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Freitag, 13. Juli 2012

Urteil BSG: Ausschließlich psychische Einwirkungen für Opferentschädigung nicht ausreichend

Presseschau: Für Sie gelesen von Reinhard Göddemeyer
Urteil vom Bundessozialgericht:

Ausschließlich psychische Einwirkungen für Opferentschädigung nicht ausreichend

Stalking-Opfer, das heißt Personen, die unter beharrlichen Nachstellungen gelitten haben, können nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz rechnen. Demnach ist die Drohung mit Gewalt nur dann als tätlicher Angriff anzusehen, wenn die Gewaltanwendung unmittelbar bevorsteht. Hingegen reichen "gewaltlose", insbesondere psychische Einwirkungen auf das Opfer für eine Opferentschädigung nicht aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor. 


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