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Freitag, 13. Juli 2012

Urteil: Freiheitsstrafe von acht Monaten für Stalking

Presseschau: Für Sie gelesen von Reinhard Göddemeyer
Garmisch-Partenkirchen – Jahrelang konnte Christine D. (31) keinen Schritt ohne Angst tun. Ihr Exfreund Michael A*. (37), Vater des gemeinsamen Sohnes, verfolgte sie, drohte ihr, machte ihr die Tage und Nächte zur Hölle. Sie zeigte ihn an, erwirkte drei Gewaltschutz-Verfügungen. Doch er setzt sich darüber hinweg. Jetzt hat das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen den Stalker wegen Nachstellung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung für vier Jahre. ​
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