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Freitag, 30. Mai 2008

Ab wann brauche ich einen Rechtsanwalt ?

Für diese Frage gilt die folgende Faustformel:

Gefahrenabwägung: Je schwerer, umfangreicher oder auch dreister der Angriff auf Sie ist, desto eher sollen Sie einen Rechtsanwalt einschalten.

Denn dann müssen Sie mit erheblichen weitergehenden Angriffen und erheblicher Gegenwehr rechnen.

Wenn solch ein Fall vorliegt dann sollten Sie das im Frühstadium tun und nicht erst wochenlang mit dem Gegner telefonieren oder gar hin und herschreiben oder sich von ihm hinhalten lassen.

Seien Sie konsequent. Ziehen Sie die Bremse, lassen Sie den eigenen fachlich versierten Rechtsanwalt die weiteren Schritte einleiten.

Es gibt Fälle, in denen meldet sich dann für den Gegner ebenfalls ein Rechtsanwalt.
Direkten Kontakt mit den Gegenanwälten sollten Sie unbedingt vermeiden, stellen sie immer "Waffengleichheit" her, lassen sie Ihren eigenen Anwalt die Sache klären.

Ihr Anwalt kann Ihnen z.B. auch bei der Beweissicherung helfen, er kann auch von betreffenden Webseiten mit beleidigenden Äusserungen Ausdrucke anfertigen oder aber auch den Sachverhalt anwaltlich versichern.

Anwaltliche Aussagen wiegen vor Gericht deutlich schwerer als die von Nicht - Anwälten, weil die Rechtsanwälte eine sogenannte anwaltliche Versicherung abgeben können, die einer eidesstattlichen Versicherung gleichkommt.

Qualifizierte Anwälte benennen wir Ihnen gerne aus unserer Datenbank.

Ihre Redaktion

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