Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !
Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.
Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.
Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.
Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.
Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.
Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.
Es gibt somit im Internet ein Recht auf Vergessen. Nun ist dieses Recht Realität. Es hat hier vor dem EuGH die grundlegende Tugend der Rechtsprechung gesiegt, die Verhältnismässigkeit. Eine verhältnismässige Überlegung ist es zum Beispiel, dass ein Mensch nicht zeitlebens für einen Fehltritt büssen muss.
So ist es z.B. auch im Insolvenzverfahren, wo man nach 7 Jahren schuldenfrei einen Neuanfang starten kann oder auch im Strafverfahren, wo man einen rechtlich verbrieften Anspruch auf die Resozialisierung hat.
Ebenso wenig sollen die digitalen Spuren ewig an uns haften.
Dieses Urteil ist erst der Anfang. Schon jetzt liegen Google Tausende von Löschungsanträgen vor; es bleibt jetzt abzuwarten, wie Google damit umgeht, welche technischen Seiten z.B. einge -baut werden, damit ein Opfer seine Löschungsanträge schnell und unkompliziert stellen kann.
Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014
Pressemitteilung des EuGH
(Urteil im Volltext)
Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer
PS: Sie wollen Eintragungen löschen lassen ?
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Gegen eine Kostenpauschale von 75 EURO recherchieren wir für sie im Internet, ob und welche negativen Eintragungen über ihre Person / Firma bestehen.
Das weitere Vorgehen wird dann individuell besprochen bzw. festgelegt.
Anfragen an: Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de
Landesverband NRW Stalking - Opferhilfe e.V. -Antistalkingliga- 45739 Oer - Erkenschwick Postfach 44225 Dortmund Selbsthilfeorganisation für von Stalking ausgelöste Existenzängste und psychosomatische und psychoneurotische Störungen Anfragen richten Sie bitte per Mail an: Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de Telefon: Telefon | +49 0209 - 88339422
Seiten
Information - Beratung und Hilfe durch Betroffene und Experten
Information - Beratung und Hilfe durch Betroffene und Experten wie Psychologen und auf Stalker-Recht spezialisierte Rechtsanwälte - Kontakt bevorzugt per E-Mail unter antistalkingliga@gmx.net für Mitglieder und redaktion-sachbearbeitung@gmx.de für sonstige Anfragen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen