Presseschau:
Nach dem Ende einer Beziehung müssen Intimfotos des früheren Partners von Datenträgern gelöscht werden.
Das entschied das OLG Konstanz nach der Klage einer Frau aus dem Lahn-Dill Kreis gegen ihren Ex-Liebhaber, der Fotograf war. (Az.: 3 U 1288/13). Die Frau wollte durch die Klage verhindern, dass ihr Ex die vielen Fotos, die er von ihr gemacht hatte, öffentlich publizierte. Grundsätzlich darf ein Partner Bilder oder Filme des anderen, die während der Beziehung entstanden, aufbewahren, - nur erotisch und intim dürfen sie nicht sein. So urteilte das Gericht über den Sachverhalt.
Die Richter argumentierten, die Frau habe zwar ja dazu gesagt, dass die Fotos gemacht und genutzt werden. Bei Intimfotos geltedas aber nur für die Dauer einer bestehenden Beziehung. Daher könne die Klägerin ihr Einverständnis rückgängig machen und die Bilder auch herausverlangen.
Reinhard Göddemeyer
Links: http://www.itespresso.de/2014/05/23/urteil-ex-partner-muss-erotische-fotos-und-videos-loeschen/
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