Reinhard Göddemeyer
Unsere Stalker geben nicht auf.
Die letzten der gegen unsere Stalker erstrittenen Urteile haben diese ganz offensichtlich zu neuen Aktivitäten erweckt. Einige von Ihnen haben offensichtlich keinen anderen Lebenszweck mehr.
Die letzten massiven Internetverleumdungen über unsere Liga und gegen Reinhard Göddemeyer stammten bekanntlich vom Dezember 2012.
Am 22.2.13 sind einige weitere Urkundenfälschungen und Internetseiten im Internet aufgetaucht, in denen die Gründer unserer Liga, Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Ute Scheel und weitere Personen verleumdet werden. Mit gefakten Blogs, die mit ebenfalls gefälschten Mails ins Netz gesetzt wurden, haben die Täter einmal mehr Gas gegeben.
Danach sollen Reinhard Göddemeyer und Wolfgang Firchau jetzt auch zusätzlich im Internet als Viagra - Importeure auftreten und diese Potenzmittel in grossem Stile aus Indien importieren und vertreiben.
Damit haben sich unsere Stalker wieder einmal etwas Neues einfallen lassen und es wird auch in diesen Fällen wieder eine Weile dauern, bis diese Seiten bei Google gelöscht werden.
Gelöscht wurden inzwischen auch die 4 Blogs, die bisher unbekannte Täter am 11.12.2012 ins Netz gestellt hatten, darunter auch die strafrechtlich relevante Seite mit der Holocoustluege.
Wir erinnern uns:
In der Vergangenheit (seit 2006) wurde Herr Reinhard Göddemeyer als Gründer der Antistalkingliga bereits beschuldigt der Boß der Firma Moskau Inkasso in Sachsen zu sein, ebenso wurden ihm diverse Millionen - Schiebereien mit Immobilien angedichtet und selbstverständlich vergaßen die Stalker es auch nicht, ihn im Internet als Pädophilen zu beschuldigen.
Die letzten der gegen unsere Stalker erstrittenen Urteile haben diese ganz offensichtlich zu neuen Aktivitäten erweckt. Einige von Ihnen haben offensichtlich keinen anderen Lebenszweck mehr.
Die letzten massiven Internetverleumdungen über unsere Liga und gegen Reinhard Göddemeyer stammten bekanntlich vom Dezember 2012.
Am 22.2.13 sind einige weitere Urkundenfälschungen und Internetseiten im Internet aufgetaucht, in denen die Gründer unserer Liga, Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Ute Scheel und weitere Personen verleumdet werden. Mit gefakten Blogs, die mit ebenfalls gefälschten Mails ins Netz gesetzt wurden, haben die Täter einmal mehr Gas gegeben.
Danach sollen Reinhard Göddemeyer und Wolfgang Firchau jetzt auch zusätzlich im Internet als Viagra - Importeure auftreten und diese Potenzmittel in grossem Stile aus Indien importieren und vertreiben.
Damit haben sich unsere Stalker wieder einmal etwas Neues einfallen lassen und es wird auch in diesen Fällen wieder eine Weile dauern, bis diese Seiten bei Google gelöscht werden.
Gelöscht wurden inzwischen auch die 4 Blogs, die bisher unbekannte Täter am 11.12.2012 ins Netz gestellt hatten, darunter auch die strafrechtlich relevante Seite mit der Holocoustluege.
Wir erinnern uns:
In der Vergangenheit (seit 2006) wurde Herr Reinhard Göddemeyer als Gründer der Antistalkingliga bereits beschuldigt der Boß der Firma Moskau Inkasso in Sachsen zu sein, ebenso wurden ihm diverse Millionen - Schiebereien mit Immobilien angedichtet und selbstverständlich vergaßen die Stalker es auch nicht, ihn im Internet als Pädophilen zu beschuldigen.
Auch wurden ihm diverse Straftaten angedichtet, nach den vorhandenen Internetveröffentlichungen hat er zusammengerechnet 28 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht.
Was ist noch alles zu erwarten ?
Wird Reinhard Göddemeyer etwa auch der neue Papst oder demnächst der Obama - Attentäter ?
Wird er etwa auch verantwortlich gemacht für die weltweite Klimakatastrophe oder für die Bürgerkriege in Afrika ?
Uns kann nichts mehr erschüttern. Wir sind wie immer gespannt, was sich die Stalker noch alles einfallen lassen werden.
Das Internet ist riesig gross und umfangreich, selbst Milliardenkonzerne wie Ebay und Google haben Schwierigkeiten mit der Kontrolle illegaler Inhalte. Für Hinweise zu neuen Verleumdungen im Internet sind wir daher immer dankbar.
Wer Angaben zu den Urhebern machen kann möge das bitte machen und die Informationen unter redaktion-sachbearbeitung@gmx.de an die Antistalkingliga weitergeben.
Was ist noch alles zu erwarten ?
Wird Reinhard Göddemeyer etwa auch der neue Papst oder demnächst der Obama - Attentäter ?
Wird er etwa auch verantwortlich gemacht für die weltweite Klimakatastrophe oder für die Bürgerkriege in Afrika ?
Uns kann nichts mehr erschüttern. Wir sind wie immer gespannt, was sich die Stalker noch alles einfallen lassen werden.
Das Internet ist riesig gross und umfangreich, selbst Milliardenkonzerne wie Ebay und Google haben Schwierigkeiten mit der Kontrolle illegaler Inhalte. Für Hinweise zu neuen Verleumdungen im Internet sind wir daher immer dankbar.
Wer Angaben zu den Urhebern machen kann möge das bitte machen und die Informationen unter redaktion-sachbearbeitung@gmx.de an die Antistalkingliga weitergeben.
Ihr Reinhard Göddemeyer
Presseschau: Für Sie gelesen - merkur online
Wenn Stalker vor Gericht landen
Die Polizei spricht bei Stalkern („to stalk“ = anpirschen, sich heranschleichen) von Personen, „die einen anderen Menschen verfolgen, belästigen und terrorisieren“. 2007 wurde der Tatbestand „Nachstellung“ ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Wir haben interessante Urteile gesammelt.Stalking ist keine Bagatelle. Wenn Menschen sich anderen an die Fersen heften, diese mit Telefonaten belästigen und verfolgen, dann kann das zu einem echten Problem werden. Dabei kann sich das Handeln der Schleicher auf einen fremden Menschen, einen Bekannten oder einen ehemaligen Partner beziehen. Im Extremfall kann ein Stalker sogar in den Knast wandern – zumindest zur Deeskalation. Seitdem die besonders penetrante Art der Verfolgung strafbar ist, gibt es auch Urteile zu dem Thema: Eine Auswahl der interessantesten Entscheidungen:Am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer haben die vertragliche Nebenpflicht, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch einer Kollegin zu respektieren, „nichtdienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen“. Verstößt ein Verwaltungsangestellter immer wieder dagegen, so muss er die fristlose Kündigung hinnehmen. Im konkreten Fall versuchte der Angestellte penetrant, Kolleginnen dazu zu bringen, auch privat mit ihm zu verkehren. Der Mann bekam eine Rüge seines Dienstherrn – ließ aber nicht locker. Als sich zum wiederholten Male eine Angestellte beim Arbeitgeber beschwerte, war das Fass übergelaufen, und der Aufdringliche wurde gefeuert. Der Mann war auch vor Gericht beharrlich und kämpfte gegen seine Entlassung bis zum Bundesarbeitsgericht – jedoch vergeblich. Die „unerträgliche Art und Weise“ seiner Belästigungen seien als Stalking zu bewerten, so das Gericht. Die außerordentliche Kündigung sei rechtens gewesen (BAG, 2 AZR 258/11).In der Nachbarschaft
Eine Frau bemerkte zweimal, dass sie von einem Mann mit dem Fernglas aus 500 Metern beobachtet wurde. Er stand dabei jeweils auf der anderen Seite eines Flusses. Sie machte den Mann ausfindig und zeigte ihn an. Vergeblich. Denn das Oberlandesgericht Koblenz sah in der zweimaligen Beobachtung noch kein Stalking. Er habe der Frau nicht „wiederholt nachgestellt im Sinne des Gewaltschutzgesetzes“. Denn darunter fallen nur „hartnäckige Belästigungen einer Person, wie etwa durch deren wiederholte Überwachung, die ständige demonstrative Anwesenheit des Täters in der Nähe des Opfers, dessen Verfolgung oder Kontaktversuche zum Opfer“ (OLG Koblenz, 13 WF 1002/09).Opferentschädigung
Stalking-Opfer können regelmäßig keine Ansprüche auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) im Fall einer Frau entschieden, die ihre Beziehung zu einem Mann abgebrochen hatte. Der akzeptierte das nicht und stellte ihr nach. Es kam insbesondere zu zahlreichen Verfolgungen und verbalen Drohungen. Der Mann wurde wegen seines Verhaltens zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die jahrelangen Verfolgungen führten bei der Frau zu posttraumatischen Belastungsstörungen mit einem Grad der Behinderung von 50. Ihr Antrag auf staatliche Opferentschädigung wurde dennoch abgelehnt. Nach Auffassung des BSG ist Stalking zwar mittlerweile ein besonderer Straftatbestand, dennoch aber nicht „generell als tätlicher Angriff im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes zu werten“. Dafür sei grundsätzlich eine „in feindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper des anderen zielende gewaltsame Einwirkung“ nötig. Bei einer Drohung müsse die Anwendung von Gewalt „unmittelbar bevorstehen“. Eine „gewaltlose – psychische – Einwirkung“ auf das Opfer reiche für einen Anspruch nicht aus (BSG, B 9 VG 2/10 R).Haftstrafe möglich
Ein Mann belästigte seine ehemalige Lebensgefährtin, nachdem sie das Verhältnis zu ihm gelöst hatte, indem er ihr SMS-Nachrichten auf das Handy sendete, am Arbeitsplatz erschien und an der Wohnungstür klingelte. Gegen ihn wurde ein gerichtliches Kontaktverbot festgesetzt, weil die Frau an Angstzuständen und Depressionen litt. Der Mann hörte trotz des Verbots nicht auf und simste und telefonierte der verängstigten Frau weiterhin hinterher. Das Oberlandesgericht Karlsruhe beendet den Spuk – zumindest vorerst – und verurteilte den Stalker zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten (OLG Karlsruhe, 2 Ws 142/08). Quelle: merkur-online
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