Nach einem Urteil des OLG Dresden haften Betreiber sozialer Netzwerke für ehrenrührige oder geschäftsschädigende Beiträge anonymer Nutzer, sofern sie von diesen konkreten Rechtsverstößen Kenntnis haben.
Betreiber von Mikroblogs wie Twitter müssen unter Umständen für ehrenrührige oder geschäftsschädigende Beiträge anonymer Nutzer haften. Das ergibt sich aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. Danach müssen Provider Äußerungen von der Seite nehmen, wenn das Persönlichkeitsrecht gegenüber Meinungs- und Medienfreiheit überwiegt. Zuvor müssen Betroffene sie aber konkret auf Rechtsverstöße hinweisen. (Az. 4 U 1296/14)
Hintergrund war ein Fall, in dem ein anonymer Nutzer ein Unternehmen in einem sozialen Netzwerk mehrfach scharf kritisiert hatte. Das OLG habe dieRechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Informationsportalen auf diese Konstellation angewendet, sagte Gerichtssprecherin Gesine Tews. Ähnliche obergerichtliche Entscheidungen gebe es bisher nicht. Das Gericht ließ die Revision zu.
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