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Montag, 28. Januar 2013

Haftung des Admin C - Zur Löschung von Internetdomains

Stalking im Internet in Form von Verleumdungen und Beleidigungen ist oft nur unter schwierigsten Bedingungen abzuwehren. Nicht selten kommt es dabei vor, daß der eigentliche Urheber nicht zu ermitteln ist.

Wer kann noch haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden ?

Vielleicht der Admin C ?

Existiert eine Haftung des Admin C für fremde Rechtsverstösse ? 

Lesen Sie dazu das  Urteil des Amtsgerichtes Bonn - des Landgerichtes Bonn

LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04 


http://openjur.de/u/107110.html

Eine Besprechung dieses Urteils finden Sie hier und eine Zusammenfassung von Rechtsanwalt Horst Klesen hier

Ihr Reinhard Göddemeyer


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