Denn die Staatsanwaltschaft ist bereits im Ermittlungsverfahren davon ausgegangen, dass der Angeklagte an Schizophrenie und einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet und nur eingeschränkt schuldfähig ist. Derzeit ist der junge Mann vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
27-jähriger Kommilitone bestreitet alle Vorwürfe
Studentin aus Friedberg soll im Laufe einer zunächst harmlosen Freundschaft zum Stalking-Opfer geworden sein(ab). Das ständige Klopfen an ihrer Zimmertür habe sie am Meisten gestört. Und als auch einer ihrer Freunde in Mitleidenschaft gezogen worden sei, habe sie dann „große Angst“ bekommen. Eine Studentin aus Friedberg soll im Laufe einer zunächst harmlosen Freundschaft zum Stalking-Opfer geworden sein. Wegen Nachstellens, Bedrohung, Körperverletzung und Sachbeschädigung muss sich ein Kommilitone der jungen Frau vor dem Gießener Landgericht verantworten.Der 27-Jährige bestreitet alles. Weder habe er sie mit Nachrichten, E-Mails, Anrufen und Besuchen verfolgt, noch Steine in ihr Zimmer geworfen, die Tür zu ihrer Wohngemeinschaft aufgebrochen, einen ihrer Freunde verprügelt oder üble Gerüchte über die junge Frau in die Welt gesetzt. Er bestätigt lediglich, eine Weile mit ihr befreundet und „interessiert“ gewesen zu sein, „wie man sich eben für viele und vieles mal interessiert“.Für alles andere, was im Laufe des vergangenen Jahres passiert sein soll, gelte: „Diese Frau fantasiert.“ Gleich zu Beginn des Prozesses fordert er die Neunte Strafkammer auf, die Studentin vor ihrer Zeugenaussage zu vereidigen, und kündigt an, sie selbst „sehr penibel zu befragen“. Den Vorsitzenden Dr. Klaus Bergmann und seine Kollegen am Richtertisch unterbricht er in einem fort. Im Stakkato prasseln seine Antworten auf die Fragenden ein, zwischendurch bemängelt er, dass Akteninhalte vorsätzlich entfernt worden seien. Überhaupt habe er nur eine „schlechte, unvollständige Kopie“ der Strafakte.Die Studentin sagt, es gehe ihr heute wieder gut. Bis zum Beginn des Jahres habe sie unter Schlafstörungen gelitten, sei überempfindlich und nervös gewesen. Aber offenbar belasten sie die Erinnerungen und die Aussage doch, einmal unterbricht Bergmann die Verhandlung, damit sie sich ein wenig erholen kann. An den kommenden Verhandlungstagen werden weitere Zeugen gehört, auch ein psychiatrischer Sachverständiger. Denn die Staatsanwaltschaft ist bereits im Ermittlungsverfahren davon ausgegangen, dass der Angeklagte an Schizophrenie und einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet und nur eingeschränkt schuldfähig ist. Derzeit ist der junge Mann vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Urteil wird am 18. Juni erwartet Quelle:/www.kreis-anzeiger.de
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