Information - Beratung und Hilfe durch Betroffene und Experten

Information - Beratung und Hilfe durch Betroffene und Experten wie Psychologen und auf Stalker-Recht spezialisierte Rechtsanwälte - Kontakt bevorzugt per E-Mail unter antistalkingliga@gmx.net für Mitglieder und redaktion-sachbearbeitung@gmx.de für sonstige Anfragen.

Dieses Blog durchsuchen

Dienstag, 29. April 2008

Morddrohungen / Gefahrenanalyse

Bei ca. jedem 5. Stalkingfall kommt es zu körperlicher Gewalt und ca. jeder 400.ste Fall unter Ex-Partnern endet mit der Tötung des Opfers.

Stalkingfälle, bei denen eine derartige Eskalation zu befürchten ist, gehören selbstverständlich in die fachkundigen Hände der Polizei und Staatsanwaltschaft. Bitte achten Sie als Opfer auf Hinweise in Briefen, sms, eMails, Nachrichten auf Anrufbeantwortern usw., um diese Hinweise auf Eskalation zu erkennen.

Stalkingfälle entwickeln über die Zeit hinweg (Monate bis Jahre) eine gewisse Dynamik. Die Risikoanalyse bzgl. des Täters und der Stalkingtätigkeiten müssen immer für den jeweiligen Einzelfall von erfahrenen und entsprechend geschulten Polizeibeamten durchgeführt werden.


Risikofaktoren

* Kränkungspotential des Täters
* psychische Krankheiten des Täters (Auffälligkeiten, depressive Störungen)
* Suchterkrankungen (Alkohol- oder Drogenkonsum)
* Zugehörigkeit zu gewaltbereiten Gruppen
* Gewalttätiges Verhalten in der Beziehung
* Gab es Stalking in früheren Beziehungen?
* Herkunft
* soziale Umgebung
* häusliche Gewalt
* Waffenzugang, Waffenschein
* Kenntnis über die Gewohnheiten des Opfers
* Machtansprüche, Kontrollzwang gegenüber dem Partner
* Verlustängste
* ständige Drohungen und Grenzüberschreitungen

Der Konflikt wird verschärft, wenn folgende Punkte gegeben sind:

* Extremste Eifersucht, extremes Kontrollverhalten
* Keine Angst vor Konsequenzen
* Drohung gegenüber Dritten
* Soziale oder kulturelle Desintegration
* Suizidandrohung
* Selbstwertbelastende Ereignisse
* Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust der Wohnung
* ausgeprägtes Minderwertigkeitsgefühl
* Anstehender Gerichtstermin (Scheidung, Sorgerecht)
* Streit um das Sorgerecht gemeinsamer Kinder
* Wahnvorstellungen

Hinweise

Frauen töten, um zu trennen, Männer töten, um zu halten.

Die folgenden Zitate sind reale Zitate und stammen aus Briefen, sms, eMails usw. von Stalkern. Ich bedanke mich für die Zuschriften, Hinweise und Kommentare von (ehemaligen) Stalkingopfern.

Achten Sie auf folgende Hinweise oder Drohungen:



"Letzte Aussprache"

Auf eine solche "letzte Aussprache" sollten Sie sich nie und nimmer einlassen. Wenn ein Stalker von einer letzten Aussprache redet, dann meint er die auch. Erreicht der Stalker hier nicht sein Ziel, wird es die letzte Aussprache Ihres Lebens.



"...bis dass der Tod uns scheidet..."


Eindeutiger kann eine Morddrohung gar nicht sein. Auch wenn der Stalker nun behaupten wird, er hätte hier nur zitiert: eine Morddrohung ist es trotzdem.

Nach dem Motto: "Wenn ich dich nicht haben kann, dann soll dich auch kein anderer haben."



"...du läßt mir keine andere Wahl..."


Hier versucht der Stalker, dem Opfer eine Schuld an seinem Verhalten einzureden.

Fühlen Sie sich bloß nicht für irgendetwas verantwortlich, was der Stalker macht. Für alles ist der Mensch immer noch selbst verantwortlich.



"... ich werde alles dafür tun, damit die Kinder Frieden finden werden..."


"... du kannst dich schon mal von den Kindern verabschieden..."

Hier werden ganz offensichtlich Morddrohungen gegen die Kinder ausgesprochen. Nach dem Motto: "Wenn ich die Kinder nicht haben kann, sollst du sie auch nicht haben."



"...ich stelle dir hiermit ein Ultimatum..."

"...es ist fünf vor 12..."

"...du hast eine Frist von 48 Stunden..."


Hier versucht der Stalker wieder einmal, das Opfer unter Zeitdruck zu setzen. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Fristen setzt nur das Gericht. Und diese Fristen werden Ihnen schriftlich vom Gericht zugestellt. Der Täter hat hier keine Fristen zu setzen.

Sie haben alle Zeit der Welt, Ihre Entscheidungen zu treffen. Und wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, sich von Ihrem Ex zu trennen, so gibt es keinen Grund, diese Entscheidung zu überdenken.

Viele Stalker versuchen hier einen Druck aufzubauen, den es in Wirklichkeit nicht gibt. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt beraten, wenn Sie sich unsicher fühlen. In diesem Stadium der Eskalationsphase zum Ex zurückzukehren wäre sehr wahrscheinlich tödlich.



"...das war dein endgültiges Todesurteil..."

Sehr eindeutig eine Morddrohung. Wer urteilt und wer führt das Todesurteil aus? Da es ja sonst niemand für ihn macht, muss es der Stalker wohl oder übel selbst tun. Sorry für die Ironie.



"...die Kinder werden in ein Heim kommen..."

Auch hier wird wieder der absolute Besitzanspruch deutlich. Wenn der Stalker die Kinder nicht bekommt, dann soll das Opfer sie auch nicht haben. Wie es hier den Kindern geht, ist dem Stalker egal.



"...du hast einen tödlichen Fehler begangen..."


In diesem Fall hat das Opfer es gewagt, den Täter zu verlassen. Tödlich wäre es nur, zum Täter zurückzugehen.



Die Analyse etlicher Stalker-Briefe, eMails und sms usw. hat ergeben, dass solche (Mord-)Drohungen genau wie hier zitiert vorkommen.

Viele solcher Drohbriefe enden auch mit Liebesbeteuerungen; manchmal werden die Drohungen teilweise zurückgenommen ("Ich würde dir nie etwas antun, aber du läßt mir keine Wahl") und oft werden solche Drohungen "durch die Blume" formuliert mit Hinweisen, die nur das Opfer versteht, oder die man streng genommen als Zitate interpretieren kann ("...bis dass der Tod uns scheidet...").

Keine Kommentare: