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Freitag, 16. März 2012

Landgericht Bochum: Stalker verfolgt Frau über zehn Jahre

Stalker verfolgt Frau über zehn Jahre

Bochum/Herne. Das Landgericht Bochum verurteilte am Montag einen Stalker aus Herne (46) zu einer Haftstrafe und weist ihn in die geschlossene psychiatrische Klinik ein.

Er war der jahrelange Alptraum einer Hernerin. Doch das ist jetzt vorbei. Montag verurteilte das Bochumer Landgericht den notorischen Stalker zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Außerdem ordneten die Richter die Einweisung des Angeklagten in eine geschlossene psychiatrische Klinik an.

Nach zehn Jahren der ständigen Verfolgung durch den 46-jährigen Herner ist die Frau mit den Nerven fast völlig am Ende. Sie leidet unter Schlafstörungen, Panikattacken, Depressionen, Tinnitus und Unruhezuständen. Zuletzt ging sie fast nur noch in Begleitung nach draußen. In stetig steigender Frequenz schrieb ihr der Stalker Briefe, mit teils wirrem, teils bedrohlichem Inhalt. „Einer Frau, die seit zehn Jahren versucht, Sie loszuwerden, schreiben Sie, Sie möchten bei ihr einziehen“, führte der Richter dem Mann die absurde Situation vor Augen.

Doch mit solchen abstrusen Wünschen ließ es der Herner nicht bewenden. Er lauerte der Frau auf, verfolgte sie, schrieb sogar Briefe an ihren Arbeitgeber. Und als das Stalking-Opfer es endlich schaffte, ein Kontaktverbot vor Gericht durchzusetzen, wurde es nicht besser, sondern eigentlich nur noch schlimmer.

Dabei war sie nicht die erste Frau, die der Mann mit seinem Liebeswahn fast in den Abgrund stürzte. Vor zwölf Jahren galt sein krankhaftes Liebeswerben einer anderen, die jetzt im Verfahren ebenfalls als Zeugin gehört worden war. Selbst nach diesen zwölf Jahren sei das für sie noch nicht erledigt, schilderte der Vorsitzende Richter.

Grund für diesen Wahn ist eine psychische Erkrankung, wie ein Gutachter im Verfahren festgestellt hat. Der Angeklagte leide an einer so genannten indifferenten Schizophrenie. Eine Chance auf eine schnelle Heilung, so der Sachverständige, gebe es nicht. Außerdem seien weitere und sogar noch schlimmere Straftaten zu befürchten. Der 46-Jährige muss deshalb so lange in der Psychiatrie bleiben, bis er als geheilt gilt. Selbst wenn das die Dauer der Haftstrafe übersteigt.

Quelle / Volltext www.derwesten.de

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