Stalking ist strafbar – allerdings erst dann, wenn es das Leben der
Opfer schon schwerwiegend beeinträchtigt hat. Über eine Verschärfung des
Tatbestandes wird seit Jahren diskutiert, nun hat Bayern einen
Gesetzentwurf vorgelegt. Der Vorschlag ist umstritten – und die Probleme
liegen vor allem in der Praxis.
Als Rezeptionistin gehört Freundlichkeit zum Beruf. Frau S. war also
freundlich, wie üblich, zu den Kunden, den Lieferanten und zu dem
Paketboten. Der hielt das für Liebe. Er schrieb Frau S. Briefe und
schickte ihr Geschenke. Er bekam eine klare Absage und wurde von seiner
Firma versetzt. Trotzdem erschien er immer wieder am Arbeitsplatz von
S., wartete im Hof, rief an der Rezeption an. Der Mann wurde zum
Stalker. Vier Jahre später sitzt er in Haft, verurteilt zu einem Jahr
und acht Monaten, die Revision steht noch aus, aber sie dürfte wenig
Aussicht auf Erfolg haben. Den Fall schildert die Rechtsanwältin Theda
Giencke. Sie vertritt regelmäßig Stalking-Opfer und kennt viele solcher
Fälle – Fälle, die vielleicht harmlos anfangen, aber ein ernstes Ende
nehmen.
Stalking, ins deutsche als "Nachstellung" übersetzt, ist erst seit
2007 strafbar. Der Tatbestand – § 238 Strafgesetzbuch – war schon bei
seiner Einführung heftig umstritten, vor allem wegen seiner
Unbestimmtheit. Denn anders als ein Diebstahl oder ein Totschlag umfasst
Stalking zahlreiche Handlungen, die für sich genommen jeweils nicht
strafbar sind, es aber in ihrer Summe werden: vor der Tür warten, Blumen
bestellen, Nachrichten schicken. Das können Liebesbriefe sein, aber
auch Beleidigungen und Drohungen. Manchmal geht es um hundert Anrufe pro
Tag, manchmal tauchen Stalker noch nach Jahren immer wieder auf. Für
die Opfer wird das irgendwann zur Qual. Wie für S., die inzwischen wegen
einer Depression in Behandlung ist, unter Suizidgedanken und
Schlafstörungen leidet und fürchtet, ihre Arbeitsstelle zu verlieren,
weil sie sich nicht mehr traut, das Telefon abzunehmen.
Ihr Reinhard Göddemeyer
Quelle/Volltext ilto
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