GERICHT
Nach Stalking: Ehepaar zeigt Justiz an
400 obszöne Postkarten bekam ein Salzburger Ehepaar. Doch die angeblichen Verfasser kamen vor Gericht ungeschoren davon. Die Eheleute sehen sich jetzt nicht nur als Stalking-, sondern auch als Justizopfer und erstatteten Anzeige.
Die Opfer klagten ein anderes Ehepaar.
Im Zweifel für Angeklagte entschieden
Jahrelang landeten die Postkarten mit den pornografischen Sprüchen im Postkasten des Ehepaares, insgesamt rund 400 Karten. Dazu gab es nicht bestellte Waren aus einem Erotikkatalog und anonyme Drohanrufe.
Die Opfer glauben die Täter zu kennen, ein anderes Ehepaar, und klagten die. Doch vor Gericht wurden die vermeintlichen Täter freigesprochen. Sie hätten nur freundschaftliche Postkarten verschickt, nicht aber diese obszönen, beteuerten sie.
Die Richter entschieden im Zweifel für die Angeklagten, und das durch mehrere Instanzen.
Anzeigen führten zu nichts
Die Postsendungen haben nun aufgehört. Doch das Ehepaar sieht sich dennoch als Justizopfer und zeigte die zuständigen Richter und die Staatsanwaltschaft an. Doch auch diese Anzeigen führten zu nichts.
35.000 Euro hat das Ehepaar dieser Rechtsstreit schon gekostet, sechsmal hat es versucht, den Pornopostkartenfall neu aufrollen zu lassen - doch vergeblich. Sogar zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ging das Paar, aber auch dort winkte man ab.
Landesverband NRW Stalking - Opferhilfe e.V. -Antistalkingliga- 45739 Oer - Erkenschwick Postfach 44225 Dortmund Selbsthilfeorganisation für von Stalking ausgelöste Existenzängste und psychosomatische und psychoneurotische Störungen Anfragen richten Sie bitte per Mail an: Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de Telefon: Telefon | +49 0209 - 88339422
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