Stalking-Fall: Nebenkläger legt Berufung ein
GOSLAR. Das Amtsgericht Goslar und die Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigten in dieser Woche, dass ein Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes beim Landkreis Goslar als Nebenkläger gegen das Urteil in einem Stalking-Prozess Berufung eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft habe auf ein Rechtsmittel verzichtet.
Wie berichtet hatte Anfang August das Schöffengericht eine geständige 39-Jährige freigesprochen, die den Mann in der Zeit von 2005 bis 2009 gestalkt hatte. Der Angeklagten waren in diesem Zusammenhang Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nachstellung, Diebstahl und Sachbeschädigung vorgeworfen worden.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte ausgeführt, dass die Frau seit ihrem 16. Lebensjahr an einer krankhaften seelischen Störung leide. Eine Schuldunfähigkeit konnte der Gutachter nicht ausschließen. Die Anklagevertretung hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung beantragt. Vom geschädigten Nebenkläger war eine „Strafe und Maßregel“ gefordert worden.
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