Heute nun hat das auch Amtsgericht Regensburg eine Einstweilige Verfügung gegen U+C erlassen. Der Name eines weiteren Betroffenen darf nicht veröffentlicht werden. Das verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht, so das Gericht.Ausserdem hat die Bayerische Landesaufsicht für Datenschutz die Veröffentlichung vorläufig untersagt. Quelle / Volltext Regensburg Digital
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Montag, 3. September 2012
Zweites Gericht urteilt gegen Porno-Pranger
Nachdem bereits das LG Essen der Abmahn-Kanzlei U & C die Veröffentlichung von Namen untersagt hatte ist jetzt auch am AG Regensburg eine Verfügung erlassen worden.
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