Haftung von Forenbetreibern: (k)eine Revolution aus Straßburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt die Haftung des Forenbetreibers für das Zu-Eigen-Machen von Beiträgen anderer Nutzer.Der Legende nach sind „fliegende Gerichtsstände″ ebenso wie die – dem Anschein nach – ungerechtfertigt strenge Haftung von Plattformbetreibern für beleidigende Kommentare „typisch deutsch″. Ein heute verkündetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) (Delfi AS v. Estonia, application no. 64569/09) zeigt einmal mehr, dass es sich dabei um einen Irrtum handelt.Kommentare erst nach sechs Wochen entfernt
Quelle / Volltext:
www.cmshs-bloggt.de/technology-media-telecoms-tmt/haftung-von-forenbetreibern-keine-revolution-aus-strassburg/
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