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Dienstag, 29. April 2008

Umzug

Umzug - Der Wohnortwechsel

Ein Stalker in unmittelbarer Nähe seines Opfers hat es natürlich leichter als ein Stalker, der vielleicht Hunderte Kilometer zurücklegen muss, um die Wohnung seines opfers zu erreichen.

Umzug in eine andere Stadt

Bei sehr hartnäckigen Stalkingfällen kann es daher auch notwendig sein, in eine andere Stadt zu ziehen und so dem Stalker zu entkommen.

Grundsätzlich ist es nicht richtig, dass das Opfer vor dem Täter fliehen muss, doch solange die strafrechtlichen Mittel nicht ausreichen, das Stalkingverhalten zu stoppen, kann ein Umzug eine Möglichkeit sein, dem Opfer wieder zu einem "normalen" Leben zu verhelfen. Aber wenn die Strafverfolgungsbehörden das Verfahren nach § 374 STPO eingestellt haben oder wenn der Täter zur hartnäckigen Sorte gehört gilt vielleicht der alte Spruch:

Der Klügere gibt nach !

Was dabei zu beachten ist, damit der Stalker Sie nicht wieder findet:

Der Umzug

Achten Sie darauf, dass der Umzug von niemandem beobachtet werden kann. Ziehen Sie nachts um oder zu einer Zeit, wo Sie sicher wissen, dass Ihr Stalker anderweitig beschäftigt ist.

Erzählen Sie den Nachbarn, dass Sie nach Hamburg, München oder Berlin (eine möglichst große Stadt am anderen Ende Deutschlands) ziehen und denken sich eine Geschichte dafür aus, warum Sie dort hinziehen (gutes Jobangebot, Verwandte in der Nähe usw.)

Erzählen Sie niemandem, wohin Sie ziehen. Sagen Sie ihren besten Freunden, dass Sie sich später bei Ihnen melden werden, wenn Sie alles geregelt haben und Ruhe eingekehrt ist.

Machen Sie am besten einen Umweg über ein Frauenhaus. Wenn Sie beispielsweise nach Berlin ziehen wollen, so gehen Sie in ein Frauenhaus in einer Nachbarstadt.

Vom Frauenhaus aus suchen Sie sich eine neue Wohnung. Achten Sie bei der Wohnungssuche darauf, dass das Wohnhaus zwei Ein- bzw. Ausgänge hat und dass Sie von den Fenstern aus den Eingangsbereich des Hauses einsehen können. Nehmen Sie nach Möglichkeit keine Wohnung in Parterre, sondern mindestens im 1. Stockwerk oder höher.


Die Ummeldung

Die Ummeldung ist die heikelste Sache. Die meisten Stalker finden Ihr Opfer über die gesetzliche Anmeldung wieder. Soviel zum Datenschutz.

Generell soll man sich "unverzüglich" ummelden. Bei der Ummeldung beantragen Sie sofort eine Auskunftssperre für sich und alle bei Ihnen gemeldeten Personen. Je nach Einwohnermeldeamt muss nach einer bestimmten Frist (diese erfragen!) die Aktualität der Auskunftssperre bestätigt werden.

Für die Auskunftssperre benötigen Sie ggf. Beweise in Form von eidesstattlichen Versicherungen, Gerichtsbeschlüssen, Strafanzeigen usw. Lassen Sie sich unbedingt einen Durchschlag oder eine Kopie der Auskunftsperre geben, damit Sie diese Sperre schlimmstenfalls nachweisen können.

Unter Umständen kann es sehr(!!!) zu empfehlen sein mit Absprache und Einverständnis der Mitarbeiterinnen des Frauenhauses erst einmal dort gemeldet zu bleiben.

Bei der Auskunftssperre beachten Sie unbedingt folgendes: Jeder, der ein berechtigtes Interesse an Ihrer Adresse hat, wird diese trotz Auskunftssperre auch bekommen. Z.B. wenn Sie etwas auf Ratenzahlung kaufen und Ihre Rate nicht bezahlen, wenn Sie Ihre Bücher bei der Bücherei nicht rechtzeitig zurückgeben usw. Bitte achten Sie darauf, dass jeder, der mit Ihnen in (geschäftlichem) Kontakt steht, Sie auch schriftlich über Ihre Postanschrift erreichen kann (siehe auch die Bemerkungen unter der Rubrik Postanschrift). Die Auskunftssperre ist und soll natürlich keine Möglichkeit für Schuldner sein, unterzutauchen. Informieren Sie alle Kontakte über Ihre Postanschrift, damit Sie immer schriftlich zu erreichen sind.

Ein paar Wochen nach Erteilung der Auskunftsperre sollten Sie diese durch einen Freund oder Freundin überprüfen lassen. Leider sind mir drei Fälle bekannt, dass bei der Erteilung der Auskunftsperre oder bei der Bedienung der Software Fehler aufgetreten sind. Die Folgen sind für das Opfer natürlich fatal.

Hat man keine Auskunftsperre, so ist die Adresse sehr einfach von der Meldebehörde - meist gegen eine geringe Gebühr - zu bekommen.

Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Meldegesetze Ihres Bundeslandes.
Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Gerichtsverhandlungen

Sollten noch Gerichtsverhandlungen mit dem Stalker ausstehen, besteht die Gefahr, dass Ihre neue Adresse über das Gericht dem Stalker bekannt wird.

Falls sich der Umzug nicht bis nach den Gerichtsverhandlungen verschieben lässt, sollten Sie über Ihren Anwalt dem Gericht mitteilen lassen, dass sämtliche Korrespondenz über die Adresse des Anwalts geht. Die Adresse des Anwalts soll so zu Ihrer "ladbaren Adresse" werden.

Falls Sie keine ladbare Adresse haben und einfach so verschwinden, wird das Gericht über das Einwohnermeldeamt Ihre Adresse herausbekommen. Und: alle Informationen, die das Gericht hat, bekommen beide Anwälte bzw. Parteien (und damit auch Ihr Stalker).

Also halten Sie regelmäßigen telefonischen Kontakt zu Ihrem Anwalt und halten alle Fristen und Termine ein.


Die Postadresse

Bei Stalkingfällen macht es generell Sinn, Wohn- und Postadresse zu trennen. Legen Sie sich ein Postfach zu, über das sämtliche Korrespondenz mit Freunden, Verwandten und Geschäftspartnern geht.

Nicht die Korrespondenz mit dem Gericht oder dem Anwalt. Diese soll generell über die Anwaltsadresse gehen. Nur Ihr Anwalt soll die Postadresse kennen.

Die Postfachadresse liegt in der Regel im selben Stadtteil wie Ihre Wohnadresse. Daher ist es zu empfehlen, dass zwar Ihr Anwalt die Postadresse kennt, jedoch nicht das Gericht und damit die Gegenpartei.


Der Postnachsendeantrag

Den Postnachsendeantrag stellen Sie bei Ihrer Post. Dieser Postnachsendeantrag soll jede Post von Ihrer alten Adresse an die Postfachadresse weiterleiten. Den Antrag sollten Sie ca. zwei Wochen vor dem Umzug stellen.

Der Nachsendeservice kostet z.Z. 14,80 EUR für sechs Monate. Wichtig ist, dass dieser Postnachsendeantrag für alle im Haushalt lebenden Personen gilt und dass der folgende Passus gestrichen wird!!!

"Einwilligung:

Ich (wir) willige(n) ein, dass die Deutsche Post die dauerhafte Anschriftenänderung denjenigen, die die alte Anschrift bereits kennen, zur Adressaktualisierung zur Verfügung stellt, damit möglichst viele zukünftige Postsendungen sofort die neue Anschrift erhalten. (Sreichen, falls nicht einverstanden)" ...

Dieser Passus muss gestrichen werden.

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