lösung ist.
Kinder ab 14 Jahren dürfen selbst entscheiden, bei wem sie leben möchten. Jüngere Kinder werden vor Gericht zwar gehört, jedoch ist es dennoch sehr schwierig, ein alleiniges Sorgerecht zugesprochen zu bekommen, auch wenn die Kinder eindeutig für einen Elternteil aussagen.
Beim alleinigen Sorgerecht wird geklärt, ob die alleinige Sorge dem Kindeswohl besser gerecht wird als die gemeinsame Sorge. Danach wird geklärt, von welchem Elternteil die alleinige Sorge besser ausgeübt wird.
Der Stalking-Tatbestand allein heißt für das Gericht noch nicht, dass der Stalker nicht dennoch seine elterlichen Pflichten gut ausüben kann. Hier ist glaubhaft zu belegen, dass es durch das Stalkingverhalten unmöglich ist, sich über die Belange der Kinder zu einigen, da der Stalker immer gegen die Vorschläge des Opfers agieren wird, um dieses zu bestrafen. Wenn die Kinder schon unter dem Stalking-Verhalten leiden mussten bzw. dadurch Nachteile hatten, so ist das wieder ein Argument für das alleinige Sorgerecht.
Ist während des Sorgerecht-Verfahrens abzusehen, dass das alleinige Sorgerecht nicht zu bekommen ist, so sollte der Anwalt auf jeden Fall das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ermöglicht dem Opfer, einigermaßen frei über den Aufenthalt der Kinder (und damit ggf. einem Umzug) zu entscheiden.
Begrenzt wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines alleinsorgeberechtigten Ehegatten während der Zeit, in der sich das Kind beim umgangsberechtigten Ehegatten befindet. Während dieser Zeit hat nämlich der umgangsberechtigte Elternteil die Pflicht und das Recht, während des Umgangs den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.
Dem Gericht ist zu verdeutlichen, dass eine gemeinsame Sorge für das Stalkingopfer eine unzumutbare Härte bedeutet und dem Kindeswohl entgegenwirkt.
Das Umgangsrecht
Ein Umgangsrecht (oder auch Besuchsrecht) hat ein Elternteil immer. Das bedeutet im schlimmsten Fall, auch ein Mörder, ein Vergewaltiger, ein Krimineller etc. bekommt immer ein Umgangsrecht mit seinen Kindern (solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist). Auch gegen den Willen der Kinder.
Ein paar Infos zum Umgangsrecht:
Auseinandersetzungen oder Streit zwischen den Eltern sind kein Grund, das Umgangsrecht auszuschließen.
Der zum Umgang berechtigte Elternteil hat das Recht, von dem anderen Elternteil Auskunft zu erhalten über persönliche Umstände des Kindes, wie z.B. schulicher Werdegang (Zeugnisse, Stundenpläne), Krankheiten etc.
Derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist zum Wohlverhalten verpflichtet, muss alles tun, um den Umgang zu fördern und für das Kind angenehm zu machen.
Lehnt das Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil ab, so führt dies nicht zwingend zu einer Versagung des Umgangsrechts. In solchen Fällen prüft das Gericht, ob die Ablehnung des Kindes nicht nur aus Loyalität zum betreuenden Elternteil erfolgt, oder ob eine Beeinflussung besteht. Diese Beeinflussung wird dem Stalking-Opfer immer unterstellt, sobald die Kinder gegen den anderen Elternteil aussagen.
In solchen Fällen ordnet das Gericht in der Regel einen "geschützten Umgang" an.
Es gibt z.B. die Möglichkeit, den Umgang erst einmal unter Vermittlung des Jugendamtes stattfinden zu lassen, evtl. an einem "neutralen" Ort und im Beisein einer Beamtin des Jugendamtes.
Vereitelt der sorgeberechtigte Elternteil das Umgangsrecht, macht er sich u.U. wegen Kindesentziehung strafbar (§ 235 Strafgesetzbuch).
Das Umgangsrecht ist für den Stalker das Machtinstrument schlechthin. Wann immer er will, kann er dieses Umgangsrecht nutzen, um Informationen über das Opfer zu erlangen und gegen dieses zu verwenden.
Das Umgangsrecht bietet nicht nur Gefahr für das Stalkingopfer, sondern möglicherweise auch für die Kinder. Hier kommt es darauf an, um welchen Stalkingtyp es sich handelt.
Handelt es sich um rachsüchtige oder stark kontrollsüchtige Stalker, so könnte es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass er den Kindern etwas antut, um die Frau zu bestrafen.
In diesem Fall ist auf jeden Fall ein betreuter Umgang zu beantragen.
Quelle: pixelio.de - Ex-Partner
Fast 80% der Stalker sind Ex-Partner des Opfers. Sind oder waren die beiden verheiratet, ergibt sich durch das Stalking eine ganz besondere Problemsituation für das Opfer, da in der Regel noch - auch vom Gesetz her - wichtige Dinge zu klären sind. Durch Scheidung, Umgangs- und Sorgerecht kann der Stalker immer wieder Kontakte zum Opfer erzwingen, bzw. diese Gesetze für sein Stalking-Verhalten nutzen.
In den folgenden Texten sind wir davon ausgegangen, dass es sich bei dem Opfer um die (Ehe-)Frau (mit oder ohne Kinder) und bei dem Täter um den (Ehe-)Mann handelt. Statistisch gesehen ist dies die häufigste Konstellation.
Ex-Partner ohne Kinder
Für alle Stalkingopfer, die mit dem Stalker noch verheiratet sind gilt: Suchen Sie sich einen sehr guten Scheidungsanwalt (Anwalt für Ehe- und Familienrecht) mit guten Kenntnissen im Opferschutz! Lassen Sie sich ggf. bei der Anwaltssuche von einer Opferschutzorganisation beraten.
Der Hausrat
Folgende Konstellationen sind denkbar:
Fall 1:
Das Opfer hat den Ehemann verlassen und lebt nun bei Freunden, im Frauenhaus oder in einer eigenen Wohnung. Der gesamte Hausrat ist befindet sich noch in der gemeinsamen Wohnung. Der Ehemann belästigt die Frau mit Stalking-Verhalten.
Fall 2:
Nach dem Gewaltschutzgesetz wurde der Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen. Das Hausverbot wurde gerichtlich verlängert und die Frau möchte sich endgültig von dem Mann trennen. Der Ehemann belästigt die Frau mit Stalking-Verhalten.
Zu Fall 1:
Verständlicherweise möchten Sie Ihre persönlichen Sachen abholen (lassen). Der Anwalt soll ein entsprechendes Schreiben schicken und einen Termin zum Abholen der Sachen festsetzen. Falls Sie diesen Termin selbst wahrnehmen möchten, so lassen Sie sich auf jeden Fall von einer Person Ihres Vertrauens begleiten - auch, damit Sie im Zweifelsfall einen Zeugen haben. Bei Gewaltandrohung können Sie sich auch von der Polizei begleiten lassen (mal nett mit der Polizei telefonieren und die Sachlage schildern).
Lässt der Stalker Sie am Termin nicht in die Wohnung und/oder sind die Schlösser ausgetauscht, so haben Sie als (Ehe-)Frau das Recht, die Wohnung zu betreten, also im Zweifelsfall auch einen Schlüsseldienst zu beauftragen. Klären Sie diesen Sachverhalt auf jeden Fall mit Ihrem Anwalt ab. Das gilt auch, wenn einzelne Zimmer oder Schränke abgeschlossen oder für Sie nicht zugänglich sind.
Zu Fall 2:
Innerhalb von 8 Tagen ist eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen beim Gericht zu beantragen. Nutzen Sie die Zeit, um sich in der Zwischenzeit einen guten Anwalt für Familienrecht mit Kenntnissen im Opferschutz zu suchen. Reichen Sie dann die Scheidung ein.
Für beide Fälle gilt nun, ein Stalking-Tagebuch zu führen und einen Anwalt zu beauftragen, nach dem neuen Stalkinggesetz gegen das Stalking vorzugehen.
Die Scheidung
Der Stalker hat ein Interesse daran, die Scheidung so lange es nur irgendwie geht, herauszuzögern. Solange Sie beide noch miteinander verheiratet sind, bietet sich dem Stalker die Gelegenheit, verschiedene "Gründe" für die Kontaktaufnahme vorzuschieben.
Hier gilt es 1. die Scheidung so schnell wie möglich durchzuführen und 2. alle notwendigen Regelungen über einen Anwalt zu treffen. Sämtliche Regelungen, Briefe, Kontakte sollen nur noch über die Adresse des Anwalts gehen.
Es ist wichtig, dass das Gericht von dem Stalking erfährt. Der Anwalt soll in seinen Stellungnahmen das Stalkingverhalten entsprechend nennen und auch beim Scheidungstermin sollten Sie alle Verhaltensweisen, die nach der Trennung stattgefunden haben, aufzählen.
Ein kleiner Hinweis zur Aussage beim Scheidungsprozess. Sie sitzen dort, weil die Ehe zerrüttet ist. Sie sollen aussagen zu den Gründen, warum Sie sich getrennt haben. Dabei interessieren den Richter in der Regel nicht die "Schandtaten", die Sie während der Ehe geduldet haben, sondern all jene, die zur Trennung geführt haben.
Da der Stalker in der Regel einer Scheidung nicht zustimmen wird, müssen Sie glaubhaft machen, dass die Ehe wirklich zerrüttet ist. Ansonsten wird eine Ehe erst nach drei Jahren Trennung auch gegen den Willen des Partners geschieden.
Die Ehe wird geschieden, wenn sie „zerrüttet“ ist . Unter „Zerrüttung“ versteht man das Scheitern der Ehe. Die Zerrüttung ist Ehescheidungsgrund. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.
Bedenken Sie bei allen Anwaltschreiben oder Aussagen vor Gericht, dass Ihre Aussage keinen Zweifel an der Zerrüttung der Ehe läßt.
Noch ein Hinweis zu Ihrer Aussage: Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, zu sagen, Ihr Ex wäre psychisch krank. Psychisch Kranke sind für Ihr Tun nicht verantwortlich und dies könnte die Scheidung behindern bzw. verzögern. Stalker zeigen zwar "krankhaftes" Verhalten, wissen aber genau, was sie tun und planen ihre Taten ganz genau.
Einen Scheidungstermin gibt es frühestens nach einem Trennungsjahr.
Zur Beschleunigung des Scheidungs-Prozedere kann es Sinn machen, den Versorgungsausgleich vom Scheidungsverfahren abzutrennen. Bei Stalking-Verhalten ist generell zu überlegen, ob nicht eine Härtefall-Scheidung beantragt wird.
Die Härtefall-Scheidung
Eine Härtefall-Scheidung kann vor Ablauf des Trennungsjahres ausgesprochen werden. Die Härtefall-Scheidung ist im Gesetz in § 1565 Abs.2 BGB geregelt.
Eine Härtefall-Scheidung muss der Anwalt beantragen und wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
Bei einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr kann die Ehe nach § 1565 Abs. 2 BGB nur geschieden werden, „wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde“.
Solche Härtegründe nach § 1565 Abs. 2 BGB liegen z.B. vor, wenn:
* der Ehegatte den anderen Ehegatten häufig schwer beleidigt oder in der Ehre verletzt
* der Ehegatte den anderen Ehegatten gravierend bedroht
* Heirat wegen der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für die BRD
* Trunksucht oder häufige Alkoholexzesse
* der Ehegatte in der Ehe durch den anderen häufig misshandelt wurde
* Verletzung der ehelichen Treue (Abwägung von Fall zu Fall)
* keine Kenntnis von zahlreichen Vorstrafen des anderen Ehegatten
* Schwangerschaft von einem anderen Mann vor Ablauf des Trennungsjahres
Immer muss es sich aber um einen Umstand handeln, der „in der Person des anderen Ehegatten“ vorliegt. Deshalb kann z.B. nicht derjenige Ehegatte eine schnelle Ehescheidung verlangen, der selbst mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt.
Die ersten beiden Punkte sind bei Stalking-Verhalten eher erfüllt.
Ex-Partner mit Kindern
Das ist die schwierigste Konstellation. Auf der einen Seite belästigt der Mann die Frau mit Stalking, auf der anderen Seite gibt es noch das Sorge- und Umgangsrecht wegen der Kinder. Oft schieben Stalker das Umgangsrecht mit den Kindern nur vor, um so Kontakt zu der Ehefrau aufzunehmen oder um den Kindern Informationen zu entlocken, die er für weiteres Stalking nutzen kann.
Hier gilt es, möglichst schnell Rechtssicherheit zu bekommen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Sorgerecht und das Umgangsrecht muss so schnell wie möglich rechtsverbindlich geregelt werden.
Weitere Informationen dazu gibt es unter Stalking und Kinder.
Das Sorgerecht
Die Eltern haben die Pflicht zur Erziehung der Kinder zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln.
Das Sorgerecht umfasst alle rechtlichen Beziehungen zwischen Elternteilen und Kindern und somit alle Rechte und Pflichten, die mit der Erziehung und Pflege des Kindes einhergehen.
Bei einer Scheidung der Eltern ist die Frage, welcher Elternteil zukünftig diese Aufgaben übernimmt. In Betracht kommt das alleinige Sorgerecht oder ein gemeinsames Sorgerecht von Vater und Mutter.
Das gemeinsame Sorgerecht
Nach dem 1998 reformierten Kindschaftsrecht gilt das gemeinsame Sorgerecht als Normalfall und ermöglicht die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nun auch bei unehelichen Kindern.
Die elterliche Sorge wird von den Eltern im Normalfall gemeinsam ausgeübt.
Im Stalkingfall jedoch ist es für die beiden Eltern nicht mehr möglich, sich über die Belange der Kinder gemeinsam auszutauschen und entsprechend Vereinbarungen zum Wohle der Kinder zu treffen.
Beim gemeinsam ausgeübten Sorgerecht kann der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, bezüglich Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig so entscheiden, wie er es für das Kind am besten hält. Angelegenheiten von "erheblicher Bedeutung" werden jedoch von beiden Elternteilen zusammen entschieden. Solche Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes sind z.B. Entscheidungen wie Schulart, Ausbildungs- und Berufswahl, Verwaltung des Vermögens des Kindes, Aufenthaltsbestimmung, Wohnsitzwechsel.
Bei Stalking hat das gemeinsame Sorgerecht erhebliche Nachteile. So wird das Stalking-Opfer niemals ohne Erlaubnis des Vaters umziehen dürfen, um sich ggf. so dem Stalking zu entziehen. Bei Stalking ist also auf jeden Fall das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
Das alleinige Sorgerecht
Über das alleinige Sorgerecht muss ein Familiengericht entscheiden. Das Gericht wird seine Entscheidung daran ausrichten, was für das Kindeswohl die bessere Lösung ist.
Kinder ab 14 Jahren dürfen selbst entscheiden, bei wem sie leben möchten. Jüngere Kinder werden vor Gericht zwar gehört, jedoch ist es dennoch sehr schwierig, ein alleiniges Sorgerecht zugesprochen zu bekommen, auch wenn die Kinder eindeutig für einen Elternteil aussagen.
Beim alleinigen Sorgerecht wird geklärt, ob die alleinige Sorge dem Kindeswohl besser gerecht wird als die gemeinsame Sorge. Danach wird geklärt, von welchem Elternteil die alleinige Sorge besser ausgeübt wird.
Der Stalking-Tatbestand allein heißt für das Gericht noch nicht, dass der Stalker nicht dennoch seine elterlichen Pflichten gut ausüben kann. Hier ist glaubhaft zu belegen, dass es durch das Stalkingverhalten unmöglich ist, sich über die Belange der Kinder zu einigen, da der Stalker immer gegen die Vorschläge des Opfers agieren wird, um dieses zu bestrafen. Wenn die Kinder schon unter dem Stalking-Verhalten leiden mussten bzw. dadurch Nachteile hatten, so ist das wieder ein Argument für das alleinige Sorgerecht.
Ist während des Sorgerecht-Verfahrens abzusehen, dass das alleinige Sorgerecht nicht zu bekommen ist, so sollte der Anwalt auf jeden Fall das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ermöglicht dem Opfer, einigermaßen frei über den Aufenthalt der Kinder (und damit ggf. einem Umzug) zu entscheiden.
Begrenzt wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines alleinsorgeberechtigten Ehegatten während der Zeit, in der sich das Kind beim umgangsberechtigten Ehegatten befindet. Während dieser Zeit hat nämlich der umgangsberechtigte Elternteil die Pflicht und das Recht, während des Umgangs den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.
Dem Gericht ist zu verdeutlichen, dass eine gemeinsame Sorge für das Stalkingopfer eine unzumutbare Härte bedeutet und dem Kindeswohl entgegenwirkt.
Das Umgangsrecht
Ein Umgangsrecht (oder auch Besuchsrecht) hat ein Elternteil immer. Das bedeutet im schlimmsten Fall, auch ein Mörder, ein Vergewaltiger, ein Krimineller etc. bekommt immer ein Umgangsrecht mit seinen Kindern (solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist). Auch gegen den Willen der Kinder.
Ein paar Infos zum Umgangsrecht:
Auseinandersetzungen oder Streit zwischen den Eltern sind kein Grund, das Umgangsrecht auszuschließen.
Der zum Umgang berechtigte Elternteil hat das Recht, von dem anderen Elternteil Auskunft zu erhalten über persönliche Umstände des Kindes, wie z.B. schulicher Werdegang (Zeugnisse, Stundenpläne), Krankheiten etc.
Derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist zum Wohlverhalten verpflichtet, muss alles tun, um den Umgang zu fördern und für das Kind angenehm zu machen.
Lehnt das Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil ab, so führt dies nicht zwingend zu einer Versagung des Umgangsrechts. In solchen Fällen prüft das Gericht, ob die Ablehnung des Kindes nicht nur aus Loyalität zum betreuenden Elternteil erfolgt, oder ob eine Beeinflussung besteht. Diese Beeinflussung wird dem Stalking-Opfer immer unterstellt, sobald die Kinder gegen den anderen Elternteil aussagen.
In solchen Fällen ordnet das Gericht in der Regel einen "geschützten Umgang" an.
Es gibt z.B. die Möglichkeit, den Umgang erst einmal unter Vermittlung des Jugendamtes stattfinden zu lassen, evtl. an einem "neutralen" Ort und im Beisein einer Beamtin des Jugendamtes.
Vereitelt der sorgeberechtigte Elternteil das Umgangsrecht, macht er sich u.U. wegen Kindesentziehung strafbar (§ 235 Strafgesetzbuch).
Das Umgangsrecht ist für den Stalker das Machtinstrument schlechthin. Wann immer er will, kann er dieses Umgangsrecht nutzen, um Informationen über das Opfer zu erlangen und gegen dieses zu verwenden.
Das Umgangsrecht bietet nicht nur Gefahr für das Stalkingopfer, sondern möglicherweise auch für die Kinder. Hier kommt es darauf an, um welchen Stalkingtyp es sich handelt.
Handelt es sich um rachsüchtige oder stark kontrollsüchtige Stalker, so könnte es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass er den Kindern etwas antut, um die Frau zu bestrafen.
In diesem Fall ist auf jeden Fall ein betreuter Umgang zu beantragen.
Abonnieren
Posts (Atom)