Unter dem Aktenzeichen 63 C 41/13 erließ das Amtsgericht Guestrow heute einen weiteren Beschluss gegen Herrn Knut-Willi Schlanert, mit dem es ihm bei Androhung von bis zu 250 000 Euro untersagt wird, den Namen des Herrn Reinhard Göddemeyer im Internet zu veröffentlichen.
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