Presseschau- Der Stalker, der den neuen Partner seiner Ex-Lebensgefährtin erstach, ist psychisch krank. Gestern fiel das Urteil vor dem Landgericht Der 43-Jährige, der im vergangenen August den neuen Partner seiner ehemaligen Lebensgefährtin unter den Augen entsetzter Nachbarn in einer Lechhauser Wohnanlage erstochen und ihm die Kehle durchgeschnitten hat, ist gestern vom Schwurgericht in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Ein Gutachten hatte ergeben, dass der Mann seit Jahren an einer Art Schizophrenie litt, die offenbar nie richtig behandelt wurde. In seinem Wahn kam der Mann zum Schluss, dass er den neuen Partner, 37, töten müsse, um wieder mit der Frau zusammenzukommen. Das Gericht verhängte neben der Unterbringung eine Haftstrafe von dreizehneinhalb Jahren. Der Täter habe „absoluten Vernichtungswillen“ gezeigt. _______________________________________________________________________ Mit zitternden Händen hörte der 43-jährige Miro B. gestern Psychiater Dr. Richard Gruber zu, der dem Gericht eine Stunde lang die Gedankenwelt des Mannes darlegte. Was sich im Prozess angedeutet hatte, wurde im Gutachten klar: B. war seit 1996 psychisch abgedriftet, spätestens seit 2008 krank. Zuletzt zog er Parallelen zwischen sich und Jesus. Nach außen schaffte er aber halbwegs, den Schein zu wahren. „Das Tragische ist vielleicht, dass von außen nicht klar war, was wirklich im Inneren vorging“, so Vorsitzender Richter Christoph Wiesner. _______________________________________________________________________ Nachdem sich seine Frau mit den zwei Kindern wegen der psychischen Auffälligkeiten 2008 getrennt hatte, schien dem Täter die Beziehung zu seiner neuen Lebensgefährtin, 54, nach eigenen Worten „wie ein Rettungsanker“. Als die Frau die Beziehung abbrach, sah er das nicht ein. Zeitweise stand er mehrmals täglich vor der Haustür der Frau, belästigte sie mit Handyanrufen, ignorierte gerichtliche Kontaktverbote und Strafanzeigen. Die Frage, wie Stalking-Opfer besser geschützt werden können, beantwortete der Prozess nicht. Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte im Hinblick auf den Fall weitergehende Maßnahmen vorgeschlagen, wobei unklar ist, ob diese etwas gebracht hätten. Das Gericht streifte den Aspekt in der Urteilsbegründung kurz. Ein besserer Schutz sei Aufgabe des Gesetzgebers. Vor „allzu großer Euphorie“ warnte das Gericht aber – das habe die Problematik dieses Falles gezeigt. Was die Tat betrifft, gab es kaum Unklarheiten. B. hatte ein Geständnis abgelegt. Staatsanwalt Hans-Peter Dischinger forderte 14 Jahre Haft und eine Unterbringung in der Psychiatrie wegen Mordes. B. habe heimtückisch gehandelt, als er sein Opfer überraschend niederstach. Verteidigerin Mandana Mauss plädierte auf Totschlag und hielt acht Jahre und eine Unterbringung für angemessen. Das Opfer habe um die Problematik mit B. gewusst. _______________________________________________________________________ Milderung wegen verminderter Schuldfähigkeit Für die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag ist unter anderem bedeutsam, wie überraschend die Tat für das Opfer war. Das Gericht erkannte auf Mord. Dafür gibt es eigentlich lebenslang. Bei verminderter Schuldfähigkeit kann die Strafe aber gemildert werden. B. bleibt nun – zeitlich unbefristet – in der Psychiatrie, bis die Ärzte keine Gefahr mehr in ihm sehen. Nur dann führt ein Weg aus der Unterbringung. Sollte es schon vor Ablauf der gestern ebenfalls verhängten dreizehneinhalb Jahre Haft eine positive Prognose geben, wird die in der Psychiatrie verbrachte Zeit auf die Haftstrafe angerechnet.Quelle: Augsburger Zeitung
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Donnerstag, 17. Mai 2012
Urteil: Messer-Mörder muss in die Psychiatrie
Presseschau:Für Sie gelesen - Messer-Mörder muss in die Psychiatrie. Und noch einer muss in die Psychatrie. Angesichts des Urteils stellt sich uns die Frage, warum vorher niemand bemerkt hat, daß dieser Mann psychisch krank ist.Die jetzt diagnostizierte Schizophrenie bestand offensichtlich seit Jahren und wurde nicht erkannt und nicht behandelt. "Der Täter habe „absoluten Vernichtungswillen“ gezeigt."
Diesen Satz und dieses Urteil sollten sich all diejenigen merken, die jetzt noch mit Stalking - Attacken ihre Gegner belästigen. Wie heisst es so schön: "Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht" Jetzt können die betreffenden Personen vielleicht noch zuürück........Oder soll die Situation wie in diesem Fall erst eskalieren ? Auch in diesem Fall ging der eigentlichen schweren Tat eine jahrelange Stalker-Tätigkeit voraus, der Täter ignorierte Gerichtsurteile und Strafanzeigen. Insofern setzte er sich über alles hinweg, bevor er letztlich ausrastete und zustach.Reinhard Göddemeyer
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