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Rechtsberatung - Anwälte

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405 Stalking - Fälle fielen statistisch in 2009 in jedem der 19 Landgerichtsbezirke in NRW an.

Bei Stalking Angriffen gibt es folgendes zu beachten:

1. Der zivilrechtliche Unterlassungsanspruch

Einstweilige Verfügung - Kontaktaufnahmeverbot - Näherungsverbot usw.

2. Der strafrechtliche Aspekt. Wird der Täter rechtskräftig verurteilt; vielleicht erst in zweiter Instanz vor dem Landgericht, so stehen dem Opfer eventuell weitere Ansprüche, eventuell sogar Schmerzensgelder oder Rentensnsprüch zu.

Unsere Vertragsanwälte sind deshalb den Landgerichtsbezirken zugeordnet.

Gerichtsliste:

Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf

Landgericht Düsseldorf
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Landgericht Duisburg
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Landgericht Kleve
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Landgericht Krefeld
Urteile

Landgericht Mönchengladbach
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Landgericht Wuppertal
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Oberlandesgerichtsbezirk Hamm


Landgericht Arnsberg
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Landgericht Bielefeld
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

IT-Kanzlei GERTH 
Jan H. Gerth 
Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Informationstechnologierecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht 

Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen 
Fon 052 02 / 7 31 32 
Fax 052 02 / 7 38 09 
E-Mail: gerth@ra-gerth.de 
http://www.ra-gerth.de 

Landgericht Bochum
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Landgericht Detmold
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Landgericht Dortmund
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Im AG Bezirk Hamm:

Rechtsanwalt Rainer Quel
Kanzlei KQP Hamm
Heßlerstraße 66, 59065 Hamm

Tel.: 02381 / 92525-0
Fax.: 02381 / 92525-50
eMail: hamm@kqp.de
Internet:www.kqp.de


Landgericht Essen
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Landgericht Hagen
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Landgericht Münster
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Landgericht Paderborn
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Landgericht Siegen
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:
Oberlandesgerichtsbezirk Köln


Landgericht Aachen
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Landgericht Bonn
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:

Landgericht Köln
Urteile
Zuständige Rechtsanwaltskanzlei:



Landgericht Mainz

Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-und Medienrecht, LL.M. MedienR 
Karsten Gulden 
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz
Kontakt
Tel: 06131-240950 
Fax: 06131-2409522 
www.ggr-law.com 
www.infodocc.info
www.kanzlei-markenrecht.info





Sie sind Anwalt und haben bereits Stalking - Verfahren betreut, vielleicht sogar Urteile erwirkt ?

Sie haben Interesse daran, eine oder mehrere Selbsthilfegruppen von Stalking - Opfern zu betreuen ?

Wenn Sie in dieser Liste aufgeführt werden möchten so bitten wir um Kontaktaufnahme unter redaktion.sachbearbeitung@gmx.de


Weitere bedeutende Urteile:

Stalking-Opfer hat Anspruch auf Beschädigtenrente
Auch "gewaltlose" Nachstellungen eines Stalkers können als "tätlicher Angriff" gewertet werden


Massive Nachstellungen eines so genannten "Stalkers" können auch dann als "tätlicher Angriff" zu werten sein, wenn es zwischen dem Stalker und seinem Opfer nur zu geringfügigen oder gar keinen körperlichen Berührungen kommt. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Im zugrunde liegenden Fall war eine Frau über fast zwei Jahre nahezu pausenlosen Belästigungen eines Stalkers ausgesetzt und daran schwer psychisch erkrankte. Die Frau war gegen ihren Willen nahezu täglich unzähligen Telefonanrufen, SMS, Postkarten, Paketsendungen etc. ausgesetzt. Der Stalker alarmierte unter ihrem Namen wiederholt u. a. die Polizei, die Feuerwehr und Rettungsdienste, beauftragte ein Bestattungsunternehmen sowie diverse Pizza-Dienste und bestellte Versandhausartikel. Daneben lauerte er ihr vor der Wohnung und bei der Arbeit auf, verfolgte sie auf der Straße, bedrohte sie und ihre Kinder sowie Arbeitskollegen. Der Stalker wurde wegen der Übergriffe mehrfach bestraft und verbüßte schließlich eine mehrmonatige Freiheitsstrafe.
Sozialgericht lehnt Entschädigungsanspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz ab

Einen Entschädigungsanspruch für die Frau nach dem Opferentschädigungsgesetz lehnten das zuständige Versorgungsamt und das Sozialgericht in erster Instanz ab, weil das Gesetz einen "tätlichen Angriff" verlange, der Stalker die Frau aber praktisch nicht berührt habe.
LSG sieht in Verhalten des Stalkers "tätlichen Angriff" und spricht Anspruch auf Beschädigtenrente zu

Auf die Berufung des Opfers gab das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen der Frau Recht und stimmte einem Anspruch auf eine Beschädigtenrente zu. Auch "gewaltlose" Nachstellungen eines Stalkers können in ihrer Gesamtheit als "tätlicher Angriff" zu werten sein, wenn sie sich bewusst auch gegen die Gesundheit des Opfers richten und es z. B. zum Ausweichen oder zur Flucht veranlassen.

der Leitsatz

"Gewaltlose" Nachstellungen eines sog. "Stalkers" sind in ihrer Gesamtheit jedenfalls dann als "tätlicher Angriff" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG zu werten, wenn sie den Tatbestand der Nachstellung im Sinne von § 238 Abs. 1 StGB verwirklichen würden, sich zumindest mit bedingtem Vorsatz auch gegen die gesundheitliche Integrität des Opfers richten und auch mit Zwangswirkungen (Flucht- oder Ausweichverhalten) durch physische Präsenz des Nachstellers (Auflauern, Verfolgen, Festhalten des Opfers) verbunden sind.

Dem Entschädigungsanspruch steht nicht entgegen, dass die Handlungen vor dem 31. März 2007 begangen wurden und daher wegen des absoluten Rückwirkungsverbotes nach Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB nicht als strafbare Nachstellungen im Sinne von § 238 StGB bestraft werden könnten. Bei der opferentschädigungsrechtlichen Beurteilung sind vielmehr auch die zwischenzeitlichen Rechtsentwicklungen zu berücksichtigen.

Ob Nachstellungshandlungen, bei denen der Nachsteller ausschließlich postalisch, durch elektronische Medien oder telefonisch Kontakt mit dem Opfer aufnimmt und eine Konfrontation des Opfers mit seiner physischen Präsenz unterlässt, als "tätlicher Angriff" betrachtet werden können, bleibt offen.

Diese Meldung erschien bei uns am 07.05.2010.

* Referenz:
o Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.03.2010
[Aktenzeichen: L 12 VG 2/06]
* Anmerkung:

"Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen" ist die offizielle Bezeichnung des Gerichts, welches auch gern als "Landessozialgericht Niedersachsen" bezeichnet wird.
* Vorinstanz:
o Sozialgericht Bremen, Urteil
[Aktenzeichen: S 3 VG 37/05]




Namensänderung für Stalking-Opfer ist sofort vollziehbar

Bedrängt, verfolgt und belästigt ein Vater nach der Ehescheidung seine Frau und die bei ihr lebenden gemeinsamen Kinder über Jahre hinweg mit Psychoterror (so genanntes „Stalking“) und ist er deswegen schon mehrfach verurteilt worden, so darf die Behörde ausnahmsweise den Sofortvollzug der von den Kindern beantragten Änderung ihres Familiennamens anordnen. Damit dürfen sie sofort den Nachnamen ihrer Mutter statt den des Vaters führen. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.

Das Gericht lehnte den Antrag des Vaters ab, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs wiederherzustellen, den er gegen die von der Stadt Freiburg für sofort vollziehbar erklärte Änderung des Familiennamens seiner Kinder erhoben hat.

Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, regelmäßig könne eine Namensänderung nicht für sofort vollziehbar erklärt werden. Hier liege aber ein besonderer Ausnahmefall vor. Es sei den Kindern nicht zuzumuten, auf den Vollzug der Namensänderung bis zu deren Rechtskraft warten zu müssen. Die Namensänderung sei nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit im Interesse des Kindeswohls erforderlich. Die beiden 13 bzw. 15 Jahre alten Kinder hätten jahrelang unter dem Psychoterror ihres Vaters gelitten. Schon das Amtsgericht habe festgestellt, dass der Vater die Mutter und die Kinder verfolge, belästige und bedränge. Die Tochter sei zeitweise durch Schulwechsel in ein auswärtiges Internat „geflohen“, um den Nachstellungen ihres Vaters zu entgehen. Das Landgericht Freiburg habe den Vater verurteilt, sich der Wohnung der Mutter und der Kinder nicht mehr als 200 m zu nähern. Wegen eines Verstoßes dagegen habe er eine Geldbuße von 400.- Euro zahlen müssen. Die Schule des Sohnes habe dem Vater Hausverbot erteilt, weil er dem Sohn auf dem Schulgelände nachgestellt habe. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz laufe noch. Angesichts der starken psychischen Belastung der Kinder durch diese Vorfälle erfordere das Kindeswohl eine Namensänderung, da sie den verständlichen Wunsch hätten, nicht durch das Führen des Familiennamens des Vaters ständig an ihn und seine Taten erinnert zu werden, sondern auch durch eine Namensänderung Abstand von ihm zu gewinnen.

Diese Meldung erschien bei uns am 24.01.2008.

* Referenz:
o Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 09.01.2008
[Aktenzeichen: 4 K 2244/07]