„Hartz-IV-Spasti“ ist strafbar, sagt der Richter
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Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer
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Lüdenscheid - Oberamtsanwalt Lämmerhirt spricht von „erheblichem Terror“, einer „Flut von Nachrichten“ und sieht „die Grenze zur Nachstellung fast erreicht“. Für das, was der 27-jährige Koch sich geleistet hat, ist er mit 3600 Euro Geldstrafe noch einigermaßen gut bedient.Das Urteil durch Strafrichter Thomas Kabus ergeht wegen Beleidigung in sieben und Bedrohung in drei Fällen.
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