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Sonntag, 11. März 2012

Oldesloer Stalker: 300 Anrufe pro Tag

Bad Oldesloe/Ahrensburg – Über Jahre hat der 39-Jährige eine Frau verfolgt. Macht er das noch einmal, muss er drei Monate ins Gefängnis.

Ein 39-jähriger Mann ist vom Amtsgericht Ahrensburg wegen Nachstellung und Bedrohung zu drei Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt worden.
Er gehört zu jenen 59 Fällen in der Kriminalstatistik, die 2010 bekannt wurden. Ein vergleichsweise seltenes Vergehen – die Opfer aber gehen durch die Hölle.
Sie hatten sich kennengelernt bei einem Kochkursus der Volkshochschule, die damals 43-jährige Oldesloerin und der 37-jährige Mann aus dem Iran. Und als sie ihm ihre Handynummer gegeben hatte, begann für die Frau ein Martyrium, das sie schlaflos, nervös und ängstlich werden ließ.
An Wochenenden wagte sie sich nicht mehr aus dem Haus. 300 Anrufe täglich musste sie über sich ergehen lassen, an Wochenenden waren es nachweislich sogar tausend.
Ein Jahr nach Herausgabe ihrer Telefonnummer wechselte sie zunächst das Handy. Vergeblich. Sie ging zur Polizei, erwirkte ein einstweiliges Kontaktverbot über das Familiengericht. Vergeblich.
Allein während der Anzeige auf der Polizeiwache rief der Mann mehrfach an. Die Polizisten hätten das jetzt vor Gericht bestätigen können. Doch der Beamte musste gar nicht mehr aussagen. Zu eindeutig war die Beweislage. Schließlich waren alle Anrufe auf dem mobilen Telefon registriert.
Auch ein Ordnungsgeld von 300 Euro konnte den Pizzabäcker nicht von seinem unheimlichen Tun abhalten. Immer wieder gestand er ihr seine Liebe, immer wieder wollte er sie unbedingt sehen. Er schenkte Rosen und eine Kaffeemaschine. Und als ihm irgendwo einleuchtete, dass sein Werben nicht fruchtete, bedrohte er sie mit dem Tode. Per SMS.
Er drang bis in den Flur ihres Hauses vor, belästigte sie beim Zusammentreffen auf dem Oldesloer Bahnhof. Es war eine Mischung aus Besitzanspruch auf die Frau und Eifersucht.
Dem Richter berichtete der Stalker, die Frau habe ihm von anderen Beziehungen erzählt. Alles ausgedacht, alles an den Haaren herbeigezogen, sagt sie. Doch allenfalls, nachdem der Richter das Urteil gefällt hatte, schien der Stalker einen Moment der Einsicht zu haben. „Ok, ich lasse sie in Ruhe und fertig“, sagte er nur, nachdem er im Verlaufe des Verfahrens einfach nicht begriff, dass sie keinen Kontakt wünschte.
Die Frage des Staatsanwaltes, ob er denn glaube, dass sie jemals zusammen kommen würden, beantwortete er so: „Egal, wann sie kommt, ich werde sie immer lieben.“ Selbst im zum Abschluss der Beweisaufnahme üblichen letzten Wort des Angeklagten wiederholte er: „Ich liebe dich.“
Ein Stalker, der zu jener Gruppe von zurückgewiesenen Liebhabern gehört, die sich ungerecht behandelt fühlen, die in ihrem Ego zutiefst verletzt sind. Einmal sagte er während der Anhörung: „Warum hat sie mit mir gespielt. Ich habe wegen ihr mein Leben verloren.“ Er behauptete, 16 Monate mit ihr zusammen gewesen zu sein. Irgendwann habe er sie einmal beschimpft. Das habe er danach wieder gut machen wollen. Seit Januar allerdings seien die Anrufe seltener geworden, räumte das Opfer ein. „Und jetzt ist Schluss“, sagte der Richter. „Sonst gehen Sie ins Gefängnis.“
Weinerlich, mit großen Augen, nickte der Mann. Sie wünsche, dass er glücklich werde, hatte sie zuvor noch gesagt. „Aber lass’ mich bitte für immer in Ruhe.“

Quelle: Lübecker Nachrichten

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